Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat:
Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Der Bundesrat hat in seiner 810. Sitzung am 29. April 2005 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 11. März 2005 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, den Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes anzurufen.

Begründung

Das vorliegende Gesetz genügt der Zielsetzung, notwendige Ergänzungen zur Durchsetzung einer effektiven Wettbewerbskontrolle bei Kartellverstößen einzuführen und pressespezifische Regelungen im Wettbewerbsrecht zu verändern, nicht in ausreichendem Maße. Ein systemwidriges materielles Sonderkartellrecht für den Pressebereich muss vermieden werden. Auch sollten weitere Bereiche des allgemeinen Wettbewerbsrechts in die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses einbezogen werden.

Daher bedarf es einer grundlegenden und umfassenden Überarbeitung, die sich u.a. auf folgende Themenbereiche bezieht: