Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14.März 2007 zum Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107099 - vom 10. April 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 14. März 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, dass verschiedene bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und den USA gegen Grundsätze des EU-Rechts verstoßen und dass ein Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA die beste Möglichkeit darstellt, dem EU-Recht umfassend Rechnung zu tragen,

B. in der Erwägung, dass die Luftverkehrsmärkte der Europäischen Union und der USA zusammengenommen ca. 60 % des weltweiten Flugverkehrs ausmachen und dass ein Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA für die Verbraucher auf beiden Seiten des Atlantik von Nutzen ist und weltweit beispielgebend für die weitere Liberalisierung und die Annäherung der Rechtsvorschriften sein kann,

C. in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union der Auffassung war, dass der im November 2005 fertiggestellte Entwurf des Abkommens keine ausreichende Chancengleichheit bietet, wenn die USA den Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union nicht mehr Möglichkeiten auf Zugang zum inländischen Markt der USA durch Investitionen in und Beteiligungen an US-Luftfahrtunternehmen einräumen,

D. in der Erwägung, dass das Verkehrsministerium der USA daraufhin einen Regelungsvorschlag (Notice of Proposed Rule Making) vorgelegt hat, in dem es seine Interpretation der Vorschrift, dass sich US-Luftfahrtunternehmen unter der "tatsächlichen Kontrolle" von US-Bürgern befinden müssen, weiter fasste, jedoch im Dezember 2006 beschloss, diesen Vorschlag zurückzuziehen, nachdem zahlreiche Anmerkungen der Öffentlichkeit sowie des US-Kongresses geprüft worden waren,

E. in der Erwägung, dass dies zu einer neuen Verhandlungsrunde geführt hat, deren Ergebnis der Entwurf für ein Abkommen vom 2. März 2007 ist,

F. in der Erwägung, dass bei einem solchen Abkommen die Annäherung der Vorschriften von besonderer Bedeutung ist, vor allem was die Vorschriften über die Sicherheit und Gefahrenabwehr, über die Umwelt und die sozialen Rechte der Beschäftigten betrifft,

Allgemeine Grundsätze

Marktöffnung

Annäherung der Rechtsvorschriften

Sicherheit und Gefahrenabwehr

Umwelt

Sozialpolitik

Verhandlungsführung