Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 19. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung am 29. März 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 17/9140 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen - Drucksache 17/8841 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 11.05.12
Erster Durchgang: Drucksache. 035/12 (PDF)