Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 225. Sitzung am 23. März 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/11468 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe - Drucksachen 18/9521, 18/9948 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 14.04.17
Erster Durchgang: Drucksache. 431/16 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

4. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

5. Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

,b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

(2) Wird eine Rechtsdienstleistung ausschließlich aus einem anderen Staat heraus erbracht, gilt dieses Gesetz nur, wenn ihr Gegenstand deutsches Recht ist." `

6. In Artikel 9 Nummer 11 werden in Nummer 4 die Wörter "bei der für den Gerichtsbezirk zuständigen" durch die Wörter "in einer" ersetzt.

7. Artikel 10 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

,2. § 169 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

8. In Artikel 11 Nummer 5 wird Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wie folgt geändert:

9. Artikel 12 wird aufgehoben.

10. Die Artikel 13 bis 20 werden die Artikel 12 bis 19.

11. Artikel 21 wird Artikel 20 und wie folgt geändert:

12. Anlage 1 wird wie folgt geändert:

13. In Anlage 2 werden in der Anlagenbezeichnung die Wörter "(zu Artikel 4 Nummer 59)" durch die Wörter "(zu Artikel 4 Nummer 58)" ersetzt.