Antrag des Landes Brandenburg
Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung

Punkt 4 der 978. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2019

Der Bundesrat möge zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Mai 2019 verabschiedeten Gesetz die folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, flankierend zur Erhöhung der Betreuer- und Vormündervergütung, die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 12. April 2019, vergleiche BR-Drucksache 101/19(B) HTML PDF , als notwendig angesehenen strukturellen Verbesserungen im Betreuungsrecht zeitnah auf den Weg zu bringen. Dies betrifft insbesondere den Vorrang sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung, die Qualität der rechtlichen Betreuung, Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern sowie die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen.

Begründung:

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 12. April 2019 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in BR-Drucksache 101/19 (PDF) gefordert, dass sich die Neuregelung nicht auf eine Erhöhung der Vergütungen beschränken darf, sondern auch vorhandene strukturelle Probleme im Betreuungsrecht gelöst werden müssen, vergleiche BR-Drucksache 101/19(B) HTML PDF . Die Stellungnahme des Bundesrates wurde nicht aufgegriffen und der Gesetzentwurf wurde vom Deutschen Bundestag unverändert beschlossen.

Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 formuliert das Ziel, das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngst durchgeführten Forschungsvorhaben in struktureller Hinsicht zu verbessern. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung werden jedoch lediglich zwei Teilbereiche - die finanzielle Stärkung der Betreuungsvereine und die Erhöhung der Betreuervergütung - umgesetzt.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die aus Sicht der Länder notwendigen und im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Betreuungsrechts zügig umzusetzen.