Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 221. Sitzung am 9. März 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 18/11421 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen - Drucksache 18/11138 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 31.03.17
Erster Durchgang: Drucksache. 817/16 (PDF)