Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zum Fall von Seyed Mehdi Kazemi

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305610 - vom 9. April 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. März 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. unter Hinweis darauf, dass Seyed Mehdi Kazemi, ein 19-jähriger homosexueller Staatsbürger Irans, Asyl im Vereinigten Königreich beantragt hat und sein Antrag abschlägig beschieden wurde; unter Hinweis darauf, dass er aus Furcht vor seiner Abschiebung in die Niederlande floh, wo er Asyl beantragte; unter Hinweis darauf, dass die niederländischen Behörden nach Prüfung seines Antrags beschlossen haben, ihn in das Vereinigte Königreich zurückzuschicken,

B. unter Hinweis darauf, dass die Behörden des Vereinigten Königreichs jetzt für den endgültigen Beschluss über seinen Asylantrag und seine mögliche Abschiebung in den Iran zuständig sind,

C. unter Hinweis darauf, dass die iranischen Behörden routinemäßig Personen inhaftieren, foltern und hinrichten, vor allem Homosexuelle; unter Hinweis darauf, dass der Partner von Mehdi Kazemi bereits hingerichtet worden ist und sein Vater ihn mit dem Tode bedroht hat,

D. unter Hinweis darauf, dass die Behörden des Vereinigten Königreichs im vergleichbaren Fall von Pegah Emambakhsh auf internationalen Druck hin beschlossen haben, sie nicht in den Iran abzuschieben, obwohl ihr weiteres Schicksal jedoch noch immer unklar ist,

E. unter Hinweis darauf, dass der Sprecher des Premierministers zwar nicht auf den Fall von Seyed Mehdi Kazemi eingegangen ist, jedoch allgemeine Zusicherungen dahin gehend abgegeben hat, dass die Asylverfahren des Vereinigten Königreichs im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen ablaufen und die Möglichkeit besteht, gegen Asylbeschlüsse vor einem unabhängigen Richter Klage zu erheben, und die Behörden niemanden abschieben würden, dem bei seiner Rückkehr Gefahr droht,

F. unter Hinweis darauf, dass der ordnungsgemäßen Anwendung der Asylrechtsbestimmungen der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten in Fällen, die die sexuelle Ausrichtung betreffen, mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte,