Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem zweiten europäischen Gipfeltreffen zur Lage der Roma

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306341 - vom 16. April 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. März 2010 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass 10 bis 12 Millionen Roma in Europa weiterhin unter einer beträchtlichen strukturellen Diskriminierung leiden und oft schlimmer Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind, und in der Erwägung, dass die meisten europäischen Roma seit den Erweiterungen von 2004 und 2007 Unionsbürger sind und das Recht der Unionsbürger und ihrer Familien genießen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten,

B. in der Erwägung, dass sich die Lage der europäischen Roma, die seit langem in vielen europäischen Ländern präsent sind, von der Situation der nationalen Minderheiten in Europa unterscheidet, was besondere Maßnahmen auf europäischer Ebene rechtfertigt,

C. in der Erwägung, dass viele Roma und Roma-Gemeinschaften, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Staatsangehörigkeit niedergelassen haben, besonders schutzbedürftig sind,

D. in der Erwägung, dass die EU über verschiedene Instrumente verfügt, die dazu genutzt werden können, die Ausgrenzung der Roma zu bekämpfen, wie die im Rahmen der Strukturfonds bestehende neue Möglichkeit, bis zu 2 % der Gesamtmittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Wohnungsbauausgaben zugunsten marginalisierter Bevölkerungsgruppen einzusetzen, die im Laufe des Jahres 2010 wirksam wird, oder die bestehenden Möglichkeiten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds,

E. in der Erwägung, dass die Richtlinie 2000/43/EG des Rates nicht von allen Mitgliedstaaten angemessen umgesetzt oder vollständig angewendet worden ist,

F. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union mehrmals verpflichtet hat, die Grundsätze der Chancengleichheit und der sozialen Eingliederung in Bezug auf die Roma in Europa aktiv zu fördern,

G. in der Erwägung, dass die Roma-Feindlichkeit im vergangenen Jahr in einigen Mitgliedstaaten in den Medien und im politischen Diskurs erheblich zugenommen und es auch immer mehr Fälle rassistisch begründeter Gewalt gegen Roma gegeben hat,

H. in der Erwägung, dass sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Bewerberländern keine kontinuierlichen und raschen Fortschritte bei der Bekämpfung der Diskriminierung von Roma zu verzeichnen waren, was deren Recht auf Bildung, Beschäftigung, gesundheitliche Versorgung und Wohnraum betrifft,

I. in der Erwägung, dass mehrfach diskriminierten Personen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte,

J. in der Erwägung, dass die Zahl der Roma, die in den staatlichen Strukturen und der öffentlichen Verwaltung der Mitgliedstaaten tätig sind, erhöht werden sollte,