Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Thema "Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder" (2008/2203(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305177 - vom 20. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Februar 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Durchsetzung der Rechte der Kinder ausschlaggebend ist für deren individuelle Lebenschancen wie auch für die Erzielung von Fortschritten bei der Beseitigung der Armut,

B. in der Erwägung, dass die Geschlechterrollen, die die Gesellschaft ihren Kindern zuweist, sich entscheidend auf ihre Zukunft auswirken: ihren Zugang zu Nahrungsmitteln und Bildung, ihre Erwerbsbeteiligung, ihren Status in Beziehungen sowie ihre körperliche und geistige Gesundheit,

C. in der Erwägung, dass die im Übereinkommen über die Rechte des Kindes enthaltenen Ziele zum Großteil noch nicht erfüllt wurden,

D. in der Erwägung, dass von den 2,2 Milliarden Kindern in der Welt 1,9 Milliarden (86 %) in Entwicklungsländern leben und über 98 % der in extremer Armut lebenden Kinder in Entwicklungsländern beheimatet sind,

E. in der Erwägung, dass jeden Tag weltweit mehr als 26 000 Kinder unter fünf Jahren an Ursachen sterben, die größtenteils vermeidbar gewesen wären, und dass ausgehend von den aktuellen Tendenzen das Millenniums-Entwicklungsziel, die Kindersterblichkeit um zwei Drittel zu reduzieren, erst 2045 erreicht werden wird,

F. in Erwägung von Punkt 9 des von der Vierten Weltfrauenkonferenz vom 4.-15. September 1995 in Peking angenommenen Aktionsprogramms, der ebenfalls ein Grundprinzip darstellt, das auf allen internationalen Konferenzen des vergangenen Jahrzehnts in Bezug auf die Rechte des Kindes verkündet wurde,

G. in der Erwägung, dass, wenn der Vertrag von Lissabon durch alle Mitgliedstaaten ratifiziert wird, der Schutz der Rechte des Kindes zu einem spezifischen Ziel der Außenpolitik der Union wird,

H. in der Erwägung, dass die Kommission vom Rat beauftragt wurde, die Auswirkungen von positiven Anreizen auf den Absatz von Erzeugnissen zu prüfen, die ohne Kinderarbeit hergestellt wurden, sowie mögliche weitere Maßnahmen in Hinblick auf Erzeugnisse zu prüfen, bei denen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit Anwendung finden, und darüber Bericht zu erstatten,

I. in der Erwägung, dass das Kinderrecht auf Bildung nicht verhandelbar ist und dass die allgemeine und berufliche Bildung eine wichtige Rolle bei der Strategie zur allmählichen Beseitigung der Kinderarbeit spielt,

J. in der Erwägung, dass die kommerzielle Ausbeutung von Kindern einen schweren Verstoß gegen ihre menschliche Würde darstellt und die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit verletzt,

K. in der Erwägung, dass die Käufer von Waren aus den Entwicklungsländern in einer Schlüsselposition sind, um Waren, die vollständig oder teilweise mit Kinderarbeit hergestellt worden sind, zu ermitteln und deren Kauf abzulehnen, und auf diese Weise einen unmittelbaren und wirksamen wirtschaftlichen Druck ausüben können,