Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) Nr. 2018/958 ) im Bereich öffentlichrechtlicher Körperschaften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 158. Sitzung am 7. Mai 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 19/18767 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) Nr. 2018/958 ) im Bereich öffentlichrechtlicher Körperschaften - Drucksache 19/17288 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 05.06.20
Erster Durchgang: Drucksache. 012/20 (PDF)

1. In Artikel 3 Nummer 2 wird Absatz 5 Satz 5 wie folgt gefasst:

"Soweit nicht das Bundesministerium der Finanzen die Satzung im Sinne des Absatzes 2 Nummer 2 oder deren Änderungen im Ganzen oder in Teilen binnen drei Monaten nach Übermittlung aufhebt, ist sie in dem Presseorgan zu veröffentlichen, das für die Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer bestimmt ist."

2. Artikel 4 wird aufgehoben.

3. Artikel 5 wird Artikel 4 und wird wie folgt geändert:

4. Die Artikel 6 bis 8 werden die Artikel 5 bis 7.