Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit 2008

Bundesministerium für Bildung und Forschung Berlin, den 10. März 2008

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,

in der Anlage übersende ich Ihnen das Gutachten * der Expertenkommission Forschung und Innovation.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages zur Neuordnung des Berichtswesens zu Forschung und Innovation vom 22. Juni 2006 ist die Bundesregierung aufgefordert, dem Deutschen Bundestag ab dem Jahr 2008 im Abstand von jeweils zwei Jahren Gutachten zu Forschung, Innovation und technologische Leistungsfähigkeit vorzulegen, die durch eine unabhängige Gruppe renommierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verfasst und verantwortet werden.

Das erste Gutachten wurde am 27. Februar 2008 von der Expertenkommission Forschung und Innovation der Bundesregierung übergeben. Eine Stellungnahme der Bundesregierung erfolgt spätestens drei Monate nach Übergabe des Gutachtens mit der Vorlage des Bundesberichts Forschung und Innovation. Dieser wird ein von den Ländern selbst verfasstes Kapitel zur Forschungs- und Innovationsförderung in den Ländern enthalten. Den Bericht werde ich Ihnen ebenfalls kurzfristig zuleiten.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Annette Schavan