Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu den Folgemaßnahmen zu den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen: eine erste Bewertung (2008/2214(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305177 - vom 20. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Februar 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass in der Europäischen Union mehr als 20 % der Energie durch Ineffizienz vergeudet werden und im Hinblick auf die Erreichung des Energiesparziels von 20 % in der Europäischen Union Primärenergie in einer Größenordnung von ca. 400 MtÖE (Millionen Tonnen Öleinheiten) gespart werden könnten, womit eine Verringerung der CO₂-Emissionen um etwa 860 Mt verbunden wäre,

B. in der Erwägung, dass der Ausstoß von Treibhausgasen in der Europäischen Union nach wie vor in erster Linie auf die Nutzung von Energie in Kombination mit dem Energiemix der Mitgliedstaaten, der hauptsächlich auf konventionellen Energieträgern basiert, zurückzuführen ist,

C. in der Erwägung, dass sich bei der Einfuhr von Energieträgern in die Europäische Union hinsichtlich der Versorgungssicherheit und der Entstehung von Abhängigkeitsverhältnissen immer komplexere Gefahren abzeichnen,

D. in der Erwägung, dass die Schaffung weiterer Anreize für Investitionen in energieeffiziente Lösungen in Zeiten einer Finanzkrise oder Rezession und in Zeiten instabiler und unvorhersehbarer Erdölpreise dazu beitragen könnten, die Wirtschaft anzukurbeln,

E. in der Erwägung, dass der Anstieg der Energiepreise zu einer der Hauptursachen für Armut werden kann und dass Fortschritte bei der Energieeffizienz das wirksamste Mittel sind, um die Gefährdung Bedürftiger dauerhaft einzudämmen,

F. in der Erwägung, dass die Verbesserung der Energieeffizienz auch die kostenwirksamste Möglichkeit ist, die in der Europäischen Union gesetzten verpflichtenden Zielvorgaben hinsichtlich der Reduzierung der Emissionen und der erneuerbaren Energieträger zu erfüllen,

G. in der Erwägung, dass der Ausbau der Energieeffizienz und die Nutzung der damit verbundenen Möglichkeiten im gemeinsamen Interesse der Mitgliedstaaten ist, dass es jedoch aufgrund der abweichenden wirtschaftlichen und klimatischen Bedingungen angeraten ist, in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Instrumentarien einzuführen,

H. in der Erwägung, dass sich die erhofften Erfolge nur einstellen können, wenn die Energieeffizienzmaßnahmen in allen sektoralen Politikbereichen zur Geltung kommen,

I. in der Erwägung, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten keine nationalen Energieeffizienzpläne eingereicht haben, weshalb die Kommission Maßnahmen ergreifen muss, um mehr Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, diesbezügliche Beschlüsse umzusetzen;

J. in der Erwägung, dass die Energieeffizienz, die ganz entscheidend zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen beitragen kann, angesichts der internationalen Wirtschaftskrise und der wachsenden Preisschwankungen bei Energieträgern zunehmend an Bedeutung gewinnt,

K. in der Erwägung, dass der genannten Mitteilung der Kommission "Energieeffizienz: Erreichung des 20-%-Ziels" zufolge die reelle Gefahr besteht, dass die bis 2020 im Bereich der Energieeffizienz gesetzten Ziele nicht erreicht werden,

L. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten gemäß dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen dazu verpflichtet sind, Energieeffizienz und Energiesparen zu fördern und voranzutreiben, damit die Zielvorgaben für erneuerbare Energieträger schneller erreicht werden,

M. in der Erwägung, dass Wohngebäude ein Energieeinsparpotenzial von ungefähr 27 % bieten,

N. in der Erwägung, dass es bisher weder auf EU-Ebene noch auf einzelstaatlicher Ebene rechtsverbindliche Zielvorgaben für Energieeffizienz gibt,

O. in der Erwägung, dass bei der Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz ein offensichtlicher Kapazitätsmangel besteht,