Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt

Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am 17. Juni 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. April 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.