Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 113/10 (PDF) = AE-Nr. 100144,
Drucksache 698/10 (PDF) = AE-Nr. 100870,
Drucksache 085/11/(neu) PDF = AE-Nr. 110024,
Drucksache 114/11 (PDF) = AE-Nr. 110123,
Drucksache 142/11 (PDF) = AE-Nr. 110169 und AE-Nr. . 100456, 110102

Brüssel, den 13.4.2011 KOM (2011) 206 endgültig

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum"
{SEK(2011) 467 endgültig}

1. Einleitung

Von Beginn an war der Gemeinsame Markt, der inzwischen zum Binnenmarkt geworden ist, ein Kernstück des europäischen Projekts. Seit über 50 Jahren schafft er Zusammenhalt zwischen den Bürgerinnen und Bürgern Europas und eröffnet gleichzeitig über 21 Millionen europäischen Unternehmen neue Wachstumsmöglichkeiten. Der Binnenmarkt, ein Raum für freien Verkehr für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital, wurde seit 1993 im Zuge der Konsolidierung der wirtschaftlichen Integration, der Einführung einer gemeinsamen Währung und der Entwicklung politischer Konzepte, die auf Solidarität und Kohäsion abzielen, weiter ausgebaut. Heute ist der Binnenmarkt mehr denn je Teil des Alltags der Bürgerinnen und Bürger, die - ob im Berufs- oder Privatleben oder als Verbraucher - Nutzen aus ihm ziehen. Er ist der eigentliche Motor für das Wachstum der europäischen Wirtschaft und die Unternehmensentwicklung.

Nichtsdestoweniger weist der Binnenmarkt noch eine Reihe von Unzulänglichkeiten auf, die nicht nur von Mario Monti in seinem Bericht "Eine neue Strategie für den Binnenmarkt", sondern auch vom Europäischen Parlament in dem von Louis Grech erstellten "Bericht über die Schaffung eines Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger" aufgezeigt wurden1.

Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens

Diese Unzulänglichkeiten zu beheben wird dazu führen, dass der Binnenmarkt sein volles Potenzial entfalten kann. Dies wird es auch den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, wieder von ihrer gemeinsamen Lebenswelt Besitz zu ergreifen, und Initiativen öffentlicher und privater Akteure größere Erfolgschancen eröffnen.

Zu diesem Zweck gilt es eine proaktive, bereichsübergreifende Strategie zu entwickeln. Ziel muss es sein, die Zersplitterung des Marktes zu überwinden und Barrieren und Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr sowie für Innovation und Kreativität zu beseitigen. Ferner geht es darum, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihren Binnenmarkt zu stärken und die Verbraucher in den Genuss aller Vorteile des Binnenmarkts kommen zu lassen. Angestrebt wird ein stärker integrierter Markt, der seiner Rolle als Plattform für den Aufbau der kollektiven Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Bevölkerung, Unternehmen und Regionen - einschließlich der entlegensten und der am wenigsten entwickelten Gebiete2 - in vollem Umfang gerecht wird. Handeln ist dringend geboten. Trotz der raschen Reaktion der Europäischen Union auf die Krise und trotz der Reformen, die inzwischen in vollem Gange sind, insbesondere in den Bereichen Finanzmärkte und wirtschaftspolitische Steuerung, könnte die Krise dauerhafte Konsequenzen für das Wachstumspotenzial und die Arbeitslosigkeit haben und den Lebensstandard und die Zukunft der Europäer entscheidend beeinflussen.3 Als Reaktion auf die anstehenden Herausforderungen hat die Europäische Union die Strategie "Europa 2020" verabschiedet, in deren Rahmen sie ehrgeizige Ziele für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum setzt.4 Diese Ziele können aber nur erreicht werden, wenn die Union und ihre Mitgliedstaaten längst überfällige Strukturreformen in Angriff nehmen. Priorität gebührt Maßnahmen, die Wachstum und Beschäftigung fördern. In ihrem Jahreswachstumsbericht5 hat die Kommission die Notwendigkeit eines Gesamtkonzepts zur Krisenbewältigung betont. Der Binnenmarkt soll dabei einen entscheidenden Beitrag leisten, indem sein gesamtes Potenzial zur Wachstumsförderung mobilisiert wird. Diese Rolle des Binnenmarkts wurde auch vom Europäischen Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 24./25. März 2011 bekräftigt: "Dem Binnenmarkt kommt bei der Schaffung von Wachstum und Beschäftigung und bei der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit eine Schlüsselrolle zu... Besonderer Nachdruck sollte auf Maßnahmen gelegt werden, die Wachstum und Arbeitsplätze schaffen und den Bürgern und den Unternehmen greifbare Ergebnisse bringen."6 Der Binnenmarkt bietet den Rahmen und das Instrumentarium, um diese Reformen auf den Weg zu bringen.

Eine fruchtbare und anregende Debatte

In ihrer Mitteilung "Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte "7 hat die Kommission 50 Vorschläge zur Bewältigung der vor uns liegenden Herausforderungen zur Diskussion gestellt.

Die öffentliche Debatte über diese Vorschläge wurde auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene geführt. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation über die Binnenmarktakte sind mehr als 800 Beiträge eingegangen, in denen Mitgliedstaaten, Nichtregierungsorganisationen, Sozialpartner auf nationaler und europäischer Ebene, kommunale und regionale Behörden, Branchen- und Berufsverbände, Gewerkschaften, Unternehmen, Verbraucherverbände, Denkfabriken, Wissenschaftler sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ihre Standpunkte darlegten.8 Die Konsultation hat deutlich gemacht, dass die Zivilgesellschaft hohe Erwartungen in den Binnenmarkt setzt, was sowohl für die Entwicklung seines Potenzials für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung als auch für seine soziale Dimension und den Schutz öffentlicher Dienstleistungen gilt. Die von den Wirtschaftsakteuren genannten Prioritäten bestätigen, dass das gemeinsame Ziel einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft breite Unterstützung findet.

Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 10. Dezember 20109 den allgemeinen Ansatz der Binnenmarktakte gebilligt, wonach der Binnenmarkt einer starken wirtschaftlichen und sozialen Grundlage bedarf, damit eine in hohem Maße wettbewerbsfähige Wirtschaft aufgebaut werden kann. Er sagte zu, die Binnenmarktakte weiter mit dem Ziel zu prüfen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Partnerschaft mit dem Europäischen Parlament und der Kommission Prioritäten festzulegen, die bis Ende 2012 angenommen werden sollen. Das Europäische Parlament hat in seinen Entschließungen vom 6. April 2011, die sich auf die Berichte der Abgeordneten Sandra Kalniete, António Fernando Correia de Campos und Cristian Silviu Bueoi10 stützten, seine Prioritäten für die Entwicklung eines Binnenmarkts für die europäischen Bürger, eines Binnenmarkts für Unternehmen und Wachstum und eines Binnenmarkts im Geiste von verantwortungsvoller Verwaltung und Partnerschaft dargelegt.

Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen

Ausgehend von den im Zuge der öffentlichen Debatte eingegangenen Beiträgen, den Stellungnahmen und Schlussfolgerungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen 11 und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 12 hat die Kommission zwölf Hebel politischen Handelns identifiziert.

Zu jedem dieser Hebel schlägt die Kommission eine Leitaktion vor, die die EU bis Ende 2012 mit dem Ziel beschließen soll, das Wachstum anzukurbeln und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

Die Kommission wird noch im Jahr 2011 die für die Umsetzung dieser Leitaktionen erforderlichen Gesetzesvorschläge vorlegen, damit Parlament und Rat der Aufforderung des Europäischen Rates nachkommen können, bis Ende 2012 ein erstes Bündel vorrangiger Maßnahmen für die Neubelebung des Binnenmarkts zu verabschieden13.

Diese Prioritätensetzung bedeutet jedoch nicht, dass die Kommission die Arbeiten im Zusammenhang mit anderen in ihrer Mitteilung "Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte" genannten Maßnahmen, die es ermöglichen, aus dem Binnenmarkt die angestrebte Plattform für Wachstum und Arbeitsplatzschaffung zu machen, nicht weiterverfolgen wird. Es besteht dringender Handlungsbedarf in Bezug auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Der hier vorgestellte Aktionsplan ist daher nur ein erster Schritt.

Die Arbeiten müssen fortgeführt werden, und bereits jetzt muss die nächste Etappe vorbereitet werden. Die Kommission wird weitere Maßnahmen vorstellen, die denselben Erfordernissen Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zur Neubelebung des Binnenmarkts leisten werden. Ende 2012 wird sie eine Bilanz der Fortschritte in der Umsetzung des vorliegenden Aktionsplans ziehen und ihr Programm für die nächste Etappe vorlegen. Das Gesamtpaket wird eine schlüssige politische Antwort auf die dann noch bestehenden Unzulänglichkeiten des Binnenmarkts geben und ein Modell für nachhaltiges, intelligentes und integratives Wachstum, das sich in die Strategie "Europa 2020" einfügt, anbieten.

Nachhaltiges Wachstum

Die Reformen sollen in ihrer Gesamtheit zur nachhaltigen Entwicklung auf der Grundlage einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft 14 beitragen. Sie sollen sozialen Fortschritt und Beschäftigung fördern und einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz leisten. Darüber hinaus sollen sie die externe Dimension des Binnenmarkts stärken. Auch sollen sie konkrete Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger bringen, die die Adressaten der Reformen sind. Davon wird das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und ihre Unterstützung für das europäische Integrationsprojekt abhängen.

Intelligentes Wachstum

Die Reformen werden den Binnenmarkt vervollständigen, reformieren und an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, insbesondere die Anforderungen einer digitalen Wirtschaft, anpassen. Sie werden es unserer Wirtschaft ermöglichen, sich im Wettbewerb auf den internationalen Märkten besser zu behaupten, und sie werden Europa zu der für die Gewährleistung des freien Personen- und Warenverkehrs unverzichtbaren Infrastruktur verhelfen. Zudem sollen sie Innovation und Kreativität fördern, die wichtige Faktoren für das Wiedererstarken einer soliden industriellen Basis in Europa und für die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Dienstleistungsgesellschaft sind.

Integratives Wachstum

Die Reformen werden der Gründung und Entwicklung von Klein- und Kleinstunternehmen förderlich sein, die das Rückgrat der nationalen Volkswirtschaften wie auch der europäischen Wirtschaft insgesamt bilden. Fortgesetzte Bemühungen um eine intelligentere Regulierung und einen Abbau von Bürokratie werden integraler Bestandteil der Reformen sein. Diese werden darauf abzielen, konkrete Schwierigkeiten, mit denen die europäischen Bürgerinnen und Bürger konfrontiert sind, zu lösen und dafür zu sorgen, dass die Integration nicht zu Lasten der sozialen Rechte geht, sondern - ganz im Gegenteil - zu einer solidarischeren Gesellschaft führt.

Daher wird die Kommission in den Folgenabschätzungen, die allen Gesetzgebungsvorschlägen im Bereich Binnenmarkt beigefügt werden, auch künftig soziale Aspekte eingehend untersuchen. Sie wird dafür Sorge tragen, dass ihre Legislativvorschläge, soweit dies im Lichte dieser Analysen gerechtfertigt ist, einen Verweis auf sozialpolitische Aspekte und soziale Rechte enthalten. Sie wird den Artikeln 8 und 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem Inkrafttreten der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebührend Rechnung tragen. Die Charta sieht insbesondere vor, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder ihre jeweiligen Organisationen nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten das Recht haben, bei Interessenkonflikten kollektive Maßnahmen zur Verteidigung ihrer Interessen, einschließlich Streiks, zu ergreifen. 15

Integratives Wachstum bedeutet auch, dass den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen besonderes Augenmerk geschenkt wird, damit auch sie die Vorteile des Binnenmarkts nutzen können. So gilt es beispielsweise, Menschen mit eingeschränkter Mobilität das Reisen zu erleichtern oder Menschen mit Sehbehinderungen breiteren Zugang zum Lesen zu ermöglichen.

Eine integrierte Strategie

Die Kommission hat bereits im Rahmen von sieben Leitinitiativen der Strategie "Europa 2020" einige wichtige Maßnahmen in Angriff genommen. Die beschlossenen Initiativen, die alle für die Wirtschaftsbelebung wesentlichen Bereiche betreffen, wie zum Beispiel der Energieeffizienzplan 1116 oder die Überprüfung des "Small Business Act" für Europa 17, bereiten schrittweise den Weg für ein neues Wachstum vor. Die Finanzmärkte werden hier eine wichtige Funktion erfüllen. Die im Interesse eines nachhaltigen Wachstums eingeleiteten Reformen im Bereich der Regulierung der Finanzdienstleistungen 18 werden weiterverfolgt.

2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen

2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU

Leitaktion:

Erlass einer Rechtsvorschrift, die es den in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Risikokapitalfonds erleichtert, ungehindert und ohne zusätzliche Auflagen in einem anderen Mitgliedstaat zu investieren. Damit soll erreicht werden, dass sich KMU (kleine und mittlere Unternehmen), die Risikokapital aufnehmen möchten, an Fonds wenden können, die über das erforderliche branchenspezifische Knowhow verfügen und in der Lage sind, Kapital zu einem attraktiven Preis bereitzustellen. 19

Die 21 Millionen KMU in der Europäischen Union sind die Trumpfkarte für die Schaffung von nachhaltigem Wachstum und Arbeitsplätzen. Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln sind eines der größten Hindernisse, die KMU davon abhalten, neue Produkte zu entwickeln, ihre Infrastruktur auszubauen und mehr Arbeitskräfte einzustellen. 20 Dies gilt gleichermaßen für bereits etablierte wie für innovative, expandierende KMU.

Die meisten etablierten KMU in Europa nehmen Bankkredite in Anspruch. Der Umfang der bewilligten Kredite hat sich jedoch im Zuge der Finanzkrise verringert. Daher hat sich die Kommission bei der im Februar vorgenommenen Überprüfung des "Small Business Act" verpflichtet, für sämtliche Regulierungsvorschläge im Bereich Finanzdienstleistungen (wie etwa zu den Eigenkapitalanforderungen für Banken) eine Bewertung der Auswirkungen auf die KMU vorzunehmen und die Vorschläge in geeigneter Weise auszutarieren.

Den Zugang expandierender KMU zu Finanzmitteln zu erleichtern ist dringend notwendig, zumal den KMU, insbesondere innovativen KMU, bei der Entwicklung einer innovativen, nachhaltigen Wirtschaft eine zentrale Rolle zukommt. Zur Beschaffung der Finanzmittel, die erforderlich sind, um Innovationen zur Marktreife zu führen, bemühen sich diese Unternehmen häufig über die Aufnahme von Bankkrediten hinaus um Zugang zu den Kapitalmärkten. Risikokapitalmärkte können Kapital bereitstellen, sind aber in Europa noch nicht ausreichend entwickelt. Risikokapitalfonds sehen sich mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie Mittel im Ausland aufnehmen und grenzüberschreitend tätig werden wollen. Diese Schwierigkeiten haben ihren Grund in der Vielzahl der nationalen Regulierungssysteme sowie in steuerlichen Hindernissen. Diese Leitaktion wird in enger Zusammenarbeit mit dem KMU-Finanzforum umgesetzt.

Die KMU-Finanzierung wird Gegenstand eines Aktionsplans sein, in dem es nicht nur um den Zugang zu verschiedenen Finanzierungsquellen, sondern auch unmittelbar um die unterschiedlichen Instrumente für die Finanzierung von KMU und um die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Entwicklung und Wachstum der KMU gehen wird.

Auch bedarf es einer Änderung der Transparenzrichtlinie, der Durchführungsverordnung zur Prospektrichtlinie und der Marktmissbrauchsrichtlinie, um die für börsennotierte KMU geltenden Verpflichtungen bei Erhaltung des derzeitigen Anlegerschutzes stärker nach dem Kriterium der Verhältnismäßigkeit auszurichten. Des Weiteren müssen bei der Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) besondere, maßgeschneiderte Bedingungen für Handelsplattformen für KMU eingeführt werden mit dem Ziel, ein Qualitätslabel für diese Märkte zu etablieren und ihre Vernetzung zu fördern.

2.2. Mobilität der Bürger

Leitaktion:

Modernisierung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen21. Ziel ist es, die Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung für mobile Arbeitskräfte zu vereinfachen, den Rechtsrahmen zu modernisieren, den Umfang der reglementierten Berufe zu überprüfen und Vertrauen und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken. Die Einführung eines Europäischen Berufsausweises wäre vor allem der Mobilität von Fachkräften förderlich. Gleichzeitig würde es das Vertrauen zwischen den zuständigen Behörden stärken und käme auch Verbrauchern und Arbeitgebern zugute.

Mobilität und Qualifikation der Arbeitskräfte sind entscheidende Voraussetzungen für die Wiederbelebung des Wachstums in Europa. Eine höhere Mobilität qualifizierter Arbeitskräfte wird der europäischen Wirtschaft eine Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen. Allzu viele rechtliche Barrieren hindern die Europäer noch daran, an einem Ort ihrer Wahl in der Europäischen Union zu arbeiten. Gleichzeitig sind aber zahlreiche Stellen für Hochqualifizierte unbesetzt. Die Wirtschaft könnte in stärkerem Maße von einer vorübergehenden Mobilität der Arbeitskräfte profitieren, wenn Mobilität besser anerkannt und durch klarere Regelungen erleichtert würde. Darüber hinaus gilt es, im nicht reglementierten Sektor die Anstrengungen in Bezug auf die Entsprechung der nationalen Zertifizierungssysteme im Wege des Europäischen Qualifikationsrahmens weiterzuverfolgen, um die Vergleichbarkeit der Qualifikationen im Fall der Mobilität zu verbessern.

Die derzeitige Arbeitsmarktsituation, die im Zeichen der Wirtschaftskrise und der Alterung der Bevölkerung steht, ist gekennzeichnet durch Arbeitskräfteknappheit und Schwierigkeiten für die Arbeitgeber, ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte zu finden. Angesichts dieser Situation muss für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bestehen, zeitnah eine Stelle in einem anderen Mitgliedstaaten anzutreten. Voraussetzung hierfür ist, dass ihre Qualifikationen und ihre Berufserfahrung in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Soll Mobilität gefördert werden, muss des Weiteren gewährleistet sein, dass die Bürgerinnen und Bürger ergänzende Rentenansprüche aufbauen können und ihre Ansprüche erhalten bleiben (Portabilität), auch wenn sie später in einem anderen Mitgliedstaat eine Beschäftigung aufnehmen. Es wird entscheidend auf die uneingeschränkte Unterstützung des Parlaments und des Rates ankommen, wenn diesem dringenden Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bis Ende 2012 entsprochen werden soll.

In diesem Zusammenhang wird die Kommission auf der Grundlage des Grünbuchs aus dem Jahr 1022 ein Weißbuch zum Thema Renten veröffentlichen, in dem unter anderem die Frage der Wahrung von Rentenansprüchen behandelt werden wird. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten in dem Weißbuch dazu ermuntert werden, Aufzeichnungsdienste einzurichten, die den Menschen helfen, den Überblick über ihre Rentenansprüche zu behalten. Anschließend sollen im Laufe des Jahres 2012 Gesetzgebungsmaßnahmen zum Schutz von Rentenansprüchen vorgeschlagen werden. Gleichzeitig wird die Kommission die Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung überprüfen, um es Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu ermöglichen, die Vorteile des Binnenmarkts besser zu nutzen.

Darüber hinaus hat die Kommission im Rahmen ihrer Leitinitiative "Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten" eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Mobilität vorgeschlagen, darunter die Einführung eines "Europäischen Qualifikationspasses", in dem die im Verlauf des Lebens erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen erfasst werden können23.

Auch die Mobilität junger Menschen, insbesondere von Schulabbrechern, muss erleichtert werden.

Zu diesem Zweck wird die Kommission einen Entwurf für eine Empfehlung des Rates zur Förderung und Validierung außerschulischer Ausbildungsmaßnahmen vorlegen. 24

2.3. Rechte des geistigen Eigentums

Leitaktion:

Erlass von Rechtsvorschriften zur Einführung eines einheitlichen Patentschutzes für den Großteil der Mitgliedstaaten sowie eines einheitlichen Streitbeilegungsmechanismus, mit dem Ziel im Jahr 2013 die ersten Patente zu erteilen, die diesen einheitlichen Schutz genießen. 25

Das Recht am geistigen Eigentum ist ein durch die Charta der Grundrechte anerkanntes Eigentumsrecht26. Rechte des geistigen Eigentums sind genauso wichtig wie Rohstoffe oder die industrielle Basis: Zwischen 45 und 75 % der Ressourcen großer Unternehmen hängen mit ihren Rechten des geistigen Eigentums zusammen. 27 Branchen, die solche Rechte in hohem Maße nutzen, kommt mit Blick auf ein nachhaltiges Wachstum unserer Volkswirtschaften eine strategische Rolle zu. Sie sind nicht nur Träger von Innovationen, sondern generieren darüber hinaus einen erheblichen wirtschaftlichen Mehrwert und bieten zudem stabile und hochqualifizierte Arbeitsplätze. Die in den betreffenden Branchen gezahlten Gehälter sind im Durchschnitt um 60 % höher als in anderen Branchen.

Sind Rechte des geistigen Eigentums geschützt, fördert dies Investitionen in die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen und sichert gleichzeitig eine angemessene Investitionsrendite. Daher soll ein Regelungsrahmen geschaffen werden, der diese Rechte wirksam und im Einklang mit den Grundrechten schützt. Dieser Rahmen, der gleichzeitig die Verbreitung von Informationen, Produkten und Dienstleistungen sowie die Einhaltung des Wettbewerbsrechts zu gewährleisten hat, muss eine der Hauptprioritäten der EU sein.

Die derzeitige Vielzahl nationaler Patente und nationaler Streitbeilegungsmechanismen verursacht hohe Kosten bei geringer Effizienz und schafft Rechtsunsicherheit, so dass der Einführung eines einheitlichen Patentschutzes und eines einheitlichen Streitbeilegungsmechanismus absolute Priorität gebührt. Ein einheitlicher Patentschutz würde eine Kostenreduzierung um 80 % bewirken.

Zudem wäre die Einführung eines Instruments zur Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums der Entstehung eines echten europäischen Marktes für Patente und Lizenzen förderlich. Im Übrigen wäre es wünschenswert, dass immaterielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen in Form von Rechten des geistigen Eigentums besitzt, in vollem Umfang als Kreditsicherheit anerkannt werden.

Darüber hinaus gilt es, die bestehenden Systeme zur Erteilung von Lizenzen für die Nutzung von Urheberrechten für legale Online-Angebote zu vereinfachen und transparenter zu machen. 28 Im Zeitalter des Internets muss sich die kollektive Rechteverwaltung hin zu europäischen Modellen entwickeln können, die die Erteilung von für mehrere Regionen geltenden Lizenzen für eine Vielzahl von Online-Diensten erleichtert und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Rechteinhaber gewährleistet. Die aus einer Überarbeitung des Rechtsrahmens erwachsende neue Flexibilität wird die Entstehung neuer Geschäftsmodelle begünstigen, die eine weite und zielgenaue Verbreitung kreativer Inhalte für mobilere Konsumenten ermöglichen. Im Übrigen muss die Digitalisierung des Fundus der kulturellen Einrichtungen in Europa, einschließlich verwaister Werke, erleichtert werden.

Die Ausweitung des legalen Angebots muss mit der Einführung europäischer Rechtsvorschriften einhergehen, die zur besseren Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie erforderlich sind. Insbesondere sollten die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie gestärkt und die Verwaltungszusammenarbeit verbessert werden. 29 Auch müssen die Maßnahmen der Zollbehörden zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums im Wege einer Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften ausgebaut werden. Marken- und Produktpiraterie verursachen den europäischen Unternehmen jährliche Kosten in Höhe von schätzungsweise 250 Mrd. EUR.30

Des Weiteren gilt es, das Markensystem in Europa zu modernisieren, um einen besseren Markenschutz zu gewährleisten und für größere Kohärenz zwischen dem europäischen System und den nationalen Systemen zu sorgen. Dies würde die Verfahren vereinfachen, Kosten senken und es dem System ermöglichen, neue Technologien, die Recherchen erleichtern, in vollem Umfang zu nutzen.

Diese Fragen werden in der Mitteilung zur Strategie auf dem Gebiet des geistigen Eigentums behandelt, die die Kommission noch im Jahr 2011 vorlegen wird.

2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts

Leitaktion:

Erlass von Rechtsvorschriften zur alternativen Streitbeilegung. Damit soll die Einführung außergerichtlicher Rechtsbehelfe sichergestellt werden, die einfache, schnelle und kostengünstige Lösungen für die Verbraucher gewährleisten und guten Beziehungen zwischen den Unternehmen und ihren Kunden förderlich sind. Ein Teil dieser Aktion wird dem elektronischen Handel gewidmet sein.

Der Binnenmarkt ist im täglichen Leben der Verbraucher bereits Realität - ob sie reisen, einkaufen oder Zahlungen leisten. Doch stoßen sie noch allzu oft auf verschiedene Hindernisse und können sich nicht unbedingt darauf verlassen, dass sie im Falle von Problemen eine Entschädigung erhalten. Zur Neubelebung des Binnenmarkts, und insbesondere des digitalen Binnenmarkts, kommt es somit entscheidend darauf an, das Vertrauen der Verbraucher in die Durchsetzung ihrer Rechte wiederherzustellen. Eine bessere Rechtsanwendung würde den Verbrauchern erhebliche Verluste - in einem geschätzten Umfang von 0,16 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Europäischen Union - ersparen. Ein größeres Verbrauchervertrauen in den grenzüberschreitenden elektronischen Handel würde zusätzliche Einsparungen in Höhe von schätzungsweise 0,02 % des BIP der Europäischen Union - bzw. 2,5 Mrd. EUR - bringen. 31

Gestützt auf die Ergebnisse der Konsultation wird die Kommission neben ihren Arbeiten im Bereich der alternativen Streitbeilegung auch ihre Arbeiten zur Formulierung eines europäischen Sammelklagenkonzepts fortsetzen.

Zur Stärkung des Verbrauchervertrauens in den Binnenmarkt müssen weitere konkrete Maßnahmen getroffen werden. Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die von ihnen erworbenen Waren sicher sind, unabhängig davon, wo sie produziert wurden. Daher bedarf es dringend einer Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Auch die Unternehmen erwarten, dass die Mitgliedstaaten EU-weit einheitliche Schutzvorschriften anwenden. Deshalb wird die Kommission in Zusammenarbeit mit Zoll- und Marktaufsichtsbehörden einen mehrjährigen Aktionsplan zur Marktüberwachung, auch an den Außengrenzen der Europäischen Union, ausarbeiten, der dann von den Mitgliedstaaten umzusetzen sein wird. Um sicherzustellen, dass die Verbraucher zuverlässige Informationen über die Umweltverträglichkeit von Produkten erhalten, wird die Kommission im Rahmen des Aktionsplans für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch eine Initiative zum ökologischen Fußabdruck von Produkten vorschlagen.

Im Übrigen gilt es, eine korrekte Anwendung der Passagierrechte bei allen Verkehrsträgern sicherzustellen, vor allem auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Geplant ist die Veröffentlichung einer Mitteilung, die einen Überblick über alle in der Europäischen Union bestehenden Vorschriften auf dem Gebiet der Passagierrechte gibt, und zwar für alle

Verkehrsträger: Flugzeug, Bahn, Schiff und Bus. Im Interesse eines besseren Verbraucherschutzes wird die Kommission demnächst eine Überarbeitung der Pauschalreisenrichtlinie - unter besonderer Berücksichtigung von Online-Buchungen - vorschlagen.

Und schließlich werden die Arbeiten zum Schutz der Verbraucher im Bereich Finanzprodukte für Privatkunden fortgeführt, wobei es insbesondere um die Transparenz der Bankgebühren und um einen besseren Schutz von Kreditnehmern am Hypothekenkreditmarkt gehen wird.

2.5. Dienstleistungen

Leitaktion:

Überarbeitung der Rechtsvorschriften zum europäischen Normungssystem mit dem Ziel, das System auf Dienstleistungen auszudehnen und die Normungsverfahren wirksamer, effizienter und integrativer zu gestalten32.

Die Normung ist ein äußerst wichtiges Instrument zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs. Sie garantiert die Interoperabilität von Produkten, ihre Sicherheit und ihre Qualität. Auch im Dienstleistungssektor findet zunehmend Normung statt, allerdings hauptsächlich auf nationaler Ebene. Dies kann die Integration des Binnenmarkts für Dienstleistungen erschweren. Um die Entstehung neuer Barrieren zu verhindern und den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zu erleichtern, insbesondere bei den Dienstleistungen für Unternehmen, wie etwa Logistik oder "Facility Management", ist es wichtig, die Normung von Dienstleistungen auf europäischer Ebene voranzubringen, wobei es in vollem Umfang den Bedürfnissen des Marktes Rechnung zu tragen gilt. Dies wird ein wesentliches Ziel der Überprüfung des europäischen Normungssystems sein. Ein weiteres wichtiges Ziel wird darin bestehen, ein wirksameres, effizienteres und integrativeres System einzuführen. Das Normungssystem muss eine rasche Einführung von Normen und deren Anpassung an neue Technologien, vor allem im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien, sowie eine stärkere Mitwirkung von KMU und anderen interessierten Kreisen ermöglichen und sicherstellen, dass die Normen für alle interessierten Nutzer zugänglich sind.

Generell ist ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts für Dienstleistungen eine wesentliche Voraussetzung für die Generierung von Wachstum und Beschäftigung in Europa. Während die europäische Wirtschaft insgesamt im Zeitraum 1998 bis 2008 im Durchschnitt um 2,1 % pro Jahr gewachsen ist, ist der Dienstleistungssektor im Durchschnitt um 2,8 % pro Jahr gewachsen. Die Beschäftigung in diesem Sektor ist jährlich um 2 % gestiegen gegenüber 1 % in der Gesamtwirtschaft.33 Sollen die gesteckten Ziele erreicht werden, muss die unmittelbare Priorität die vollständige Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie, einschließlich der Schaffung einheitlicher Ansprechpartner, durch alle Mitgliedstaaten im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24./25. März 2011 sein. Darüber hinaus wird die Kommission -- in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten "Leistungstests" durchführen mit dem Ziel, genauer zu analysieren, wie der gemeinschaftliche Rechtsrahmen für bestimmte zukunftsträchtige Branchen wie

Dienstleistungen für Unternehmen, Baugewerbe und Tourismus in der Praxis funktioniert. Sie wird eingehendere Bewertungen zu den Aspekten Tätigkeitsvorbehalte, Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, Rechtsform und Versicherungsanforderungen durchführen - allesamt Hindernisse, die nach wie vor einer besseren Integration des Dienstleistungsbinnenmarkts entgegenstehen 34. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser verschiedenen Initiativen wird die Kommission im Jahr 2012 die nächsten Etappen festlegen. Handel und Vertrieb verdienen angesichts ihres Beitrags zu Wachstum und Arbeitsplatzschaffung ebenfalls besonderes Augenmerk. Es wird eine Initiative zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen auf den Weg gebracht, um Art und Umfang der Probleme im Zusammenhang mit unlauteren Geschäftspraktiken zwischen den Wirtschaftsakteuren entlang der Versorgungskette zu eruieren, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Regelungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten vorzunehmen, eine Bilanz ihrer Umsetzung zu ziehen und schließlich die verschiedenen in Betracht kommenden Optionen zu bestimmen. Ziel wird es sein, unlautere Praktiken, die die Existenzfähigkeit von Unternehmen bedrohen, zu unterbinden und die Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Wirtschaftsakteure innerhalb der Versorgungsketten im Rahmen eines effizienteren und faireren Binnenmarkts in Handel und Vertrieb zu fördern und gleichzeitig den Erwartungen von Verbrauchern und Produzenten bezüglich wettbewerbsfähiger Preise zu entsprechen. In Anbetracht der Bedeutung der Dienstleistungen für Unternehmen wird die Kommission eine hochrangige Gruppe einsetzen, die sich mit den Marktdefiziten befassen wird.

Und schließlich gilt es, unbeschadet der Anerkennung von Befähigungsnachweisen zu prüfen, wie angesichts der wachsenden Bedeutung des Franchising im Bildungswesen die Qualität der im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit erbrachten Bildungsleistungen gewährleistet werden kann.

2.6. Netze

Leitaktion:

Erlass von Rechtsvorschriften zu den Energie- und Verkehrsinfrastrukturen mit dem Ziel, strategische Projekte von europäischem Interesse zu bestimmen und zu entwickeln und Interoperabilität und Intermodalität sicherzustellen.

Energie-, Verkehrs- und elektronische Kommunikationsnetze bilden das Rückgrat des Binnenmarkts. Leistungsfähige Infrastrukturen fördern einen raschen und kostengünstigen freien Verkehr von Personen, Waren, verschiedenen Energieformen und Daten (mit Zuweisung angemessener Funkfrequenzen). Voraussetzung für eine effiziente wirtschaftliche Integration ist die Integration der Infrastrukturen leistungsfähiger Netze.

Eine neue europäische Politik im Bereich der Energieinfrastrukturen 35 ist unverzichtbar, wenn man Netzplanung und -entwicklung in der EU verändern will. Es müssen Lösungen für wichtige fehlende Verbindungen gefunden werden und die Netze müssen intelligenter werden, damit Energie effizienter transportiert wird. Neue Rechtsvorschriften müssen den Aufbau eines einheitlichen und intelligenten Netzes erleichtern, das nicht nur Versorgungssicherheit und Marktintegration, sondern auch Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien fördert. Beschleunigung und Transparenz der Genehmigungsverfahren sind entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche Integration der nationalen Energienetze in ein einziges europäisches Netz. Angesichts der üblichen Fristen (von oft mehr als 10 Jahren) für die Genehmigung neuer Projekte besteht in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf.

Im Verkehrsbereich gilt es, die im Weißbuch zur Verkehrspolitik bis 5036 empfohlenen Maßnahmen umzusetzen. Diese zielen insbesondere darauf ab, Hindernisse zu beseitigen, die der Schaffung eines echten, alle Verkehrsträger und alle nationalen Systeme - auch die intelligenten Verkehrssysteme - einschließenden Binnenmarkts und der Entwicklung eines modernen Kabotage- und multimodalen Verkehrsnetzes entgegenstehen. Denn die EU verfügt immer noch nicht über ein ausreichend vernetztes, interoperables und leistungsfähiges grenzübergreifendes System von Verkehrsinfrastrukturen Die Überarbeitung der gemeinsamen Leitlinien für die Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) im Jahr 2011 soll es ermöglichen, durch eine bessere Projektauswahl und eine bessere Begleitung der Entscheidungen die Hauptengpässe zu beseitigen, die fehlenden Verbindungen herzustellen und Verkehrsträger miteinander zu verknüpfen. So werden die neuen Leitlinien ein Kernnetz strategischer europäischer Infrastrukturen definieren, das den östlichen und den westlichen Teil der Europäischen Union abdeckt und damit dem europäischen Mobilitätsnetz und dem einheitlichen europäischen Verkehrsraum konkrete Gestalt verleiht.

Funkfrequenzen sind unverzichtbar für die digitale Gesellschaft, schnelle drahtlose Dienste, wirtschaftliche Erholung, Wachstum, hochwertige Arbeitsplätze und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU. In Anbetracht der Bedeutung, die der Verfügbarkeit und der effizienten Nutzung von Funkfrequenzen für den Aufbau des Binnenmarkts der elektronischen Kommunikation wie auch für andere Bereiche der EU-Politik zukommt, werden Parlament und Rat aufgefordert, den Vorschlag für einen Beschluss zur Festlegung eines Programms für die strategische Planung und Harmonisierung der Frequenznutzung rasch zu verabschieden.

2.7. Digitaler Binnenmarkt

Leitaktion:

Erlass von Rechtsvorschriften zur EU-weiten gegenseitigen Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung und Überarbeitung der Richtlinie über die elektronische Signatur. Ziel ist es, eine sichere und ungehinderte elektronische Interaktion zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlicher Verwaltung zu ermöglichen und auf diese Weise die Effizienz des öffentlichen Dienstes und des öffentlichen Auftragswesens, der Erbringung von Dienstleistungen und des elektronischen Geschäftsverkehrs, auch in deren grenzüberschreitenden Dimension, zu steigern.

Die Stärkung des Vertrauens in elektronische Transaktionen ist eine conditio sine qua non für die Entwicklung eines digitalen Binnenmarkts, dessen Möglichkeiten Bürger, Unternehmen und Behörden in vollem Umfang nutzen können. Die wichtigsten Voraussetzungen hierfür sind vertrauenswürdige elektronische Dienste, die den Schutz der Privatsphäre garantieren, Rechtssicherheit bieten, einen sicheren Datenaustausch gewährleisten, grenzüberschreitend funktionieren und von allen Branchen anerkannt sind, gleichzeitig aber eine leichte, effiziente Nutzung und eine strenge Kontrolle durch die an einer Transaktion beteiligten Parteien ermöglichen.

Daher wird die Kommission einen neuen Rechtsrahmen vorschlagen, der die Vertrauenswürdigkeit elektronischer Transaktionen gewährleisten soll. Vorgeschlagen werden soll eine Überarbeitung der Richtlinie über die elektronische Signatur. Ziel ist es, Begriffe zu klären, die Verwendung elektronischer Signaturen zu erleichtern und Hindernisse für die Interoperabilität zu beseitigen. Außerdem wird dieser Rahmen die gegenseitige Anerkennung elektronischer Identifizierungs- und Authentifizierungsdienste gewährleisten. Bei der Ausarbeitung des Rechtsrahmens soll auch auf das grenzüberschreitende Funktionieren bestimmter anderer Dienste eingegangen werden. Die innerhalb dieses Rahmens vorgesehenen Instrumente sollen generischer Natur und nicht auf einen bestimmten Wirtschaftssektor bezogen sein, insbesondere was die elektronische Identität betrifft. Der Rahmen wird technologieneutral sein und alle Kommunikationsmedien wie Internet oder Mobilkommunikation einschließen können.

Die Entwicklung der digitalen Medien ist einer der wichtigsten Hebel für die Steigerung von Wachstum und Beschäftigung in der EU. Dabei kommen verschiedene Facetten zum Tragen: die Informations- und Kommunikationstechnologiebranche (deren Wertschöpfung innerhalb der europäischen Wirtschaft im Jahr 2007 etwa 600 Mrd. EUR betrug 37), die wachsende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die regelmäßig oder sogar täglich das Internet nutzen (der jeweilige Anteil betrug im Jahr 2010 65 % bzw. 53 %)38, ein Breitbandmarkt, der im Jahr 2010 der größte weltweit war, 39 ein Markt für Informationen des öffentlichen Sektors, dessen Volumen auf 27 Mrd. EUR geschätzt wird,40, um nur einige Beispiele zu nennen. Im Rahmen der Leitinitiative "Eine digitale Agenda für Europa"41 wird das vollständige Bündel von Maßnahmen präsentiert, die letztlich zum digitalen Binnenmarkt führen sollen.

Die Sprach- und Datenübermittlung wird immer mehr zu einem für alle Europäer grundlegenden Dienst. Was die Roaminggebühren betrifft, haben die von der Union seit 2007 eingeführten Maßnahmen eindeutig zur Verbilligung der Telefonkosten und zu mehr Transparenz für den Verbraucher beigetragen. Die Roaming-Endkundenpreise für Datenübertragungsdienste sind jedoch nach wie vor viel zu hoch, was die meisten Privatpersonen wie auch einen beträchtlichen Teil der Unternehmen davon abhält, diese Dienste im Ausland in Anspruch zu nehmen.

Die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts wird durch das fehlende Vertrauen der Verbraucher behindert. Dabei geht es in erster Linie um die Sicherheit von Zahlungen und die Wahrung der Verbraucherrechte bei grenzüberschreitenden Geschäften42, insbesondere in Bezug auf Produktsicherheit und Produktfälschungen 43. Dieses Vertrauensdefizit und die Schwierigkeiten beim Online-Einkauf in anderen Mitgliedstaaten liefern eine Erklärung dafür, dass auf den Online-Handel weniger als 5 % des gesamten Einzelhandels entfallen und dass nur 9 % der Europäer schon einmal über das Internet Käufe in einem anderen Mitgliedstaat getätigt haben 44. Die Herausforderung besteht darin, einen echten Binnenmarkt zu schaffen, der für alle Bürger, auch für die sozial Schwächsten und für die Bewohner entlegener Gebiete in Reichweite ist. Daher wird die Kommission einen Aktionsplan für die Entwicklung des elektronischen Handels ausarbeiten. In der entsprechenden Mitteilung wird sie die Anwendung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr bewerten und die noch anzugehenden Probleme in folgenden Bereichen analysieren: Mikrozahlungen, Sicherheit von Online-Zahlungen, Schutz personenbezogener Daten, Bekämpfung von Produktfälschungen, Auslieferung von Bestellungen, Haftung von Internet-Diensteanbietern, Kohärenz der europäischen Rechtsvorschriften, die Auswirkungen auf den elektronischen Geschäftsverkehr haben 45. Darüber hinaus wird die Kommission Maßnahmen vorschlagen, um die Entwicklung eines integrierten Raums für Zahlungskarten sowie für andere innovative Zahlungsformen voranzubringen.

Diskriminierungen aufgrund geografischer Kriterien müssen, insbesondere im elektronischen Handel, unterbunden werden. Die Kommission wird Leitlinien 46 vorlegen, die darauf abstellen, ungerechtfertigte Diskriminierungen, die an die Staatsangehörigkeit oder den Wohnsitz anknüpfen, insbesondere im elektronischen Handel zu beseitigen.

Mit der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie)47 wurden die grundlegenden Bedingungen für die Weiterverwendung der von der öffentlichen Verwaltung produzierten Fülle von Daten festgelegt, die einen Beitrag zur Entwicklung der Märkte für Inhalte und Dienstleistungen leisten können. Die Bedingungen für die Bereitstellung dieser Daten müssen transparent und diskriminierungsfrei sein 48. Die Überarbeitung der Richtlinie wird es möglich machen, dass die Informationen des öffentlichen Sektors vielen anderen innovativen Sektoren eine Vielzahl von Chancen und Wachstumsmöglichkeiten eröffnen.

2.8. Soziales Unternehmertum

Leitaktion:

Schaffung eines europäischen Rechtsrahmens zur Förderung von Solidarinvestmentfonds, der diesen Fonds die Möglichkeiten des Binnenmarkts (Zugang zu Anlagemöglichkeiten und Anlegern in allen Mitgliedstaaten) erschließt und dadurch die Wirkung nationaler Projekte verstärkt.

Der Binnenmarkt gründet auf einer "in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen

Marktwirtschaft" und spiegelt die Entwicklung hin zu einem integrativen, sozial gerechteren und ökologisch nachhaltigen Wachstum wider. Wo solche gesellschaftlichsozialen

Erwägungen das reine Profitdenken hinter sich lassen, entstehen neue Wirtschaftsmodelle. Dieser Trend muss sich auch im Binnenmarkt niederschlagen können. Hier geht es darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu garantieren, Projekte zu unterstützen, die für mehr Gerechtigkeit in der Wirtschaft sorgen, und sich am Kampf gegen Ausgrenzung beteiligen. Die ungeheuren Finanzierungsmöglichkeiten, die die europäische Vermögensverwaltungsbranche bietet (7 000 Mrd. EUR im Jahr 2009), müssen zur Förderung von Unternehmen genutzt werden, die sich dafür entschieden haben, neben legitimem Gewinnstreben auch Ziele des Allgemeininteresses oder der sozialen, ethischen oder ökologischen Entwicklung zu verfolgen. Um zu gewährleisten, dass gleiche Regeln für alle gelten, wird die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag zur Transparenz der Sozial- und Umweltberichterstattung der Unternehmen aller Branchen vorlegen.

Der sozialwirtschaftliche Sektor im Binnenmarkt wird für seine weitere Entwicklung und die Verwirklichung seiner Ziele Organisationsformen mit speziellem rechtlichen Statut benötigen. So ist beispielsweise der Genossenschaftssektor aktiver denn je49, doch muss untersucht werden, warum nur so wenige sich für das Statut der Europäischen Genossenschaft entscheiden. Gesellschaften auf Gegenseitigkeit sind zwar in Sektoren tätig, die für Bürger und Bürgerinnen von zentraler Bedeutung sind (wie das Gesundheits-, Banken- oder Versicherungswesen), doch bieten sie ihre Dienste nur selten in mehreren Mitgliedstaaten an. Mit einem Anteil von 25 % am Versicherungsmarkt und 70 % an den Unternehmen des Sektors, können sie vom Binnenmarkt nicht außer Acht gelassen werden. Stiftungen tragen in hohem Maße zur Finanzierung innovativer, im Allgemeininteresse liegender Vorhaben bei. Wenn sie sich allerdings in anderen Mitgliedstaaten niederlassen oder ihre Ressourcen jenseits der Landesgrenzen zusammenführen wollen, ist dies mit Schwierigkeiten verbunden. Zur Beseitigung dieser Schwierigkeiten wird die Kommission eine Verordnung zur Schaffung des Statuts der europäischen Stiftung vorschlagen.

Bestimmte Unternehmen haben es sich darüber hinaus zur Aufgabe gesetzt, soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, ohne dabei auf Gewinn zu verzichten. Hierbei handelt es sich häufig um sehr kleine, auf kommunaler Ebene tätige Unternehmen, von denen einige aber über ein echtes Wachstums- und Beschäftigungspotenzial verfügen.50 Das rechtliche Instrumentarium51 muss dafür sorgen, dass der Binnenmarkt ihnen die erforderlichen Entwicklungs- und Wachstumschancen bietet, anstatt sie auf die mitgliedstaatliche Ebene zu reduzieren.

Die Kommission wird im Rahmen der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung 52 die Entwicklung der Sozialwirtschaft als Instrument aktiver Integration unterstützen und zu diesem Zweck 2011 eine "Initiative für soziales Unternehmertum" vorschlagen und den Zugang zu den in diesem Bereich einsetzbaren Finanzierungsprogrammen der Europäischen Union erleichtern.

Ebenfalls im Jahr 2011 wird sie eine Mitteilung über die soziale Verantwortung der Unternehmen vorlegen, die konzeptionell über das soziale Unternehmertum hinausgeht. Die Mitteilung soll alle Unternehmen dazu ermutigen, in ihrem Tagesgeschäft auch soziale oder ökologische Ziele zu verfolgen.

2.9. Steuern

Leitaktion:

Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie mit dem Ziel, eine kohärentere Behandlung der verschiedenen Energieträger zu gewährleisten, die dem Energiegehalt der Produkte sowie ihren CO₂-Emissionen in stärkerem Maße Rechnung trägt.

Die Steuergesetzgebung der EU wird den Gegebenheiten des Binnenmarkts des 21. Jahrhunderts und den Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung nicht länger gerecht. Sie gewährleistet weder die Gleichbehandlung der Endverbraucher im Binnenmarkt noch eine ausreichende Förderung der energieeffizientesten und umweltfreundlichsten Praktiken. Das Steuerrecht muss es heutzutage ermöglichen, Anreize für eine bessere Nutzung der Energieressourcen zu setzen und dabei sauberen Energieträgern Vorrang einräumen.

Darüber hinaus müssen Unternehmen mit mehreren Niederlassungen in der EU bei mehreren Steuerverwaltungen Körperschaftsteuererklärungen abgeben. Mit dem Projekt einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) will die Kommission die Berechnungsmodalitäten für den steuerpflichtigen Gewinn harmonisieren, damit alle Unternehmen, die dies wünschen, den gleichen Regeln unterliegen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie steuerpflichtig sind. 53 Die Einführung einer einzigen Anlaufstelle für Steuersachen würde die Beziehungen zwischen den Unternehmen und der Steuerverwaltung vereinfachen und die Organisation der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten erleichtern. Im Falle einer GKKB könnten die Unternehmen in der EU alljährlich Befolgungskosten in Höhe von 700 Mio. EUR einsparen, zuzüglich weiterer 1,3 Mrd. EUR durch Konsolidierung. Für Unternehmen, die über Landesgrenzen hinaus expandieren wollen, würden sich darüber hinaus Einsparungen in einer Größenordnung von 1 Mrd. EUR ergeben. Im Jahreswachstumsbericht wurde die GKKB als eine der wachstumsfördernden Maßnahmen genannt, der Priorität eingeräumt werden muss, damit sie bis Ende 2012 beschlossen werden kann. Um die hohen Erwartungen der Unternehmen in Bezug auf eine Vereinfachung ihres Regulierungsumfelds zu erfüllen, müssen sich auch der Rat und das Parlament uneingeschränkt hierfür einsetzen.

Auch das MwSt-System muss überarbeitet werden, um sowohl die endgültige Regelung für grenzübergreifende Transaktionen als auch die Modalitäten für ihre Besteuerung festzulegen, wobei das Ziel verfolgt wird, den besonderen Verwaltungsaufwand bei diesen Transaktionen zu verringern und vor allem KMU über die gesamte Handelskette hinweg Sicherheit zu verschaffen. Die Kommission will bis Ende 2011 eine MwSt-Strategie festlegen, deren einzelne Komponenten in Legislativinitiativen überführt werden sollen. Letztere sollen nach 2012, wenn der nächste Entwicklungsschritt für den Binnenmarkt ansteht, geprüft werden.

Die Probleme bei grenzübergreifender Besteuerung stellen für Bürgerinnen und Bürger ein erhebliches Hindernis dar und müssen deshalb gelöst werden. In der Kommissionsmitteilung "Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die Bürgerinnen und Bürger der EU"54 wurden die akutesten Probleme aufgezeigt, insbesondere die Doppelbesteuerung, die steuerliche Diskriminierung sowie die Schwierigkeit des Zugangs zu Informationen und Steuerverwaltungen anderer Mitgliedstaaten. Auch wurden darin Maßnahmen zur Lösung spezieller Probleme angekündigt. Dazu zählen insbesondere die Einrichtung eines verbindlichen Verfahrens zur Beilegung von Streitfällen auf dem Gebiet der Doppelbesteuerung, die Schaffung zentraler Anlaufstellen für die Steuerverwaltungen und die Regelung der steuerlichen Behandlung grenzübergreifender Erbsachen.

2.10. Sozialer Zusammenhalt

Leitaktion:

Erlass einer Rechtsvorschrift zur Verbesserung und Verstärkung der Umsetzung, Anwendung und praktischen Einhaltung der "Entsenderichtlinie"55, die Maßnahmen zur Prävention und Sanktionierung von Missbrauch und Umgehung geltender Vorschriften enthält, sowie einer Rechtsvorschrift, mit der die Wahrnehmung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Verhältnis zu den sozialen Rechten geklärt werden soll.

In einer sozialen Marktwirtschaft muss ein stärker vereinheitlichter europäischer Dienstleistungsmarkt garantieren, dass die Unternehmen ihre Dienstleistungen insbesondere durch Arbeitnehmerentsendung EU-weit leichter anbieten können, ohne dass dies mit einer Nivellierung nach unten verbunden ist. Gleichzeitig muss die Schaffung von mehr Arbeitsplätzen besserer Qualität und ein hoher Schutz der Arbeitnehmer und ihrer sozialen Rechte gewährleistet werden.

Um den Informationsaustausch zwischen den Unternehmen und den Behörden der Mitgliedstaaten zu erleichtern, die Kontrollen zu verstärken und gegen Missbrauch insbesondere bei den Arbeitnehmerrechten vorzugehen, sollte die Anwendung des rechtlichen Rahmens für die Entsendung von Arbeitnehmern verbessert werden.

In den Binnenmarktvorschriften ist den Artikeln 8 und 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die dem AEUV nunmehr rechtlich gleichgestellt ist, angemessen Rechnung zu tragen. Die Kommission wird deshalb eine horizontale Rechtsvorschrift vorschlagen, mit der die Wahrnehmung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Verhältnis zu den sozialen Rechten klargestellt werden soll, wie dem Recht, den nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken entsprechend und unter Einhaltung des EU-Rechts kollektive Maßnahmen durchzuführen. 56

Der soziale und territoriale Zusammenhalt der EU steht allgemein im Zentrum des europäischen Projekts. Damit wird anerkannt, dass die Marktkräfte allein nicht ausreichen, um allen kollektiven Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) sind eine wesentliche Komponente des europäischen Sozialmodells, mit dem eine hochwettbewerbsfähige und sozial integrative Wirtschaft angestrebt wird.

Die Bedeutung der DAWI für die Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sowie die dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende zentrale Rolle und der große Ermessensspielraum der nationalen, regionalen und kommunalen Behörden bei der Bereitstellung, Inauftraggabe und Organisation der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse in einer Weise, die den Bedürfnissen ihrer Nutzer so weit wie möglich entspricht, wird von der Europäischen Union insbesondere in Artikel 14 AEUV und im Protokoll 26 im Anhang zu den Verträgen hervorgehoben.

Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens hat die Kommission eine Konsultation eingeleitet, mit der das Verhältnis zwischen den Vorschriften für staatliche Beihilfen und den Bestimmungen zum öffentlichen Auftragswesen sowie der Regelung für im Inhouse-Betrieb erbrachten Dienstleistungen geklärt werden soll.

Nach Artikel 106 AEUV wacht allein die Kommission darüber, dass die Durchführungs- und Finanzierungsmodalitäten der DAWI den Grundsätzen und Bestimmungen des Vertrags im Wettbewerbsbereich entsprechen. Darüber hinaus wurde kürzlich eine Konsultation zur nächsten Überarbeitung der Beihilfevorschriften für DAWI (auch "Post-Altmark-Paket"genannt) eingeleitet. 57 Diese Reform sollte ein zweifaches Ziel verfolgen, nämlich eine Klarstellung zum einen und ein differenziertes, verhältnismäßiges Vorgehen zum anderen. Dabei will die Kommission erforderlichenfalls mehrere Schlüsselbegriffe präzisieren. Andererseits will sie sichergehen, dass die Gründlichkeit der Prüfung staatlicher Beihilfen in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Umfang der erbrachten Dienstleistungen steht.

In einer Mitteilung, die bis Ende 2011 vorgelegt werden soll, wird die Kommission Maßnahmen darlegen, die besser als bislang garantieren sollen, dass für DAWI, einschließlich der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse (SDAI), Rahmenvorschriften gelten, die ihnen die Erfüllung ihrer Aufgaben erleichtern.

Die Kommission wird in diesem Zusammenhang überprüfen, welche Maßnahmen notwendig sind, um in Verbindung mit Artikel 14 AEUV und dem Protokoll Nr. 26 allen Bürgerinnen und Bürgern einen erschwinglichen Zugang zu den für ihr tägliches Leben notwendigen Dienstleistungen sowie ihre Eingliederung in das wirtschaftliche und soziale Leben zu garantieren, wobei sie der zentralen Rolle der Mitgliedstaaten, diese Dienstleistungen bereitzustellen, in Auftrag zu geben und zu finanzieren, Rechnung tragen wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die Bedürfnisse der Europäer im Laufe der Zeit verändern.

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass es nicht allen Bürgerinnen und Bürgern möglich ist, aktiv am Binnenmarkt teilzuhaben. So ist beispielsweise der Zugang zu Basisbankdienstleistungen, der mittlerweise zu einer Grundvoraussetzung für die Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben geworden ist, nicht in vollem Umfang gewährleistet. Die Kommission wird deshalb eine Initiative vorschlagen, die allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrem Wohnort in der EU einen erschwinglichen Zugang zu einem Zahlungskonto mit Basisfunktionen ermöglichen soll.

2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen

Leitaktion:

Vereinfachung der Rechnungslegungsrichtlinien in Bezug auf die Finanzberichterstattungspflichten und Verringerung des Verwaltungsaufwands, insbesondere für KMU.

In seinen Schlussfolgerungen vom 24./25. März 1158 hat der Europäische Rat die Notwendigkeit unterstrichen, die rechtlichen Auflagen, insbesondere für KMU, auf europäischer wie nationaler Ebene zu verringern. Die Kommission wird dem Rat in dieser Angelegenheit Bericht erstatten. Wie groß die Vorteile des Binnenmarkts sind, hängt davon ab, wie problemlos sich der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital zwischen den Mitgliedstaaten in der Praxis gestaltet. Das Ziel der Binnenmarktpolitik besteht darin, den freien Verkehr nicht nur durch Beseitigung von Schranken, sondern auch durch Schaffung eines Regulierungsumfelds zu erleichtern, das den Verwaltungsaufwand auf ein Mindestmaß beschränkt.

Mit dem Vorschlag zur Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien wird in erster Linie das Ziel verfolgt, den Bürokratieaufwand für Kleinst- und Kleinunternehmen zu verringern, der diesen aus den Rechnungslegungsvorschriften erwächst, wenn sie die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung haben. Das mit diesem Vorschlag verbundene Einsparpotenzial beläuft sich für 1,1 Mio. Kleinunternehmen auf 1,5 Mrd. EUR jährlich und für 5,9 Mio. Kleinstunternehmen auf 5,2 Mrd. EUR jährlich.59 Die Einsparungen würden im Wesentlichen durch eine Reduzierung der Finanzberichterstattungspflichten für Kleinst- und Kleinunternehmen ermöglicht. Neben dieser Vereinfachung würde die Überarbeitung der Richtlinien ebenfalls darauf abzielen, die Klarheit und EU-weite Vergleichbarkeit der Abschlüsse kleiner bis großer Unternehmen zu verbessern. Der Vorschlag der Kommission, Kleinstunternehmen von den Bestimmungen der Rechnungslegungsrichtlinien auszunehmen, muss noch von Rat und Parlament angenommen werden.

Harmonisierte europäische Vorschriften, die 27 einzelstaatliche Regelungen ersetzen, bringen schon per se eine Verringerung des Verwaltungsaufwands mit sich. Zusätzlich dazu werden weitere Anstrengungen unternommen, um den durch europäische Vorschriften bedingten Verwaltungsaufwand zu verringern. 60

Zu diesem Zweck hat die Kommission einen Vorschlag zum Statut der europäischen Privatgesellschaft vorgelegt, über den im Rat der Europäischen Union noch immer beraten wird. Dieser müsste hierfür grünes Licht geben.

Um die Tätigkeit von KMU zu erleichtern, hat die Kommission den "Small Business Act" erlassen. 61 Dieser führt den Grundsatz des "Think Small First" in alle Bereiche der EU-Politik ein und sieht eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, die die Wettbewerbsfähigkeit der KMU im Binnenmarkt stärken sollen.

Um grenzübergreifende Geschäfte im Binnenmarkt zu erleichtern, muss ein fakultatives Instrument für das europäische Vertragsrecht eingeführt werden. Auch eine Verordnung zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Forderungseinzugs sollte angestrebt werden. Dies würde die bestehenden Vorschriften zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen, die sich in diesem Bereich mehr Rechtssicherheit wünschen, weiter vereinfachen.

2.12. Öffentliches Auftragswesen

Leitaktion:

Überarbeitung und Modernisierung des rechtlichen Rahmens für das öffentliche Auftragswesen mit dem Ziel, eine ausgewogene Politik zu erreichen, die die Nachfrage nach umweltfreundlichen, sozial verantwortungsvollen und innovativen Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen stützt. Diese Überarbeitung muss den Vergabebehörden einfachere, flexiblere Verfahren bringen und den Zugang für Unternehmen, insbesondere für KMU, erleichtern. 62

Die öffentliche Hand wendet etwa 18 % des BIP der EU für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge auf. Durch europäische und nationale Rechtsvorschriften wurde das öffentliche Auftragswesen für lauteren Wettbewerb geöffnet, so dass die Bürgerinnen und Bürger heute bessere Qualität zu einem besseren Preis erhalten.

Angesichts der großen Zahl öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge kann das öffentliche Auftragswesen die Nachfrage nach umweltfreundlichen, sozial verantwortungsvollen und innovativen Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen erhöhen. Öffentliche Aufträge können also dazu genutzt werden, die Entwicklung eines umweltfreundlicheren, sozialeren und innovativeren Binnenmarkts zu fördern. Um die Effizienz der öffentlichen Auftragsvergabe zu erhöhen, muss auch geprüft werden, wie die Verfahren vereinfacht und flexibilisiert werden können. Eine solche Vereinfachung darf den europaweiten Zugang zu öffentlichen Aufträgen aber nicht beschränken. Vielmehr muss er noch weiter vereinfacht werden, insbesondere für KMU und grenzübergreifenden Handel einschließlich gemeinsamer Beschaffungsmaßnahmen verschiedener Vergabestellen. Öffentliche Aufträge an Unternehmen aus einem anderen Mitgliedstaat machen nach wie vor einen relativ geringen Prozentsatz aus, insbesondere im Vergleich zum Durchdringungsgrad bei privatwirtschaftlichen Aufträgen.

Dienstleistungskonzessionen sind von erheblichem wirtschaftlichen Gewicht63 und machen die Mehrheit öffentlichprivater Partnerschaften aus. Ein rechtlicher Rahmen würde diesen Partnerschaften größere Rechtssicherheit verschaffen.

Die Öffnung des öffentlichen Auftragswesens für den Wettbewerb ist auf globaler wie europäischer Ebene mit Nutzen verbunden. Um zu gewährleisten, dass diese Öffnung auf Gegenseitigkeit beruht und für alle Beteiligten von Nutzen ist, europäischen und außereuropäischen Unternehmen die gleichen Chancen bietet und einen lauteren Wettbewerb garantiert, muss auch eine europäische Rechtsvorschrift erlassen werden, die Unternehmen aus Drittländern den Zugang zu öffentlichen Aufträgen aus der EU ermöglicht und die entsprechenden Zusagen in europäisches Recht umsetzt.

3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts

Damit die vorgeschlagenen Maßnahmen in Sachen Wachstum und Beschäftigung die gewünschten Wirkungen erzielen, müssen die für ihre Gestaltung und wirksame Umsetzung erforderlichen vier Voraussetzungen erfüllt sein: 1) ein besserer Dialog mit der gesamten Zivilgesellschaft, 2) eine enge Partnerschaft mit den verschiedenen Akteuren, 3) eine wirksame Unterrichtung von Bürgern und Unternehmen und 4) eine entschlossenere Kontrolle der Anwendung der Binnenmarktvorschriften.

Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung

Die öffentliche Konsultation hat eindeutig ergeben, dass die Zivilgesellschaft enger in die weitere Entwicklung des Binnenmarkts einbezogen werden möchte als das bislang der Fall ist. 64 Um diesen Weg entschlossen zu verfolgen, wird die Kommission regelmäßig eine 20-Punkte-Liste veröffentlichen, auf der sie die Haupterwartungen, die Bürger und Unternehmen aufgrund ihrer konkreten Erfahrungen an den Binnenmarkt stellen, aufführen wird. Diese Liste wird einen echten Gradmesser für das Funktionieren des Binnenmarkts darstellen und soll dem Binnenmarktforum vorgelegt werden. Dieses Forum bietet allen Marktakteuren (Unternehmen, Sozialpartnern, Nichtregierungsorganisationen und Bürgervertretern, Behörden unterschiedlicher staatlicher Ebenen und Parlamenten) regelmäßig Gelegenheit zu einem Zusammentreffen. Es wird den Stand des Binnenmarkts, insbesondere die Umsetzung und Anwendung der Richtlinien, bewerten und empfehlenswerte Praktiken austauschen. Es wird dazu beitragen, dass die Bewertung der Politik zu einer gängigen Praxis wird, und in dieser Hinsicht seine Funktion bei der Begleitung der Umsetzung der Binnenmarktakte und der Messung ihrer Auswirkungen in den Mitgliedstaaten voll und ganz erfüllen. Auch die Arbeiten des Europäischen Bürgerbeauftragten werden zu dieser Bewertung beitragen. In Bezug auf letztgenannten Aspekt wird die Kommission auf eine begrenzte Anzahl von Indikatoren zurückgreifen (siehe Anhang 2).

Auch den Sozialpartnern muss eine größere Rolle zugestanden, d.h. die Möglichkeit gegeben werden, sich zu Fragen des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu äußern.

Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit

Die Gebietskörperschaften haben die Notwendigkeit unterstrichen, die Partnerschaft zwischen allen Binnenmarktakteuren, insbesondere zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu verstärken und zu vertiefen, und deutlich ihren Wunsch zum Ausdruck gebracht, voll und ganz in die Gestaltung der Binnenmarktpolitik einbezogen zu werden.

Zu diesem Zweck wollen sie sich stärker an den Konsultationen zu den Kommissionsvorschlägen beteiligen und verstärkt Mittel zur Erleichterung und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Verwaltungen auf den jeweiligen Entscheidungsebenen, d.h. häufig auf regionaler oder kommunaler Ebene, zur Verfügung stellen.

Zu diesem Zweck soll die Rechtssicherheit des elektronischen Binnenmarktinformationssystems (IMI) - dem sich schon 6 000 Verwaltungen angeschlossen haben - erhöht werden. Für die partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Binnenmarktvorschriften künftiger Kommissionsvorschläge sollte vorzugsweise auf dieses System zurückgegriffen werden. Um die Kommunikation zwischen Verwaltungen zu erleichtern, sollten die technischen Möglichkeiten der automatischen Übersetzung weiterentwickelt werden.

Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften

Würde der gesamte Besitzstand (insbesondere die geltenden europäischen Rechtsvorschriften) von allen Mitgliedstaaten umgesetzt und käme Unternehmen und Bürgern in vollem Umfang zugute, könnte der Binnenmarkt auch einen stärkeren Wachstumsbeitrag leisten. Sie sind die ersten, die die Einhaltung ihrer Rechte durchsetzen können. Hierzu müssen sie ihre Rechte allerdings kennen, zu deren Wahrnehmung in der Lage sein und bei einer Verletzung dieser Rechte wissen, wo sie Hilfe erhalten können. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auch ihr Portal "Ihr Europa" ausbauen, damit diese auf europäischer und nationaler Ebene zur einzigen Anlaufstelle für Informations- und Hilfsersuchen wird. Darüber hinaus müssen unbedingt die Bedingungen verbessert werden, unter denen Bürger und Unternehmen, deren Rechte nicht uneingeschränkt eingehalten wurden, rasch und kostenfrei konkrete Hilfe erhalten können. Es geht hier um das Vertrauen in den Binnenmarkt, also den Willen jedes Einzelnen, dort seinen Platz zu finden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden zu diesem Zweck das Netz "Solvit" zwischen nationalen Verwaltungen verstärken.

Gleiche Spielregeln für alle

Auch wenn systematisch auf Verfahren der alternativen Streitbeilegung zurückzugreifen ist65, muss die Kommission bei anhaltenden Schwierigkeiten, insbesondere wo diese struktureller Natur sind und auf nationale Rechtsvorschriften zurückzuführende Ursachen haben, in vollem Umfang von den in Artikel 258 AEUV vorgesehenen Verfahren Gebrauch machen. Bei der Konsultation haben die Teilnehmer auf die Notwendigkeit hingewiesen, im Binnenmarkt gleiche Spielregeln für alle zu garantieren, und eine Reihe von Fällen genannt, in denen nach wie vor Stillstand herrscht. Die Kommission wird deshalb in diesem Bereich entschlossener vorgehen und mit Hilfe quantifizierter Zielvorgaben an die Mitgliedstaaten appellieren, den Umsetzungsstand zu verbessern und für größere Übereinstimmung ihres einzelstaatlichen Rechts zu sorgen. Zwar konnte das Umsetzungsdefizit auf diese Weise bereits auf 1 % gesenkt werden, doch sind weitere Anstrengungen erforderlich. Eine korrekte und vollständige Anwendung der Binnenmarktvorschriften durch alle Mitgliedstaaten setzt insbesondere voraus, dass der Forderung des Europäischen Parlaments entsprechend bis 2012

Die Kommission wird zudem gegebenenfalls gegenseitige Evaluierungen für einzelne Schlüsselsektoren vorschlagen, in denen die Umsetzung einer Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften besonders umfangreich ist.

Spielregeln auf globaler Ebene

Der Erfolg des Binnenmarkts und der europäischen Unternehmen im weltweiten Wettbewerb hängt von der Fähigkeit der Europäischen Union ab zu garantieren, dass ihre Politik nach innen und außen kohärent und komplementär ist.

Zu diesem Zweck wird sich die Kommission auch weiterhin für eine Annäherung der Rechtsvorschriften und für eine weitergehende Annahme internationaler Normen einsetzen. Bei der Aushandlung von Handelsabkommen wird sie den Schwerpunkt nicht nur auf den Marktzugang, sondern auch auf die Konvergenz der Rechtsvorschriften legen. Um die wirtschaftliche Integration zu fördern, den gegenseitigen Marktzugang zu verbessern und eine stärkere Annäherung der Rechtsvorschriften herbeizuführen, sollte den Beitrittsländern, die den gemeinschaftlichen Besitzstand übernehmen müssen, daneben aber auch den Nachbarländern und strategischen Partnern der Europäischen Union besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, insbesondere auf der Basis von weitreichenden Freihandelsabkommen.

4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung

Die Festlegung von Prioritäten für die kommenden 18 Monate enthebt uns nicht der Notwendigkeit, uns schon heute mit der Zeit nach 2012 zu befassen. Um in den kommenden zehn Jahren zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 beizutragen, muss der Binnenmarkt neu ausgerichtet werden und an Dynamik gewinnen. Der Binnenmarkt sollte zur Erreichung der Ziele Nachhaltigkeit und effizientere Ressourcennutzung, zu Innovation, sozialer Integration und territorialem Zusammenhalt sowie zur Beschäftigungsstrategie beitragen.

Ende 2012 wird eine neue Etappe in der Weiterentwicklung des Binnenmarkts eingeleitet. Den Überlegungen wird eine große Wirtschaftsstudie zugrunde liegen, die Aufschluss über Bereiche mit ungenutztem Wachstumspotenzial geben und gegebenenfalls neue Wachstumshebel aufzeigen sollte. Die Kommission wird ferner die Zivilgesellschaft und alle Binnenmarktakteure mit Hilfe ihrer neuen Steuerungsinstrumente konsultieren.

Bürger und Unternehmen werden nur dann in vollem Umfang vom Binnenmarkt profitieren können, wenn die Binnenmarktakte und ihre prioritären Maßnahmen rasch und ehrgeizig umgesetzt werden. Dieses Maßnahmenprogramm trägt wesentlich zu den Bemühungen um Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft bei und muss deshalb allerhöchste Priorität genießen. Dies wird die aktive Mitarbeit aller europäischen Institutionen, der Mitgliedstaaten und der Beteiligten voraussetzen.

Aus diesem Grund

Anhang 1
Leitaktionen

LeitaktionHebelVorschlagsvorlage durch die Kommission
1Erlass einer Rechtsvorschrift, die es den in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Risikokapitalfonds erleichtert, ungehindert und ohne zusätzliche Auflagen in einem anderen Mitgliedstaat zu investierenFinanzierungsmöglichkeiten für KMU4. Quartal 2011
2Modernisierung der Richtlinie über die Anerkennung von BerufsqualifikationenMobilität der Bürger4. Quartal 2011
3Erlass von Rechtsvorschriften zur Einführung eines einheitlichen Patentschutzes für den Großteil der Mitgliedstaaten sowie eines einheitlichen Streitbeilegungmechanismus, mit dem Ziel im Jahr 2013 die ersten Patente zu erteilen, die diesen einheitlichen Schutz genießenRechte des geistigen Eigentums2. Quartal 2011
4Erlass von Rechtsvorschriften zur alternativen Streitbeilegung. Ein Teil der Aktion wird dem elektronischen Handel gewidmet seinVerbraucher als Akteure des Binnenmarkts4. Quartal 2011
5Überarbeitung der Rechtsvorschriften zum europäischen Normungssystem mit dem Ziel, das System auf Dienstleistungen auszuweiten und die Normungsverfahren wirksamer, effizienter und integrativer zu gestaltenDienstleistungen2. Quartal 2011
6Erlass von Rechtsvorschriften zu den Energie- und Verkehrsinfrastrukturen mit dem Ziel, strategische Projekte von europäischem Interesse zu bestimmen und zu entwickeln und Interoperabilität und Intermodalität sicherzustellenNetze4. Quartal 2011 3. Quartal 2011
7Erlass von Rechtsvorschriften zur EU- weiten gegenseitigen Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung und Überarbeitung der Richtlinie über die elektronische SignaturDigitaler Binnenmarkt1. Quartal 2012
8Schaffung eines europäischenSoziales4. Quartal 2011
Rechtsrahmens zur Förderung von SolidarinvestmentfondsUnternehmertum
9Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie mit dem Ziel, eine kohärentere Behandlung der verschiedenen Energieträger zu gewährleisten, die dem Energiegehalt der Produkte sowie ihren CO₂-Emissionen in stärkerem Maße Rechnung trägtSteuern2. Quartal 2011
10Erlass einer Rechtsvorschrift zur Verbesserung und Verstärkung der Umsetzung, Anwendung und praktischen 68 Einhaltung der "Entsenderichtlinie" sowie einer Rechtsvorschrift, mit der die Wahrnehmung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Verhältnis zu den sozialen Rechten geklärt werden sollSozialer Zusammenhalt4. Quartal 2011
11Vereinfachung der RechnungslegungsrichtlinienRegulierungsumfeld der Unternehmen2. Quartal 2011
12Überarbeitung und Modernisierung des rechtlichen Rahmens für das öffentliche AuftragswesenÖffentliches Auftragswesen4. Quartal 2011

Anhang 2
Indikatoren für den Binnenmarkt