Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107099 - vom 10. April 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. März 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Gesundheitsdienstleistungen von der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnemarkt ausgenommen sind2,

B. in der Erwägung, dass im Europäischen Parlament gegenwärtig über den Entwurf eines Berichts über die Auswirkungen und Folgen der Ausnahme der Gesundheitsdienste von der Richtlinie 2006/123/EG beraten wird;

C. in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) seit 1998 eine Reihe von Urteilen erlassen hat, wonach Patienten sich zum Zweck der ärztlichen Behandlung und Gesundheitsversorgung frei bewegen können und somit den Grundsatz der Freizügigkeit auf die Erstattung von im Ausland erbrachten Dienstleistungen der Gesundheitsversorgung angewandt hat,

D. in der Erwägung, dass der EuGH zunächst feststellte, dass die Auflage, wonach die in einem anderen Mitgliedstaat angefallenen Kosten nur nach vorheriger Erteilung der entsprechenden Genehmigung erstattet werden, als Hindernis für die Erbringung von Dienstleistungen betrachtet werden müsse, in der Folge jedoch den Grundsatz der Rückerstattung nach vorheriger Erteilung der entsprechenden Genehmigung weiterentwickelte,

E. in der Erwägung, dass die Gesundheitssysteme in der Europäischen Union auf den Grundsätzen Solidarität, Gleichheit und Universalität beruhen, um zu gewährleisten, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen, sozialem Status und Alter, in den Genuss einer angemessenen hochwertigen Versorgung kommen,

F. in der Erwägung, dass die Bestimmungen für die Erbringung von Dienstleistungen der Gesundheitsversorgung von Land zu Land unterschiedlich sind,