Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 103. Sitzung am 7. Mai 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/4800 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes - Drucksache 18/4615 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 12.06.15
Erster Durchgang: Drucksache. 051/15 (PDF)

Artikel 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

"2. § 3a wird wie folgt geändert: