Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu Gemeinschaftsmaßnahmen auf dem Gebiet des Walfangs (2008/2101(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305177 - vom 20. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Februar 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Schutz der biologischen Vielfalt, einschließlich der Erhaltung der Arten, das oberste Ziel sein muss,

B. in der Erwägung, dass dem Tierschutz stets Rechnung getragen werden muss,

C. in der Erwägung, dass es dennoch, insbesondere für Gemeinschaften, die seit jeher Walfang betrieben haben, auch um Fragen der Ernährungssicherheit und der Nahrungsversorgung geht,

D. in der Erwägung, dass derzeit alle Walarten in Gemeinschaftsgewässern nach der Habitat-Richtlinie nicht "vorsätzlich gestört, gefangen oder getötet" werden dürfen,

E. in der Erwägung, dass derzeit fast jede vierte Walart als vom Aussterben bedroht gilt, wobei neun Walarten als gefährdet oder als stark gefährdet eingestuft wurden und über den Zustand vieler Arten und Populationen nach wie vor Unklarheit besteht,

F. in der Erwägung, dass, wenngleich sich einige Walpopulationen seit der Einführung des Moratoriums bis zu einem gewissen Grad erholt haben, dies bei anderen nicht der Fall ist, und dass ihre Fähigkeit, sich den veränderten Umweltbedingungen anzupassen, auch weiterhin nicht bekannt ist,

G. in der Erwägung, dass das Moratorium ursprünglich bis zur Einführung eines angemessenen Bewirtschaftungssystems gelten sollte und einen angemessenen Zeitraum für die Erholung dezimierter Bestände ermöglichen sollte,

H. in der Erwägung, dass das Moratorium nicht von allen Mitgliedern der IWC akzeptiert wird,

I. in der Erwägung, dass sich das Moratorium auf jeden Fall nicht auf das Erlegen von Walen für wissenschaftliche Zwecke erstreckt,

J. in der Erwägung, dass sich seit Einführung des Moratoriums die Anzahl von Walen, die aufgrund einer Sondergenehmigung erlegt wurden, sogar erhöht hat,

K. in der Erwägung, dass die IWC (in mehr als 30 Resolutionen) und eine Reihe von NRO und andere Einrichtungen tiefe Besorgnis darüber geäußert haben, dass der derzeitige Walfang mit Sondergenehmigung dem Geiste des Moratoriums für den kommerziellen Walfang zuwiderläuft (IWC 2003-2); ferner in der Erwägung, dass das Fleisch dieser Wale nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden sollte,

L. in der Erwägung, dass die Methoden, mit denen Wale erlegt werden, trotz der inzwischen erfolgten Verbesserungen noch immer nicht dem gewünschten Standard entsprechen,

M. in der Erwägung, dass Wale nicht nur durch die Jagd auf sie gefährdet sind, sondern auch durch den Klimawandel, Meeresverschmutzung, Kollisionen mit Schiffen, Fanggeräte, Sonar und andere Risiken,

N. in der Erwägung, dass sich der oben genannte Beschluss des Rates lediglich auf Artikel 175 des EG-Vertrags stützte und nur die oben genannte Tagung der IWC im Juni 2008 in Santiago de Chile betraf,

1 Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Gemeinschaft auf der 60. Tagung der Internationalen Walfangkommission im Jahre 2008 im Hinblick auf Vorschläge für Änderungen der Anlage zum Internationalen Übereinkommen zur Regelung des Walfangs zu vertreten ist (Ratsdokument Nr. 9818/08).

3 ABl. C 340 vom 10.11.1997, S. 110.