Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 101. Sitzung am 16. Mai 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Inneres und Heimat - Drucksache 19/10114 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze - Drucksache 19/9228 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.06.19
Initiativgesetz des Bundestages