Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2015
(Rentenwertbestimmungsverordnung 2015 RWBestV 2015)

Der Bundesrat hat in seiner 934. Sitzung am 12. Juni 2015 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat begrüßt, dass mit der Festlegung der Rentenwerte ab dem 1. Juli 2015 auch die Rentnerinnen und Rentner in den alten Ländern nach mehreren Jahren erstmals wieder in voller Höhe von der aktuellen Lohnentwicklung profitieren, da kein Ausgleichsbedarf nach § 68a SGB VI mehr aus den Vorjahren besteht. Die Renten werden in den alten Ländern um 2,1 Prozent und in den neuen Ländern um 2,5 Prozent angehoben.

Der Bundesrat stellt fest, dass die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in den alten und den neuen Ländern annähernd identisch ist, sie differiert um gerade 0,42 Prozent. Der darauf basierende Angleichungsprozess der Rentenwerte verläuft deshalb wesentlich anders als ursprünglich angenommen. Vor diesem Hintergrund besteht unverändert Bedarf an konkreten Handlungsschritten, um diesen Angleichungsprozess abzuschließen. Ein einheitlicher Rentenwert spätestens 30 Jahre nach der Deutschen Einheit ist nur durch das Eingreifen der Politik erreichbar.

Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass mit den Vorbereitungen zur Vereinheitlichung der Rentenwerte nicht erst 2016, sondern umgehend begonnen werden muss. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in Umsetzung seines Beschlusses vom 6. Februar 2015 (BR-Drucksache 563/14(B) HTML PDF ) auf, zeitnah die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen einzusetzen und unverzüglich mit den Arbeiten zu beginnen.

Begründung:

Der Bundesrat hatte in seinem Beschluss vom 6. Februar 2015 zum Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2014) und zum Gutachten des Sozialbeirates zum Rentenversicherungsbericht 2014 (BR-Drucksache 563/14(B) HTML PDF ) die Bundesregierung um Einsetzung einer Bund-LänderArbeitsgruppe zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Vereinheitlichung der Rentenwerte bis 30 Jahre nach der Deutschen Einheit gebeten.

Zwischenzeitlich aus der Bundesregierung bei den Ländern eingegangene Signale haben unter Verweis auf den Wortlaut des Koalitionsvertrages und den darin enthaltenen Zeitplan erkennen lassen, dass dort nicht beabsichtigt ist, das Thema der Rentenangleichung zeitnah anzugehen. Auch über die geeignete Weise der Einbindung der Länder in den Vorgang sei noch nicht entschieden.

Der Bundesrat sieht sich daher veranlasst zu bekräftigen, dass er von der Bundesregierung die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern in dieser Frage erwartet.