Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern Mittelamerikas andererseits

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107099 - vom 10. April 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. März 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und die uneingeschränkte Gültigkeit der Menschenrechte für alle Menschen sowie die uneingeschränkte Achtung der bürgerlichen und politischen Rechte der Bürger beider Regionen, wie in Wien beschlossen, Grundvoraussetzungen für die Entwicklung der Partnerschaft zwischen beiden Parteien sind,

B. in der Erwägung, dass die Gewährleistung der uneingeschränkten Gültigkeit der Grundrechte für alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für benachteiligte Menschen, wie die Mitglieder indigener Völker, und der Ausbau ihrer gesellschaftlichen und politischen Beteiligung Kernelemente des Abkommens sind,

C. in der Erwägung, dass die Verhandlungsrichtlinien für das künftige Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit dem in Ziffer 31 der Erklärung von Wien bekundeten Wunsch der Parteien entsprechen müssen, ein umfassendes Assoziierungsabkommen zu schließen, d.h ein Abkommen, in dem die Überzeugung erneut bekräftigt wird, dass im Rahmen der Beziehungen zu Mittelamerika eine politische und wirtschaftliche Partnerschaft mit der Region und ihren einzelnen Ländern Voraussetzung ist, die der Asymmetrie und den Unterschieden Rechnung trägt, die zwischen beiden Regionen und zwischen den einzelnen mittelamerikanischen Ländern existieren, und deshalb entscheidende Bestimmungen zur Entwicklungszusammenarbeit und zum sozialen Zusammenhalt umfasst und mit der der Freihandel angestrebt wird,

D. in der Erwägung, dass die Einrichtung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat) ein entscheidender Schritt zur Stärkung der demokratischen Legitimität und der politischen Dimension der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika war, insbesondere zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika, und dass diese Versammlung ein ständiges Forum für den politischen Dialog zwischen den beiden Regionen darstellen wird,

E. in der Erwägung, dass die Verhandlungsrichtlinien für das künftige Abkommen die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen, die in den meisten mittelamerikanischen Ländern bestehen, und die Entwicklungsunterschiede zwischen beiden Regionen sowie die prägenden Merkmale der Wirtschaftsbeziehungen in Mittelamerika (Konzentration des regionalen Handels auf wenige Länder, hohe Exportabhängigkeit bei traditionellen Produkten und geringer Umfang ausländischer Direktinvestitionen aus der Europäischen Union in die Region usw.) berücksichtigen müssen,

1. richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und, zur Information, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Staaten Mittelamerikas zu übermitteln.