Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung - Eine Agenda der EU - COM (2015) 215 final

Der Bundesrat hat in seiner 936. Sitzung am 25. September 2015 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Bei der konkreten Zusammensetzung des Ausschusses für Regulierungskontrolle ist nach Ansicht des Bundesrates auf eine ausgewogene Besetzung zu achten. Sinnvoll wäre es, insbesondere für Vertreter von außerhalb der EU-Institutionen vorgesehene Sitze paritätisch nach den Bereichen "Wirtschaft Soziales - Ökologie" zu besetzen.

Grundsätzlich regt der Bundesrat an, eine Karenzzeit von mindestens zwei Jahren, die zwischen der Wahrnehmung einer Interessenvertretung und einer Mitarbeit in dem Gremium bestehen sollte, einzuführen.