Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 an den Rat zu den Richtlinien zur Verhandlung eines Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern andererseits

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107099 - vom 10. April 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. März 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Achtung der Demokratie, des Rechtsstaats und die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte durch alle Menschen sowie die uneingeschränkte Achtung der zivilen und politischen Rechte der Bürger beider Regionen grundlegende Bedingungen für den Ausbau der Partnerschaft zwischen den Parteien darstellen,

B. in der Erwägung, dass die Gewährleistung der uneingeschränkten Wahrnehmung der Grundrechte für alle Bürger, insbesondere die benachteiligten Personen wie z.B. die Angehörigen indigener Völker, und die Stärkung ihrer sozialen und politischen Teilnahme grundlegende Elemente des Abkommens sind,

C. in Erwägung der Bemühungen und der Bereitschaft der Andengemeinschaft im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union trotz der internen Schwierigkeiten, mit denen sie konfrontiert war,

D. in der Erwägung, dass aus den Verhandlungsrichtlinien für das künftige Abkommen eindeutig hervorgehen muss, dass es darum geht, zwischen beiden Seiten ein umfassendes Assoziierungsabkommen zu schließen, das also den politischen Dialog mit einschließt, wie er zu einer echten Partnerschaft gehört, sowie Programme zur Zusammenarbeit und die Schaffung einer Freihandelszone, die der Gesamtheit der Bürger beider Regionen zugute kommen soll,

E. unter Hinweis darauf, dass am 13. Juni 2006 die Präsidenten Boliviens, Kolumbiens, Ecuadors und Perus in Quito zusammentrafen, dass sie positiv auf die in der genannten Erklärung in Wien ausgesprochenen Forderungen reagierten und vereinbarten, ihre Bereitschaft zur Integration zu verstärken und den Prozess zu fördern, der zur Einleitung der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der Andengemeinschaft und der Europäischen Union führt,

F. in der Erwägung, dass die Schaffung der Transatlantischen Versammlung Europa-Lateinamerika (Eurolat) einen entscheidenden Schritt für die Stärkung der demokratischen Legitimierung und für die politische Dimension der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika und insbesondere der Europäischen Union und der Andengemeinschaft darstellte und dass diese Versammlung ein ständiges Forum für den politischen Dialog zwischen den beiden Regionen sein wird,

G. in der Erwägung, dass in den Verhandlungsrichtlinien für das künftige Abkommen weder das in den meisten Andenländern bestehende schwere wirtschaftliche, politische und soziale Defizit übergangen noch die Entwicklungsunterschiede zwischen beiden Regionen und die Merkmale der Wirtschaftsbeziehungen innerhalb der Andengemeinschaft selbst außer Acht gelassen werden dürfen,

H. in der Erwägung, dass vorgesehen werden muss, dass die Mehrjahresinstrumente für die Finanzplanung der Europäischen Union mit der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele in der Andenregion vereinbar sind,

1. richtet an den Rat die folgenden Empfehlungen:

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und, zur Information, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Andengemeinschaft zu übermitteln.