Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission
(Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz)

A

Der Bundesrat hat in seiner 833. Sitzung am 11. Mai 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. März 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B

Der Bundesrat hat ferner die nachfolgende Entschließung gefasst: