Vorlage an den Bundesrat
Benennung von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" Berlin, den 28. März 2008
- Der Vorsitzende des Kuratoriums -

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

ich möchte Sie auf folgende wichtige Angelegenheit hinweisen:

Die Amtszeit der Kuratoren der Stiftung endet gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZStiftG) jeweils nach 4 Jahren. Dieses Datum ist mit dem 31. August 2008 erreicht. Ab diesem Datum sind die Kuratoren und ihre Stellvertreter seitens der im Gesetz in § 5 Abs. 1 genannten "entsendenden Stellen" neu zu bestimmen. Dem Bundesrat steht nach dem Gesetz die Benennung von zwei Mitgliedern und zwei Stellvertretern zu.

Möglich ist den entsendenden Stellen sowohl eine Neubenennung wie eine Wiederbenennung der derzeitigen Kuratoren (und ihrer Stellvertreter). Die Benennung muss allerdings ausdrücklich und namentlich ab dem 1.09.2008 erfolgen d.h., die Amtszeit der derzeitigen Kuratoren verlängert sich nicht automatisch sofern keine Neubenennung erfolgt, sondern endet definitiv zum Monatsende August 2008. Die Benennung für die folgende Amtsperiode (1.09.2008 - 31.08.2012) sollte deshalb Ihrerseits so rechtzeitig erfolgen, dass keine Situation entsteht, in der ein laut Gesetz zustehender Kuratoriumsplatz zeitweilig nicht besetzt ist.

Als Vorsitzender des Kuratoriums möchte ich auf folgende Besonderheiten hinweisen die ich bitte, bei der Benennung der Kuratoren zu beachten:


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Kastrup