Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes, des Legehennenbetriebsregistergesetzes und des Tierschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 39. Sitzung am 5. Juni 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/1639 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetzes - Drucksache 18/1286 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 11.07.14
Erster Durchgang: Drucksache. 083/14 (PDF)

1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

"Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes, des Legehennenbetriebsregistergesetzes und des Tierschutzgesetzes".

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:

"Artikel 3
Änderung des Tierschutzgesetzes

Das Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 90 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2a wird wie folgt geändert:

2. In § 4b Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter "Wirtschaft und Technologie sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" durch die Wörter "Wirtschaft und Energie sowie für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt.

3. In § 6 Absatz 1a wird Satz 2 wie folgt gefasst:

"Derjenige, der einen Eingriff nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 durchführen will, hat den Eingriff spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen."

4. In § 9 Absatz 3 und 4 Satz 1 und 2 sowie in § 11a Absatz 5 werden jeweils die Wörter "Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" durch die Wörter "Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt.

5. In § 13 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" durch die Wörter "Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt.

6. § 16 wird wie folgt geändert:

7. § 18 wird wie folgt geändert:

8. § 19 wird wie folgt geändert:

9. § 21 Absatz 2 wird aufgehoben"