Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (2006/2032(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 304830 - vom 20. März 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. Februar 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der internationale Terrorismus einschließlich seiner Ideologie derzeit eine der größten Gefahren für Sicherheit, Frieden, Stabilität und die demokratischen Werte der internationalen Gemeinschaft und besonders eine direkte Bedrohung für die europäischen Bürgerinnen und Bürger, die EU-Mitgliedstaaten sowie die Demokratie und den Rechtsstaat als Werte, auf denen die Europäische Union gründet, darstellt,

B. in Erwägung der Verschiedenartigkeit der Erscheinungsformen des Terrorismus, der Organisationen, die ihn unterstützen, und der Staaten und nichtstaatlichen Akteure, die ihn fördern, finanzieren und sich seiner zu ihren eigenen Zwecken bedienen; in Erwägung des plötzlichen und unvorhersehbaren Charakters dieses Phänomens, das ein eindeutiges Gespür für die richtige Gelegenheit voraussetzt (besonders im Fall des Terrorismus radikaler Gruppen, die vorgeben, den Islam zu verteidigen) sowie der Notwendigkeit, dass die Union eine proaktive und nicht bloß reaktive Politik entwickelt, um ihn zu bekämpfen,

C. in der Erwägung, dass Europa von einer Basis hauptsächlich für logistische Unterstützung zu einem Hauptziel geplanter Angriffe geworden ist,

D. in der Erwägung, dass die Bekämpfung des Terrorismus laut Europäischer Sicherheitsstrategie eine der vorrangigen Aufgaben der Europäischen Union und ein Schlüsselelement ihrer Außentätigkeit darstellt,

E. in der Erwägung, dass die Durchsetzung von Sicherheit außerhalb der Gemeinschaftsgrenzen geleitet sein sollte von den Grundsätzen der Humanen Sicherheitsdoktrin, insbesondere von der Vorrangstellung der Menschenrechte, den Erfordernissen des Multilateralismus, einem Bottom-up-Ansatz ausgehend von der Kenntnis der Situation vor Ort, einem regionalen Blickwinkel und der Schaffung einer eindeutigen und legitimen politischen Zuständigkeit,

F. in der Erwägung, dass die Europäische Union eine eigene Strategie der Bekämpfung des Terrorismus hat, die in eine multilaterale Strategie eingebettet und in der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte und der Prinzipien des Rechtsstaats verankert sein muss, da der Terrorismus einen direkten Angriff auf diese beiden Werte darstellt, und dass jedes Handeln außerhalb diese Rahmens einem Scheitern der Demokratie gleichkommt,

G. in der Erwägung, dass Terrorismus immer ein Verbrechen ist, das unter keinen Umständen, gleich durch wen und wann es begangen wird, zu rechtfertigen ist, und das in keinem Fall zur Verfolgung oder Durchsetzung politischer Ziele eingesetzt werden darf,

H. in der Erwägung, dass die Opfer des Terrorismus ein moralischer Prüfstein für unsere Gesellschaften und für die Demokratie sind, und dass die politisch Verantwortlichen ihnen Gehör schenken und dafür sorgen müssen, dass ihre Interessen überall dort berücksichtigt werden, wo Entscheidungen über die Bekämpfung derjenigen getroffen werden, die sie zu Protagonisten wider Willen gemacht haben,

I. in Anerkennung der Tatsache, dass terroristische Gruppen extreme Armut, fehlende Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, gesellschaftliche Frustration, mangelnde Bildungsmöglichkeiten und soziale Ausgrenzung für ihre Rekrutierungs- und Unterwanderungsstrategien ausnutzen,

J. in der Erwägung, dass der Terrorismus einen idealen Nährboden in Gesellschaften mit einem hohen Ausmaß an politischer, sozialer, ökonomischer, ethnischer, religiöser und anderer Diskriminierung sowie fehlender Demokratie und fehlenden Menschenrechten findet,

K. in der Erwägung, dass eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus eine genaue Kenntnis der terroristischen Gruppe, die bekämpft wird, ihrer Ideologie sowie des sozialen, politischen, wirtschaftlichen und religiösen Umfelds erfordert, in dem er auftritt und aus dem seine Akteure und Anhänger rekrutiert werden,

L. in der Erwägung, dass in Anbetracht der Tatsache, dass jede einzelne Terrororganisation ihre eigenen Ziele, ihre eigene Organisation und eigene Vorgehensweise hat, spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung jeder einzelnen dieser Organisationen ergriffen werden müssen, und dass insbesondere spezifische Maßnahmen gegen die Organisation al-Qaida ergriffen werden müssen,

M. in der Erwägung, dass die Gefahr des Terrorismus nicht auf bestimmte geographische Regionen beschränkt ist, sondern dass sich terroristische Organisationen innerhalb und außerhalb unserer Grenzen bewegen und ausreichende Beweise dafür erbracht haben, dass sie in der Lage sind, ihre Angriffe und Gewaltakte auf jedem Kontinent und gegen mehrere Länder gleichzeitig zu führen bzw. auszuüben,

N. in der Erwägung, dass sowohl einzelne Mitgliedstaaten als auch die Union als Ganzes und ihre Institutionen direkte Angriffsziele des internationalen Terrorismus gewesen sind oder sein können,

O. in der Erwägung, dass die bisherigen traurigen Erfahrungen gezeigt haben, dass kein Mitgliedstaat den Terrorismus allein mit Erfolg bekämpfen kann, und dass deshalb einerseits eine gemeinsame Politik der Terrorismusbekämpfung seitens der Europäischen Union, die alle Instrumente und Mittel einsetzen muss, die dem Rechtsstaat und der Union zu Gebote stehen, und andererseits eine entschiedene und demokratisch kontrollierte internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus notwendig ist,

P. in der Erwägung, dass für eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus eine Verstärkung der transatlantischen Kooperation und Koordination ebenso unverzichtbar ist wie die uneingeschränkte Anwendung der Gemeinsamen Erklärung der EU und der USA von 2004 zur Terrorismusbekämpfung, der Gemeinsamen Erklärung EU-USA zur Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und der Terrorismusbekämpfung von 2005 sowie der Erklärung EU-USA auf dem Gipfeltreffen in Wien vom 21. Juni 2006,

Q. in der Erwägung, dass der Kampf gegen den internationalen Terrorismus eine starke Verknüpfung interner und externer Sicherheitsaspekte erfordert, und in der Erwägung, dass die Europäische Union ein ganzheitliches, kohärentes und Pfeiler übergreifendes Herangehen an diese Herausforderung anstreben muss,

R. in der Erwägung, dass die globale Dimension des Terrorismus eine ebenso globale Antwort erfordert, die alle Aspekte dieses Phänomens, die sicherheitspolitischen ebenso wie die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekte, berücksichtigt,

S. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union auf eine Reihe von Werten stützt, die beispielsweise in den Kopenhagener Kriterien ihren Ausdruck finden, und dass diese Werte in der ganzen Welt als einziger Weg zur langfristigen Verhinderung von Terrorismus gefördert werden sollten,

T. in der Erwägung, dass die externen und internen Dimensionen des Kampfes gegen den Terrorismus miteinander verknüpft und unteilbar sind,

U. in der Erwägung, dass die Prävention, also die sorgsame Beachtung nachrichtendienstlicher Informationen und Erkenntnisse, ein grundlegendes Element der Bekämpfung des Terrorismus ist, wie sich am Beispiel verschiedener Attentate gezeigt hat,

V. in der Erwägung, dass eine enge Koordinierung und ein besserer Austausch von Informationen zwischen den Institutionen der Union, den Mitgliedstaaten und den jeweiligen Nachrichtendiensten sowie den spezialisierten Einrichtungen der Union (wie Europol und Eurojust) unabdingbare Voraussetzungen für ein erfolgreiches Vorgehen der Union bei der Terrorismusbekämpfung sind,

W. in der Erwägung, dass die Rolle des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung von wesentlicher Bedeutung ist, und dass er mit umfangreicheren Mitteln und Befugnissen ausgestattet werden muss,

X. in der Erwägung, dass die Union für eine wirksame Bekämpfung des internationalen Terrorismus von einer bloß reaktiven zu einer proaktiven Politik der Prävention, des Schutzes und der Strafverfolgung übergehen muss,

Y. in der Erwägung, dass die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und seiner Ideologie, um wirksam zu sein, von echter Überzeugung und Entschlossenheit innerhalb der Union und ihrer Mitgliedstaaten getragen werden und die Unterstützung einer sensibilisierten und gut informierten Öffentlichkeit finden muss,

Z. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten alle Verpflichtungen hinsichtlich des Kampfs gegen den Terrorismus, die sie im Rahmen der diesbezüglichen Zusammenarbeit sowohl in der Gemeinschaft als auch auf internationaler Ebene eingegangen sind, ohne Verzögerung einlösen müssen,

AA. in der Überzeugung, dass die Dämonisierung einer bestimmten Kultur, Zivilisation oder Religion im Namen der Terrorismusbekämpfung ein Fehler ist, der kontraproduktive Wirkung haben kann,

AB. in der Erwägung, dass auch Moslems zu den Opfern des islamischen Terrorismus gehören, der wiederum Folge der der muslimischen Welt innewohnenden Konflikte und des Kampfes um Macht und Ressourcen einschließlich Öl ist,

Grundprinzipien der externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Mittel, die der Union im Bereich ihrer Außentätigkeit zur Bekämpfung des Terrorismus zur Verfügung stehen

Parlamentarische Kontrolle der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch die Institutionen der Union