Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit"
(Interreg)

COM (2018) 374 final; Ratsdok. 9536/18

970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV), der Finanzausschuss (Fz), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Bedeutung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit

Interreg-Bestandteile

Strategische Ausrichtung, Ziele und Indikatorik

Programmplanung

Monitoring und Evaluierung

Förderfähigkeit

Verwaltung und Kontrolle

Finanzverwaltung

Zu diesem Zeitpunkt werden hohe Kosten beispielsweise für die Anpassung der elektronischen Systeme fällig, wobei es kaum Projekte gibt, die Mittel abrufen können. Die reduzierten Vorschüsse in Höhe von 1 Prozent dürften ebenfalls nicht ausreichen. Zum anderen kann es aber auch zum Ende der Förderperiode hier zu finanziellen Lücken kommen, wenn eine Programmbelegung von unter 100 Prozent erreicht wird. Der Bundesrat empfiehlt daher, die 6 Prozent bzw. 7 Prozent Technische Hilfe direkt auf den jährlichen Vorschuss und ab dem 2. Jahr auf den jährlichen Vorschuss plus eingereichte Zahlungsanträge an die Programme auszuzahlen, sodass die Handlungs- und Funktionsfähigkeit der Programme sichergestellt werden kann.

Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme