Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen: Haushaltsführung 2020
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 30. April 2020
Parlamentarische Staatssekretärin

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019.

Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Einzel- plan/ Kapitel/ TitelEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut Haushalts- plan 2019 T€bewilligte
über-/außer
planmäßige
Ausgabe
T€
1234
04Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
0412Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
532 05Kosten aus Anlass von Auslandsreisen der Bundeskanzlerin (einschließlich Staatsbesuchen)1.100350
Kosten aus Anlass von Auslandsdienstreisen der Bundeskanzlerin.
06Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
0603Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene
671 25Kosten der Erstaufnahme von Spätaussiedlern3.205448
Höhere Anzahl an Spätaussiedlern und Nachzahlungsbedarf für 2018. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der mit dem Land Niedersachsen geschlossenen Vereinbarung ("Friedland-Vertrag") zur bundesweiten Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.
0611Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
687 20Beiträge an verschiedene Organisationen32622
Höhere Mitgliedsbeiträge Deutschlands für die Koordinierungsstelle zur regionalen Zusammenarbeit in Asyl-, Flüchtlings- und Migrationsfragen und des Forum of
Federation auf Grund von Wechselkursentwicklungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf den aus den Mitgliedschaften bei beiden Institutionen resultierenden Mitgliederpflichten zu regelmäßigen Beitragszahlungen nach den geltenden Rahmenvereinbarungen.
07Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
0714Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
632 01Verwaltungskostenerstattung an Länder15.0006.000
Zunahme umfangreicher und komplexer Verfahren im Rahmen des
Kostenausgleichs in Staatsschutz-Strafsachen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 120 Abs. 7 Gerichtsverfassungsgesetz in Verbindung mit der Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen.
10Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
1006Internationale Maßnahmen
687 05Beiträge an nationale und internationale Organisationen28.8301.500
Auswirkung der Wechselkursentwicklung auf die Zahlung des
US-Dollar-Beitragsanteils an die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der
Vereinten Nationen (FAO). Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft in der FAO.
11Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1102Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
636 82Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet9.917.37226.000
Höhere Erstattungsbeträge des Bundes an die Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung für den Zuschuss des Bundes zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung im Beitrittsgebiet (Bundeszuschuss Ost). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 287e Absatz 2 SGB VI.
1106Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten
687 31Beiträge an internationale Organisationen22.470337
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf den in Schweizer Franken zu zahlenden Beitrag an die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in Genf. Die
Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft in der ILO.
17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1701Gesetzliche Leistungen für die Familien
632 01Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft40.650189
Ruherechtsentschädigungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf § 10 Absatz 1 Gräbergesetz.
632 07Ausgaben nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes718.000162.021
Mehrbedarf bei den Unterhaltszahlungen. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Absatz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Oktober 2019 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
681 02Elterngeld6.860.000180.000
Elterngeld für Anspruchsberechtigte. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. Dezember 2019 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
23Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
2304Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken
687 03Zahlungen an die Afrikanische Entwicklungsbank und an den Afrikanischen
Entwicklungsfonds
181.9813.500
Wechselkursbedingte höhere Ausgaben für die Beteiligung am Afrikanischen
Entwicklungsfonds (AfDF 12). Die Ausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf vertraglichen
Verpflichtungen (Beitragsurkunde vom 31.05.2011).
30Bundesministerium für Bildung und Forschung
3002Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung
681 80AFBG - Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen
Aufstiegsmaßnahmen
221.68010.000
Mehrbedarf bei den Zuschüssen für die Teilnahme an beruflichen
Aufstiegsmaßnahmen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
60Allgemeine Finanzverwaltung
6002Allgemeine Bewilligungen
836 25Beteiligung am Grundkapital der Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB)150.08812.864
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf den in US-Dollar zu zahlenden Beitrag zur Beteiligung am Grundkapital der Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB). Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft in der AIIB.

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Einzel- plan/ Kapitel/ Titel/ VEEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushalts
plan 2019
T€
bewilligte
über-/außer
planmäßige
VE
T€
1234
06Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
0603Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene
896 50 üplZuwendungen zum Bau und zur Einrichtung von kulturellen und sozialen
Investitionsmaßnahmen der deutschen Minderheit in Nordschleswig/Dänemark
200700
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 700 T€
Abschluss von Verträgen für die Baumaßnahme "Deutsches Museum Sonderburg" im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum 100. Jahrestag der Grenzziehung zwischen Deutschland und Dänemark in 2020.
0625Bundespolizei
671 21 üplErstattungen an Dritte für die Durchführung der Fluggast- und
Reisegepäckkontrolle
297.150841.378
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 85.130 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 115.898 T€
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 134.142 T€
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 141.514 T€
Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 156.222 T€
Im Haushaltsjahr 2025 bis zu: 168.587 T€
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 39.885 T€
Vergabe der Luftsicherheitskontrolldienstleistungen für die Flughäfen
Berlin-Brandenburg.
07Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
0718Bundesamt für Justiz
532 03 aplSonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte2.962
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 740 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 733 T€
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 738 T€
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 751 T€
Außerplanmäßiger Bedarf auf Grund notwendiger Beauftragung und Beleihung eines externen Dienstleisters mit den Aufgaben einer Universalschlichtungsstelle zum 1. Januar 2020 durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze.
10Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
1002Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung
893 01 aplZuschüsse für Investitionen des Bundesinstituts für Risikobewertung913
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 613 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 300 T€
Vergabe von Bauaufträgen für mehrjährige Baumaßnahmen.
1005Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
893 02 üplZuschüsse zur Förderung von Maßnahmen für eine Verbesserung der
Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau
14.0003.500
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 3.500 T€
Mehrbedarf auf Grund einer unerwartet großen Zahl von Anträgen im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung von Maßnahmen für eine Verbesserung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau.
12Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
1210Sonstige Bewilligungen
882 03 üplFörderung von Modellvorhaben des Radverkehrs - Zuschüsse an Länder und
sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
2.0002.765
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 2.765 T€
Bereitstellung von zusätzlichen Bundesmitteln aus dem Sofortprogramm zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregion.
892 03 üplNationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
2016 bis 2026
106.2504.405
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 708 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 3.697 T€
Bereitstellung von zusätzlichen Bundesmitteln aus dem Sofortprogramm zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen.
23Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
2303Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen
687 01 üplBeiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere
internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen
55.0003.450
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 1.150 T€
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 1.150 T€
Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 1.150 T€
Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für eine deutsche Bewerbung zur
Ansiedlung des Sekretariats der Allianz der Globalen
Wasserbetreiberpartnerschaften (GWOPA) in Bonn.
30Bundesministerium für Bildung und Forschung
3004Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie
683 23 üplElektroniksysteme105.00020.292
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 11.000 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 9.292 T€
Bewilligung der zusätzlichen Maßnahmen "Innovationscampus Mikrosensorik" und "Neuroinspirierte Technologien der Künstlichen Intelligenz", welche im Rahmen
des Sofortprogramms der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und
Beschäftigung" gefördert werden sollen.
683 24 üplForschung für Produktion, Dienstleistung und Arbeit98.5009.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 6.000 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 3.000 T€
Bewilligung des zusätzlichen Vorhabens "3DLab an der Brandenburgischen
Technischen Universität Cottbus-Senftenberg", das im Rahmen des
Sofortprogramms der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" gefördert werden soll.
683 30 üplBioökonomie110.50020.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 9.000 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 11.000 T€
Bewilligung der zusätzlichen Maßnahmen im Kontext "BioSC 2.0:
Scienceto-Business-Center", welche im Rahmen des Sofortprogramms der
Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" gefördert werden sollen.
685 41 üplEnergietechnologien und effiziente Energienutzung - Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben
127.51618.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 8.900 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 9.100 T€
Bewilligung des zusätzlichen Vorhabens "iNEW: Inkubator Nachhaltige
Elektrochemische Wertschöpfungsketten", das im Rahmen des Sofortprogramms zur Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" gefördert werden soll.
687 05 üplBilaterale Kooperationen im Bereich der künstlichen Intelligenz und
Systemforschung
3.0006.139
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 2.703 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 3.436 T€
Umsetzung der Maßnahme CASUS im Rahmen des Sofortprogramms der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (KWSB).
60Allgemeine Finanzverwaltung
6002Allgemeine Bewilligungen
811 01 aplErwerb von Fahrzeugen30.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 30.000 T€
Beschaffung von Luftfahrzeugen für die Flugbereitschaft des Bundesministeriums
der Verteidigung. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. November 2019 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (VE) (ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen)

Einzel- plan/ Kapitel/ TitelEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe und VE
Ansatz bzw.
Ansatz VE laut
Haushalts
plan 2019
T€
über-/außer
planmäßige
Ausgabe und VE
T€
1234
05Auswärtiges Amt
0501Sicherung von Frieden und Stabilität
687 38Maßnahmen der internationalen Katastrophenhilfe im Ausland außerhalb
humanitärer Hilfsmaßnahmen
1.606
Finanzierung des Einsatzes von Löschflugzeugen zur Bekämpfung von
Waldbränden in Brasilien. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte.
06Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
0628Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
684 09Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs10
Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf Mitgliedschaften in mehreren Vereinen. Das
Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte.
09Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
0914Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
518 02 aplMieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
66.840
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 16.710 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 16.710 T€
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 16.710 T€
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 16.710 T€
Mietpreisanpassung auf der Basis der durchgeführten Flächenbestandanalyse für Liegenschaften der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 BHO erteilt hätte.
17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1701Gesetzliche Leistungen für die Familien
632 07Ausgaben nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes718.0007.979
Mehrbedarf bei den Unterhaltszahlungen. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Absatz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Oktober 2019 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte.
30Bundesministerium für Bildung und Forschung
3003Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und
Innovationssystems
882 50Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
116.260152
Es handelt sich um einen nicht genehmigten Abruf von
Selbstbewirtschaftungsmitteln während der Jahresabschlussarbeiten. Eine
Rückbuchung war auf Grund des zwischenzeitlich erfolgten Jahresabschlusses nicht mehr möglich.