Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern
Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Punkt 61 der 896. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2012

Der Bundesrat möge anstelle der Ausschussempfehlungen in Ziffer 5 der Drucksache 238/12 (PDF) beschließen:

Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b1 - neu - (§ 15 Absatz 1 Satz 5 ÄApprO)

In Artikel 4 Nummer 9 ist nach Buchstabe b folgender Buchstabe b 1 einzufügen:

Begründung:

Die Regelung trägt der Änderung der Prüfungsfächer in § 30 Absatz 2 ÄApprO Rechnung. Sollte für das Fach "Allgemeinmedizin" keine ausreichende Anzahl an Lehrkräften als Prüfer zur Verfügung stehen, können neben Lehrärzten nach Satz 6 auch Lehrkräfte anderer Fächer als Mitglieder der Prüfungskommission berufen werden.