Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - COM (2016) 881 final; Ratsdok. 15812/16

Der Bundesrat hat in seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat begrüßt das grundsätzliche Vorhaben einer weiteren Vergemeinschaftung der Rückkehrpolitik im Rahmen der europäischen Migrationspolitik. Durch die Stärkung des Schengener Informationssystems (SIS) werden die gemeinsame Einwanderungspolitik der EU und die Maßnahmen der EU zur Schaffung einer integrierten, nachhaltigen und ganzheitlichen EU-Migrationspolitik unterstützt. Er bittet jedoch die Bundesregierung, sich im EU-Gesetzgebungsverfahren und auch im Rahmen der nationalen Umsetzung dafür einzusetzen, dass der entstehende Aufwand zur Erreichung des Verordnungsziels verhältnismäßig ist. Hierbei ist insbesondere der auf die Länder und Kommunen zukommende Aufwand auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken.

Artikel 3 der vorgeschlagenen Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, jede Rückkehrentscheidung in das SIS einzutragen. Eine Rückkehrentscheidung gemäß der Richtlinie 2008/115/EG ist eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung oder Maßnahme, mit der der illegale Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen festgestellt und eine Rückkehrverpflichtung auferlegt oder festgestellt wird. In Artikel 3 Absatz 3 der vorgeschlagenen Verordnung wird geregelt, dass die Aussetzung und der Aufschub der Vollstreckung solcher Rückkehrentscheidungen umgehend in der Ausschreibung vermerkt werden sollen. Dem Vorschlag zufolge muss jede Rückkehrentscheidung ohne Berücksichtigung ihrer Bestandskraft ausgeschrieben werden.

Die nationale Aufgabenerfüllung wird nicht nur dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sondern vor allem den Ländern und Kommunen obliegen. Insbesondere den kommunalen Ausländerbehörden wird dabei eine tragende Rolle zukommen. Um korrekte Sachstände abbilden zu können, muss jede Maßnahme, die die Aussetzung oder den Aufschub der Vollstreckung einer Rückkehrentscheidung betrifft, wie zum Beispiel das Aussprechen einer Duldung, in das SIS eingetragen werden. Die Daten müssen ständig aktuell gehalten werden, auch bei zum Beispiel nur kurzfristig geltenden Duldungen. Dadurch wird erheblicher Verwaltungsaufwand bei Ländern und Kommunen entstehen.