Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der angewandten Forschung auf dem Gebiet der gemeinsamen Fischereipolitik (2008/2222(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305177 - vom 20. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Februar 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich die Kommission seit dem vierten Rahmenprogramm um die Förderung der europäischen Forschung im Bereich der Fischerei und der Aquakultur bemüht, um die gemeinsame Fischereipolitik zu unterstützen,

B. in der Erwägung, dass die gesamte Forschung im Bereich der Fischerei und der Aquakultur im siebten Rahmenprogramm unter die Rubrik "landwirtschaftliche Forschung" (Themenbereich 2) fällt, während die Meereswissenschaft und das Küstenzonenmanagement der Umweltwissenschaft zugerechnet werden,

C. in der Erwägung, dass in dem Verhaltenskodex für eine verantwortungsvolle Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sowie im Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbeständen und Beständen weit wandernder Fische betont wird, dass die Forschung und die Datenerhebung entwickelt werden müssen, um die wissenschaftlichen Kenntnisse auf diesem Gebiet zu verbessern,

D. in der Erwägung, dass die gemeinsame Fischereipolitik zu jenen Politikbereichen gehört, die am stärksten von der wissenschaftlichen Forschung abhängen, und dass die Glaubwürdigkeit der im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik ergriffenen Maßnahmen von Gutachten hochrangiger Wissenschaftler abhängt,

E. in der Erwägung, dass die gemeinsame Fischereipolitik auf dem Grundsatz der verantwortungsvollen Regierungsführung beruht, wonach sich der Entscheidungsprozess auf solide wissenschaftliche Gutachten gründet und rechtzeitig Ergebnisse erbringt,

F. in der Erwägung, dass wissenschaftliche Daten die Grundlage für die Festsetzung der Quoten sowie des höchstmöglichen Dauerertrags (Maximum Sustainable Yield, MSY) bilden müssen,

G. in der Erwägung, dass die Fischer einerseits und die Wissenschaftler andererseits den Zustand der Meere und Fischbestände häufig unterschiedlich einschätzen,

H. in der Erwägung, dass sich die Strategie für die Meeresforschung und die maritime Forschung auf die Verbesserung der Wechselwirkungen zwischen der maritimen Forschung und der Meeresforschung statt auf bereits gut entwickelte Forschungsgebiete konzentriert, gleichzeitig aber die Wichtigkeit weiterer Bemühungen in den verschiedenen Bereichen der maritimen Forschung und der Meeresforschung anerkennt,

I. in der Erwägung, dass die in Regionen in äußerster Randlage angesiedelten Spitzenforschungszentren einen besonders guten Standort für die Beobachtung der Meeresumwelt in Europa im Rahmen der Strategie für die Meeresforschung und die maritime Forschung haben,

J. in der Erwägung, dass die anstehende Revision der gemeinsamen Fischereipolitik einer regionsspezifischen und ökosystemorientierten Bewirtschaftung größere Bedeutung beimisst und sich deshalb auf solide wissenschaftliche Grundlagen stützen muss,