Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Anwendung der Richtlinie 2002/14/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (2008/2246(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305177 - vom 20. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Februar 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich die Umsetzung der Richtlinie 2002/14/EG durch die Mitgliedstaaten verzögert und dass sich einige Mitgliedstaaten darauf beschränkt haben, ihre anwendbaren Mindestanforderungen in einigen Aspekten abzuschreiben,

B. in der Erwägung, dass die aktuelle Finanzkrise Auswirkungen auf die Wirtschaft in Europa haben wird, was die Umstrukturierungen, Zusammenschlüsse und Verlagerungen von Unternehmen auf europäischer Ebene angeht,

C. in der Erwägung, dass die Richtlinie 2002/14/EG dem Ziel dient, einen allgemeinen Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer über die Zukunft des Unternehmens, in dem sie beschäftigt sind, sowie für die wirksame Unterrichtung der Arbeitnehmer zu schaffen, um sich auf die wirtschaftlichen Entwicklungen dieses Unternehmens einzustellen,

D. in der Erwägung, dass die Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern zentrale Elemente einer sozialen Marktwirtschaft sind und nicht als Hindernis für die wirtschaftliche Entfaltung von Unternehmen betrachtet werden sollten,

E. in der Erwägung, dass es in der Europäischen Union 23 000 000 Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern gibt (die 99 % aller Unternehmen ausmachen und mehr als 100 000 000 Menschen beschäftigen) und dass die EU-Institutionen die Pflicht haben, das Recht der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung zu gewährleisten und zu verbessern,

Den Prozess der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Union schrittweise stärken

Die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2002/14/EG durchführen und verbessern