Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 106. Sitzung am 21. Mai 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 18/4975 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern - Drucksache 18/4653(neu) - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

Fristablauf: 12.06.15
Erster Durchgang: Drucksache. 120/15 (PDF)