Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 über eine Agenda für eine nachhaltige Zukunft der allgemeinen Luftfahrt und der Geschäftsreiseluftfahrt (2008/2134(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 102998 - vom 5. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 3. Februar 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass zur allgemeinen Luftfahrt und zur Geschäftsreiseluftfahrt eine ganze Reihe von Luftverkehrstätigkeiten zählt; in der Erwägung, dass die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt alle Operationen von Zivilluftfahrzeugen mit Ausnahme des gewerblichen Luftverkehrs sowie entgeltliche Operationen der Zivilluftfahrt, die auf Nachfrage stattfinden, umfassen,

B. in der Erwägung, dass zu diesem Sektor auch so unterschiedliche hochwertige Aktivitäten gehören, wie u. a. die spezialisierte Luftarbeit (kartografische Erfassung aus der Luft, landwirtschaftliche Flugdienste, Brandbekämpfung, Verkehrsüberwachung), das Flugtraining und die Sportfliegerei,

C. in der Erwägung, dass es derzeit einen Mangel an Daten und statistischen Informationen über die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt gibt,

D. in der Erwägung, dass die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt der am schnellsten wachsende Teil der Zivilluftfahrt in Europa sind; in der Erwägung, dass die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt die regulären Luftverkehrdienste von kommerziellen Fluggesellschaften ergänzen und dadurch spezifische soziale und wirtschaftliche Vorteile schaffen, wie die Erhöhung der Mobilität der Bürger, die Steigerung der Produktivität von Unternehmen und die Verbesserung des regionalen Zusammenhalts,

E. in der Erwägung, dass die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt immer mehr an wirtschaftlicher Bedeutung gewinnen, insbesondere für die europäische Herstellungsindustrie, die ihren Anteil am Weltmarkt ständig ausbaut und ein wesentliches Wachstumspotenzial aufweist,

F. in der Erwägung, dass die Luftfahrtpolitik der Europäischen Union traditionell den gewerblichen Luftverkehr in den Mittelpunkt gestellt hat und ihrem wachsenden Einfluss auf die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt nicht gebührend Rechnung trägt,

G. in der Erwägung, dass Bestimmungen, mit denen der Betrieb höchst komplexer Luftfahrzeuge zu kommerziellen Zwecken geregelt werden soll, eine unverhältnismäßig große finanzielle und regulative Belastung für die Betreiber kleiner privater Luftfahrzeuge darstellen könnte; daher in der Erwägung, dass sich ordnungspolitische Einheitsansätze und die einheitliche Durchsetzung der Bestimmungen über die verschiedenen Flugverkehrssektoren hinweg in bestimmten Bereichen nicht bewährt haben,

H. in der Erwägung, dass der Zugang zu Luftraum und zu Flugplätzen eine Schlüsselfrage für die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt darstellt, da eine immer größer werdende Kluft zwischen Nachfrage und Kapazitäten festzustellen ist; in der Erwägung, dass die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt immer stärker mit der großen Luftverkehrsbranche im Hinblick auf den Zugang zu Luftraum und zu Flugplätzen in Wettbewerb treten,

Verhältnismäßige Regulierung und Subsidiarität

Flughafen- und Luftraumkapazität

Ökologische Nachhaltigkeit

Sonstige Fragen