Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld

Monopolkommission Bonn, 28. Mai 2018
Vorsitzender

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr verehrter Herr Bundesratspräsident,
die Monopolkommission legt heute der Bundesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften ein Sondergutachten aus eigenem Ermessen mit dem Titel "Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld"* vor.

Anlass des Sondergutachtens ist ein im Jahr 2016 ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem dieser die Unvereinbarkeit der deutschen Arzneimittelpreisbindung mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit festgestellt hat. Zumindest in dem Umfang, in dem die Buchpreisbindung sich auf den grenzüberschreitenden Buchhandel auswirken kann, ist nicht auszuschließen - und in Hinblick auf E-Books sogar wahrscheinlich -, dass der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren auch die Buchpreisbindung für mit europäischem Recht unvereinbar erklären wird.

In dem Sondergutachten würdigt die Monopolkommission die Buchpreisbindung aus ökonomischer und rechtlicher Sicht. Sie arbeitet heraus, dass die Buchpreisbindung einen schwerwiegenden Markteingriff darstellt, dem mit dem Kulturgut Buch ein nicht klar definiertes kulturelles Schutzziel gegenübersteht und dessen Auswirkungen ambivalent bzw. unklar sind. Im Ergebnis spricht die Monopolkommission sich deshalb für eine Abschaffung der Buchpreisbindung aus.

Wir stehen Ihnen sehr gerne für einen Austausch zu der behandelten Thematik zur Verfügung.

Mit ausgezeichneter Hochachtung
Prof. Achim Wambach Ph.D

* Wird als Bundestags-Drucksache 19/2444 verteilt