Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Zweiten Überprüfung der Energiestrategie (2008/2239(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 102998 - vom 5. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 3. Februar 2009 angenommen.

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 914/08(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass es in der europäischen Energiepolitik im Wesentlichen drei gleich wichtige Hauptziele zu verfolgen gilt, nämlich Versorgungssicherheit und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, Bekämpfung des Klimawandels, einschließlich eines starken Engagements für die Ziele der Union und die Erfüllung dieser Zielvorgaben, und Wettbewerbsfähigkeit,

B. in der Erwägung, dass eine völlige Umstellung der Energiepolitik notwendig ist, um die oben genannten drei Hauptziele zu erreichen und gleichzeitig eine Lösung in Bezug auf sozial-, umwelt-, wirtschafts- und beschäftigungspolitische Lösungen herbeizuführen,

C. in der Erwägung, dass die Abhängigkeit der Union von konventionellen Energiequellen und von einer begrenzten Zahl von Energieproduzenten ein ernsthaftes Risiko für Stabilität, Wohlfahrt und Energieversorgungssicherheit darstellt,

D. in der Erwägung, dass die Steigerung der Energieeffizienz eine zentrale Rolle bei der Verringerung der Energieimportabhängigkeit, der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Bekämpfung des Klimawandels spielen muss,

E. unter Hinweis darauf, dass derzeit die Nachfrage nach Energie in der Union in den meisten Sektoren noch immer steigt und dass demnach die Potenziale in Bezug auf die Energieeffizienz weitgehend ungenutzt bleiben,

F. unter Hinweis darauf, dass die Union heute 50 % der von ihr verbrauchten Energie einführt und dass dieser Anteil 2030 70 % erreichen könnte,

G. in der Erwägung, dass die Risiken für die Versorgungssicherheit der Union noch dadurch verstärkt werden, dass es keine vorausschauende Ausrichtung auf eine Wirtschaft gibt, die sich auf einen sorgsamen Umgang mit Energie stützt, und dass die Investitionstätigkeit, insbesondere auf örtlicher und regionaler Ebene, schwach ist, was in allen Energie- und energiebezogenen Bereichen knappe bzw. unzulängliche Kapazitäten verursacht, woraus sich vor allem die Notwendigkeit ergibt, den Kraftwerksbestand bis 2030 bei einem Investitionsvolumen, das auf 900 Mrd. Euro geschätzt wird, zu erneuern,

H. unter Hinweis darauf, dass sich die sinkenden Öl- und Erdgaspreise nachteilig auf die geplanten Investitionen auswirken, wodurch es notwendig wird, sämtliche großen Infrastrukturvorhaben zu unterstützen, die zur Einfuhr wesentlicher Erdgasmengen nach Europa, zur Diversifizierung der Quellen und Transitstrecken und zur Vermeidung von Transitrisiken beitragen,

I. in der Erwägung, dass die aktuelle Wirtschaftskrise Investitionen in die Energieinfrastruktur zusätzlich erschwert,

J. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Szenario zwar mit dem Rückgang der Nachfrage nach konventionellen Energiequellen in den nächsten zwei Jahrzehnten rechnet, Europa aber dennoch alle geplanten Investitionen in neue Infrastrukturen für importierte Energie unterstützen muss; in der Erwägung, dass dies einen sicheren Übergang zu dem für 2020 erwarteten neuen europäischen Energiesystem gewährleistet,

K. in der Erwägung, dass die Europäische Union bis 2030 neue, wettbewerbsfähige, nachhaltige Energietechnologien, die wenig CO₂-Emissionen verursachen, entwickelt und geplant haben muss, um der erheblichen Gefahr der Knappheit fossiler Energieträger zu begegnen, und zugleich ihren Energieverbrauch wesentlich gesenkt haben muss,

L. in der Erwägung, dass die Union dringend umfangreiche Netzinvestitionen tätigen und den Energiebinnenmarkt vollenden muss, und in der Erwägung, dass deshalb zukunftsgerichtete Initiativen wie die Schaffung des Europäischen Übertragungsnetzbetreibers und der Aufbau eines gemeinsamen europäischen Erdgasnetzes gefördert werden sollten,

M. unter Hinweis darauf, dass die Energiewirtschaft und die Investitionen in Energieinfrastrukturen einen zuverlässigen Regelungsrahmen und eine engere Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Regelungsbehörden erfordern,

N. in der Erwägung, dass der Aufbau von Energieverbünden ein wesentliches Instrument zur Verbesserung der Versorgungssicherheit ist, das zu den wichtigen Prioritäten der EU-Energiepolitik gehören muss,

O. in der Erwägung, dass die Sektoren Strom und Erdgas einen stabilen und berechenbaren Rechtsrahmen benötigen, weshalb es notwendig ist, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden ("Agentur") entscheidende Befugnisse zu übertragen, um zur Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsrahmen beizutragen und der sich aus der Anwendung des Ausschussverfahrens möglicherweise ergebende Unsicherheit entgegenzuwirken,

P. in der Erwägung, dass die in den Mitgliedstaaten der Union vorhandenen konventionellen Energieressourcen unter Einhaltung der nationalen und der gemeinschaftlichen Umweltrechtsvorschriften genutzt werden müssen, damit die auf Versorgungssicherheit bezogenen Ziele erreicht werden können;

Europäische Energiepolitik

Versorgungssicherheit

Energiebinnenmarkt

Externe Energiepolitik

Mechanismen zur Bewältigung von Krisen durch Bewirtschaftung der Öl- und Gasvorräte

Energieeffizienz

Optimierte Nutzung der in der Europäischen Union vorhandenen Ressourcen und der besten Technologien

Perspektiven für 2050