Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe

969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018

A

Begründung:

Ausweislich der Begründung der Verordnung (BR-Drucksache 216/18 (PDF) , Seiten 24 und 28) sollen mit dem bis zum Jahr 2019 zu erstellenden nationalen Luftreinhalteprogramm keine rechtsverbindlichen Maßnahmen geschaffen werden. Stattdessen soll eine Beschreibung geeigneter Maßnahmen vorgenommen werden (BR-Drucksache 216/18 (PDF), Seite 25). Zur Wahrung größtmöglicher Flexibilität der für die Luftreinhaltung zuständigen Akteure in den Ländern sollte dies im Verordnungstext selbst klargestellt werden. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass der Bund im nationalen Luftreinhalteprogramm Maßnahmen festlegt, die von den Ländern ohne vorherige Beteiligung des Bundesrates (vgl. BR-Drucksache 216/18 (PDF), Seite 28) umgesetzt werden müssen. Daher sollten die Nummern 1 und 2 entsprechend dem Vorschlag sprachlich angepasst werden, um dem in der Verordnungsbegründung erklärten Willen des Verordnungsgebers Ausdruck zu verleihen.

B

C

Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen: