Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2005

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 304433 - vom 5. April 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. Februar 2005 angenommen.

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2004 zu den strategischen politischen Leitlinien der Barroso-Kommission,

- unter Hinweis auf die derzeitige Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission, die von der Konferenz der Präsidenten am 29. Juni 2000 gebilligt wurde,

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Arbeitsprogramm der Kommission für 2005" (KOM (2005) 0015) sowie unter Hinweis auf die Zusagen des Präsidenten der Kommission, Jose Manuel Durao Barroso, gegenüber dem Parlament vom 26. Januar 2005 in Bezug auf das Gesetzgebungsprogramm der Kommission,

- gestützt auf Artikel 33 und auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

1. in der Erwägung, dass die Union finanzielle Mittel braucht, die ihren sozialen, wirtschaftlichen und politischen Ambitionen entsprechen,

Ein wettbewerbsfähigeres, von stärkerem Zusammenhalt geprägtes Europa

1. begrüßt es, dass der Umsetzung der Strategie von Lissabon als Mittel zur Schaffung von Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union zentrale Bedeutung eingeräumt wird, und unterstützt die sowohl in diesen Mitteilungen als auch im Rahmen der Halbzeitbewertung von Lissabon geplanten Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass sich der Lissabon-Prozess auf weniger, aber sich stärker ergänzende Ziele konzentriert und einem genauen Zeitplan für die Verwirklichung seiner Ziele in den nächsten fünf Jahren folgt;

2. fordert die Kommission auf, wie bereits gefordert, für die Revision der EU-Strategie für nachhaltiges Wachstum den gleichen Zeitplan anzunehmen, weil es die Umweltpolitik für eine wirtschaftliche Chance hält, insbesondere im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit der Industrie;

3. betont, wie wichtig es ist, dass die Maßnahmen im Rahmen von Lissabon gemäß dem Subsidiaritätsprinzip parallel zu den Aktionen auf gemeinschaftlicher Ebene von den Mitgliedstaaten und Regionen umgesetzt werden;

4. betont, dass alle neuen legislativen Initiativen von gründlichen Folgenabschätzungen in Bezug auf finanzielle Aspekte, Regulierung und Umwelt flankiert werden müssen;

Binnenmarkt

5. bekräftigt seine Überzeugung, dass weitere konkrete Maßnahmen zur Vollendung des Binnenmarktes, insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen und andere Dienstleistungen, innerhalb der EU-Agenda für Wettbewerbsfähigkeit an vorderster Stelle stehen sollten;

6. fordert die Kommission auf, in Übereinstimmung mit den Beschlüssen seines Rechtsausschusses vom 2. Februar 2005 und der Konferenz der Präsidenten vom 17. Februar 2005 ihren Vorschlag für eine Richtlinie über Softwarepatente zu überprüfen und ihren Gesetzgebungsvorschlag für ein integriertes System allgemeiner Patente vorzulegen;

7. erwartet, dass die Kommission in den kommenden Monaten Schritte gegen die Mitgliedstaaten einleitet, die die EU-Rechtsvorschriften zur Liberalisierung der Märkte, insbesondere in den Bereichen Energie und Telekommunikation, noch nicht umgesetzt haben;

Finanzdienstleistungen

8. unterstützt insbesondere den Erlass der erforderlichen Richtlinien im Bereich der Finanzdienstleistungen und ist der Auffassung, dass sich die Kommission darauf konzentrieren sollte, die Annahme der bereits geplanten Maßnahmen zu gewährleisten, und dass sie vermeiden sollte, neue Vorschläge vorzulegen, sofern sie nicht ausreichend gerechtfertigt sind und bewertet wurden;

9. drängt die Kommission, zu gewährleisten, dass der Lamfalussy-Prozess auf allen Ebenen effizient abläuft; empfiehlt, dass der Umsetzung und Anwendung bestehender Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen größere politische Aufmerksamkeit gewidmet wird;

Corporate Governance und Vertragsrecht

10. begrüßt den Einsatz für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in Bezug auf den Unternehmergeist und die verantwortliche Unternehmensführung, um die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu fördern und sowohl die Rechte der Aktionäre als auch den Schutz Dritter zu stärken; fordert Initiativen in Richtung auf eine Angleichung von Zivil- und Handelsrecht;

11. betont, dass die Kohärenz im Bereich des Vertragsrechts unbedingt verbessert werden muss; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um größere Kohärenz zwischen den verschiedenen vertragsrechtlichen Instrumenten fortzusetzen, unter anderem indem sie einen gemeinsamen Bezugsrahmen annimmt; fordert die Kommission auf, das Parlament umfassend an diesen Tätigkeiten zu beteiligen;

Forschung und Entwicklung

12. begrüßt die Tatsache, dass der Stärkung der Anstrengungen der Union im Bereich Forschung und Entwicklung hohe Priorität eingeräumt wird, nicht zuletzt durch die Schaffung eines Europäischen Forschungsrates; begrüßt, dass großes Gewicht auf die Bedeutung des 7. Forschungsrahmenprogramms im Hinblick auf seinen Beitrag zu der in der Strategie von Lissabon angestrebten Entwicklung einer wissensorientierten Wirtschaft gelegt wird; drängt die Kommission in diesem Zusammenhang, einen Vorschlag für eine konkrete Unterstützung der Grundlagenforschung sowie innovativer Forschung - mit Schwerpunkt auf spezifischen Innovationen wie unter anderem Wasserstoffzellen, Solarenergie, Biotechnologie, Raumfahrttechnologie und saubereren Autos - vorzulegen und die finanziellen Mittel (im Verhältnis zum BIP der EU-25 gegenüber jenem der EU-15 im Rahmen des sechsten Programms) zu verdoppeln;

Wettbewerbspolitik

13. ist der Auffassung, dass eine starke Wettbewerbspolitik und die wirksame Durchsetzung der Wettbewerbsregeln für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von größter Bedeutung sind; fordert die Kommission deshalb mit Nachdruck auf, dafür Sorge zu tragen, dass in den kommenden Jahren eine entsprechend ausgestattete, starke und von den Mitgliedstaaten unabhängige Wettbewerbspolitik beibehalten wird; begrüßt, dass die Kommission Impulse für die Förderung von Wettbewerbspraktiken in einer Reihe von Sektoren gibt, indem sie einen Prozess zur Stärkung der privaten Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln durch die Verbesserung der Klagemöglichkeiten bei Schäden infolge von Verstößen gegen diese Regeln eingeleitet hat;

14. unterstützt das übergeordnete Ziel der Kommission, weniger aber besser ausgerichtete staatliche Beihilfen sicherzustellen, sowie ihre Absicht, einen umfassenden Denkprozess über die Zukunft der staatlichen Beihilfen einzuleiten, betont jedoch, dass es bei der Anwendung dieser Politik keine Diskriminierung zwischen den Mitgliedstaaten geben darf und dass Änderungen infolge rein statistischer Auswirkungen fair gehandhabt werden sollten;

Stabilitäts- und Wachstumspakt

15. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass zur Gewährleistung solider Finanzen die wesentliche Struktur des Stabilitäts- und Wachstumspakts bei jeder vorgeschlagenen Reform gewahrt wird, insbesondere die Bezugnahme auf die derzeitige Obergrenze von 3% für das Haushaltsdefizit, und dass der Staatsverschuldung der Mitgliedstaaten mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird und die Wirtschaftsleistung der einzelnen Staaten sowie die diesbezüglichen Prognosen strenger überwacht werden, während für Länder mit niedrigen Schulden während einer starken Rezession eine gewisse Flexibilität vorgesehen werden kann, sofern dies einem korrekten Verhalten in Zeiten des Wachstums und den allgemeinen Strukturreformen förderlich ist;

16. ist der Auffassung, dass Investitionen das entscheidende Instrument für die Modernisierung Europas sind und gemeinsame Maßnahmen zur Förderung öffentlicher und privater Investitionen beschlossen werden sollten, allerdings unter besonderer Betonung der für den Erfolg der Lissabon-Strategie wichtigsten Investitionsformen: Forschung und Innovation, neue Infrastrukturen, wissensbasierte Wirtschaft, Bildung und Ausbildung, hochqualifizierter öffentlicher Dienst und hochwertige soziale Dienstleistungen sowie Investitionen in die europäische Industriepolitik, mit Schwerpunkt auf neuen und dynamischen Sektoren wie Nanotechnologie und Biotechnologie;

Kohäsionspolitik

17. bekräftigt energisch die Bedeutung der Kohäsionspolitik im eigentlichen Sinn, nicht nur als Grundprinzip der Verträge und Bestandteil der Solidarität der Europäischen Union, sondern auch als ergänzendes Instrument zur Erreichung der Ziele von Lissabon; ist insbesondere der Ansicht, dass Investitionen in die TEN , die Informationsgesellschaft, die menschlichen Ressourcen, Technologie, Innovation und die Entwicklung von KMU die Wettbewerbsfähigkeit stärken, die Schaffung von Arbeitsplätzen ermöglichen und damit zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der gesamten Union beitragen werden;

18. begrüßt die Absicht der Kommission, ihre strategischen Leitlinien für die Kohäsionspolitik vorzulegen, und fordert sie auf, sich dabei auf eine Rechtsgrundlage zu stützen, die eine umfassende Beteiligung des Parlaments am Entscheidungsprozess gewährleistet; begrüßt außerdem die frühzeitige Vorlage der Verordnungen über die Kohäsionspolitik in den Jahren 2007-2013 durch die Kommission und betont, dass die rechtzeitige Einleitung der verschiedenen Kohäsionsprogramme nun von der raschen Annahme dieser Verordnungen im Rat abhängt;

Transeuropäische Netze

19. unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen; die Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, dass - zur Vollendung des Binnenmarkts, zur Förderung des Zusammenhalts und zur Schaffung von effizienteren Verbindungen innerhalb der erweiterten Union - die vorrangigen TEN-Vorhaben auf der Grundlage einer Unterstützung sowohl aus dem EU-Haushalt als auch möglichst in Form von öffentlichprivaten Partnerschaften geplant und finanziert sowie so schnell wie möglich realisiert werden sollten; ist der Ansicht, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) dazu herangezogen werden sollte und parallel dazu die Fazilität für strukturierte Finanzierungen (FSF) ausgeschöpft werden sollte;

Verbesserung der Lebensqualität in Europa Umwelt

20. unterstreicht, dass eine wirksame Umsetzung sowohl des Aktionsplans zur Erhaltung der biologischen Vielfalt als auch der Strategie für die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen entsprechende finanzielle Mittel erfordert, auch für das Natura-2000-Netz;

21. begrüßt das Bekenntnis der Kommission zu ihrem REACH-Vorschlag und zur Anwendung des regulären Mitentscheidungsverfahrens, in dessen Rahmen sie ihren Vorschlag erst nach der ersten Lesung des Parlaments abändert; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit dem Parlament darauf hinzuarbeiten, eine ausgewogene Lösung im Hinblick auf die Festlegung eines machbaren Rahmens für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen (REACH) zu finden, der die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit minimiert und gleichzeitig den Umweltschutz gewährleistet sowie auf der Festlegung von Prioritäten, der Risikobewertung, dem Grundsatzes "ein Stoff - eine Registrierung" und dem allmählichen Verzicht auf Tierversuche beruht;

22. fordert die Kommission auf, vor Juli 2005 einen Gesetzgebungsvorschlag für eine Rahmenverordnung über Abfälle vorzulegen, mit der - insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - die Kohärenz bei der Abfallbewirtschaftung verbessert werden soll;

23. ist der Auffassung, dass die Tierschutzvorschriften aktualisiert werden müssen, um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen;

Nachhaltige und innovative Energieträger

24. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch einen Mix aus erneuerbaren und innovativen Energieträgern - wie etwa Wasserstoff-, eine realistische Atompolitik und Einschränkungen beim Verbrauch verringert werden muss;

Landwirtschaft, Fischerei, ländliche Entwicklung und Fremdenverkehr

25. begrüßt das Engagement der Kommission für die laufende Reform der GAP; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Umsetzung der GAP-Reformen im Jahr 2005 nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Landwirten in den einzelnen Mitgliedstaaten führt und dass jegliche Renationalisierung der GAP energisch verhindert wird;

26. bekräftigt seine Überzeugung, dass der Aktionsplan der Kommission für ökologisch erzeugte Lebensmittel und den ökologischen Landbau - als Rahmen für die nachhaltige Landwirtschaft und gangbare Alternative zu den herkömmlichen Anbaumethoden - ein wesentliches Element der Politik der Entwicklung des ländlichen Raums darstellt und dass ihm daher in den strategischen Leitlinien der Europäischen Union für die ländliche Entwicklung hohe Priorität eingeräumt werden sollte;

27. fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung ihrer Gesetzgebungsvorschläge für die Reform der Marktordnung für Zucker die Haltung des Parlaments umfassend zu berücksichtigen, so dass die Zuckerproduktion in der Europäischen Union beibehalten wird und die Auswirkungen der Reform auf die Handelspartner in den Entwicklungsländern abgeschwächt werden; erwartet von der Kommission, dass sie das Parlament unverzüglich und detailliert darüber informiert, welche Auswirkungen der für April 2005 erwartete Schiedsspruch der WTO auf die Reformvorschläge haben wird;

28. bedauert angesichts der wesentlichen Bedeutung der Fischerei für die Wirtschaft in vielen europäischen Regionen, dass im Rahmen des jährlichen Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramms kaum Vorschläge für den Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik vorgesehen wurden; stellt fest, dass eine ganze Reihe von Fragen - etwa die Erneuerung von Fischereiabkommen, die technischen Maßnahmen für die Bewirtschaftung der gemeinschaftlichen Fischerei und neue Pläne zur Auffüllung der Bestände gefährdeter Fischarten - noch immer nicht gelöst wurden;

29. erwartet von der Kommission, dass sie den Reformprozess der Gemeinsamen Fischereipolitik so fortsetzt, dass die rechtzeitige, umfassende und erfolgreiche Umsetzung der Reformen gewährleistet ist;

30. hält es für bedauerlich, dass die Kommission keine Initiativen für den Bereich des Fremdenverkehrs vorgelegt hat; drängt die Kommission, zu prüfen, ob sie zusätzliche Maßnahmen zur Förderung dieses wichtigen Sektors mit einem großen Beschäftigungspotential vorschlagen sollte;

Demographische Entwicklung

31. begrüßt, dass ein Grünbuch über die demographische Entwicklung in der Europäischen Union angekündigt wurde, dem konkrete Maßnahmen folgen sollten, die in einem kohärenten Ganzen konkrete Leitlinien für den Umgang mit den vielfältigen Herausforderungen im Zusammenhang mit einer alternden Bevölkerung bieten sollten; hofft, dass darin Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die höchstmögliche Lebensqualität für Senioren gewährleistet werden kann und gleichzeitig unter Berücksichtigung der Kosten der Langzeitpflege nachhaltige Renten- und Gesundheitssysteme sichergestellt werden können; weist nachdrücklich darauf hin, dass der Erforschung von altersbedingten Gesundheitsproblemen (wie etwa neurodegenerative Erkrankungen, Arthritis und eingeschränkte Mobilität) sowie den entsprechenden Heilmitteln besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

32. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten unverzüglich auf eine stärkere Beteiligung der über 55-Jährigen am Arbeitsmarkt - durch Anreize, die Erhöhung des Rentenantrittalters und/oder die Überprüfung von Vorruhestandsregelungen - hinzuarbeiten, um die Nachhaltigkeit der Rentensysteme sicherzustellen; ist der Auffassung, dass es im Interesse der Gesellschaft liegt, für das gesellschaftliche Gesamtwohl von den Erfahrungen und dem Beitrag der älteren Generationen zu profitieren;

33. ist der Auffassung, dass parallel dazu die Schaffung eines kinderfreundlichen Umfelds stärker in den Mittelpunkt gerückt werden sollte, sei es in Form von steuerlichen Anreizen, besseren Kinderbetreuungseinrichtungen oder einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen;

Sozialpolitik

34. bekräftigt seine Ansicht, dass eine starke und kraftvolle soziale Dimension ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen und dynamischen Wirtschaft ist und dass Regelungen, die ein Gleichgewicht zwischen miteinander konkurrierenden Bedürfnissen am Arbeitsplatz herstellen, beträchtlich zum wirtschaftlichen Erfolg beitragen können;

35. erwartet, dass sich die neue Sozialpolitische Agenda der Kommission für 2006-2010 auf die Stärkung der Kapazitäten der Europäischen Union und der Regierungen der Mitgliedstaaten konzentriert, bereits vereinbarte Ziele der Europäischen Union zu verwirklichen, einschließlich der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Flexibilität bei den Arbeitsbedingungen und einer besseren Vereinbarkeit der Erfordernisse von Beruf und Familie;

Bildungs-, Kultur- und Jugendpolitik

36. betont, dass die Union angemessene finanzielle Mittel für die nächste Generation von Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Medienprogrammen bereitstellen muss, wenn deren ehrgeizige Ziele erreicht werden sollen; bedauert jedoch, dass in diesem Jahr keine weiteren größeren Initiativen in den Bereichen Bildung und Kultur vorgesehen sind, obwohl diese Bereiche eine wesentliche Rolle für die europäische Integration sowie in der Strategie von Lissabon spielen;

37. unterstützt die Absicht der Kommission, eine Mitteilung über Jugendpolitik vorzulegen, die einen stärker integrierten Ansatz für diesen Politikbereich bieten und schließlich zur Festlegung eines "Europäischen Paktes" für diesen Bereich führen sollte; ist der Meinung, dass diese Mitteilung gleichzeitig mit dem Grünbuch über die Bevölkerungsentwicklung veröffentlicht werden sollte;

38. betont, dass die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen weiterführender Schulen und Universitätsabschlüssen dringend beschleunigt werden muss und dass eine größere Mobilität der Jugendlichen gefördert werden muss, die es ihnen ermöglicht, Erfahrungen im Ausland zu sammeln sowie leichter zwischen verschiedenen Bildungsfächern bzw. Ausbildungsbereichen und auch zwischen verschiedenen Berufslaufbahnen zu wechseln;

Gleichstellung der Geschlechter

39. erwartet, dass die Kommission im Rahmen der angekündigten Mitteilung über eine Strategie zur Bekämpfung der Diskriminierung detailliert darlegt, was sie in den kommenden Jahren zum Abbau der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu unternehmen gedenkt;

Mehr Sicherheit für Europas Bürgerinnen und Bürger Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

40. weist darauf hin, dass die Fortschritte in Bezug auf die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Rahmen des Programms von Tampere konsolidiert werden müssen, und betont, dass der Weiterentwicklung des Haager Programms in diesem Bereich große Bedeutung beigemessen wird, wobei ein Gleichgewicht zwischen der größeren Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und dem angemessenen Schutz ihrer Grundrechte angestrebt werden muss; fordert eine korrekte Bewertung der bereits angenommenen Maßnahmen, um die Kohärenz der Entwicklungen in diesem Politikbereich sicherzustellen;

Terrorismus und organisierte Kriminalität

41. ist der Ansicht, dass der Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität sowie gegen die Strukturen, die ihnen Vorschub leisten, auf europäischer und internationaler Ebene für die Schaffung eines sichereren Europa für unsere Bürgerinnen und Bürger ausschlaggebend ist, und glaubt, dass die Kommission die Arbeit an klareren gemeinsamen Definitionen von bestimmten schwerwiegenden Straftatbeständen mit grenzüberschreitender Dimension (insbesondere Terrorismus, Drogen- und Menschenhandel, Geldwäsche und Cyber-Kriminalität) mit Nachdruck fortsetzen sollte, wobei gegebenenfalls Regeln über Mindeststrafen vereinbart werden sollten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Pläne der Kommission, eine neue Initiative zur Sicherheitsforschung vorzulegen;

Grenz-, Asyl-, Einwanderungs- und Visapolitik

42. begrüßt, dass der Ausarbeitung einer gemeinsamen Strategie in den Bereichen Grenzkontrolle, Asyl und Einwanderung großes Gewicht beigemessen wird, und weist insbesondere darauf hin, dass die Sicherheit an den Außengrenzen der Europäischen Union noch weiter zu stärken ist, dass kohärentere Visabestimmungen angenommen werden müssen und dass wirksame Partnerschaften mit Drittstaaten geschlossen werden müssen, um die illegale Einwanderung bereits an der Wurzel einzuschränken;

43. drängt die Kommission, die gemeinsame Visapolitik zu stärken und die Sicherheit von Reisedokumenten zu erhöhen, indem biometrische Daten aufgenommen werden, indem die tatsächliche Umsetzung des VIS (Visa-Informationssystem) nach dessen Annahme im Rat überwacht wird und die Ausarbeitung und Weiterentwicklung von SIS II (Schengen-Informationssystem) beschleunigt werden; betont in diesem Zusammenhang, dass auf EU-Ebene Vorschriften für den Datenschutz erlassen werden müssen; ist der Auffassung, dass die Kommission umgehend einen Rahmenbeschluss über Datenschutz vorlegen sollte, der unter der dritten Säule das gleiche Schutzniveau wie unter der ersten Säule vorsieht;

44. fordert die nationalen Regierungen ferner auf, andere Mitgliedstaaten im Vorfeld zu informieren, wenn sie einseitig größere Initiativen zum Thema Migration einleiten;

45. glaubt, dass die Einführung eines neuen Aktionsplans gegen Drogen einen besseren Rahmen für die Bekämpfung der Drogensucht und des Drogenhandels in der Union bilden wird, und erwartet, dass er sich auf die bewährten Verfahren konzentriert und auf erprobte Strategien stützt;

46. fordert die Kommission auf, eine eigene gemeinschaftliche Rechtsgrundlage für Europol vorzuschlagen, die dessen künftige Rolle stärkt sowie dessen Effizienz gewährleistet; betont, dass das Vertrauen in die Justizsysteme der Mitgliedstaaten basierend auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, Mindeststandards und dem Schutz der Rechte aller Beteiligten gestärkt werden muss;

47. nimmt die Initiative zur Umwandlung des EUMC in eine Europäische Agentur für Grundrechte zur Kenntnis; gibt jedoch zu bedenken, dass sich deren Aufgaben mit denen anderer Menschenrechtsorganisationen überschneiden könnten;

Verkehrssicherheit

48. begrüßt die politischen Ziele der Kommission im Bereich des Verkehrs mit der deutlichen Betonung auf verbesserter Sicherheit im See-, Luft- und Straßenverkehr im Allgemeinen und auf Sicherheit der transeuropäischen Verkehrsnetze im Besonderen, wobei dieser Aspekt insbesondere durch das dritte Paket über die Sicherheit im Seeverkehr verbessert werden dürfte;

49. fordert die Kommission auf, bei der Halbzeitbilanz sorgfältig zu prüfen, ob die Zielsetzungen des Weißbuchs erreicht werden oder ob Anpassungen notwendig sind;

Gesundheit und Katastrophenvorbeugung

50. fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass das Europäische Zentrum für die Prävention und die Bekämpfung von Seuchen unverzüglich seine Arbeit in vollem Umfang aufnimmt, insbesondere in Anbetracht der Bedrohung durch übertragbare Krankheiten, der möglichen Gefahr einer bevorstehenden Grippeepidemie und der raschen Zunahme multiresistenter Krankheiten, insbesondere von Aids und Tuberkulose;

51. betont, dass die Bürgerinnen und Bürger angemessen geschützt werden müssen, indem die Gefahr von Naturkatastrophen und Umwelt- oder Gesundheitskrisen durch Frühwarnsysteme und Sofortreaktionsmechanismen sowie durch langfristige Prävention verringert wird;

52. betont, dass die Kommission nach ihrer Mitteilung über ein Europäisches Ernährungs- und Gesundheitsprogramm für angemessene Folgemaßnahmen sorgen muss, indem sie konkrete Maßnahmen gegen Fettleibigkeit, ungesunde Ernährung, mangelnde Bewegung sowie Drogen- und Alkoholmissbrauch vorschlägt, die alle zu Diabetes und Herzerkrankungen führen;

53. fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms einen eindeutigen Schwerpunkt auf verstärkte Forschung zu neuen bzw. alternativen Arzneimitteln gegen HIV/Aids zu legen;

54. fordert die Kommission auf, einen Zeitplan für die Entwicklung einer schlüssigen Politik für die Mobilität von Patienten vorzulegen, und die Mitgliedstaaten, ihn zu beschließen, damit für die Erstattung der Gesundheitskosten von Behandlungen, die in einem anderen Mitgliedstaat erbracht wurden als dem, in dem ein Patient versichert ist, eindeutige Regeln aufgestellt werden;

Verbraucherschutz

55. betont die Bedeutung eindeutiger, einfacher und sicherer Vorschriften sowohl für Verbraucher als auch für Erzeuger im Binnenmarkt und regt daher eine weitere Vereinfachung der Vorschriften insbesondere für grenzübergreifende Verträge an; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass Rechtsvorschriften über den Verbraucherschutz grundsätzlich auf dem neuen Ansatz aufbauen sollten, der Mindeststandards und die gegenseitige Anerkennung umfasst;

56. hält es nicht für angebracht, nach Ablauf der derzeitigen Verbraucherschutzstrategie und des aktuellen gesundheitspolitischen Programms (2007 bzw. 2008) Verbraucher- und Gesundheitspolitik zu einer Strategie zusammenzufassen; ist der festen Überzeugung, dass diese beiden Politikbereiche zwar denselben politischen Leitlinien folgen sollten, aber ihrer eigenen Strategien und Haushaltspläne bedürfen;

Ein stärkeres Europa in einer sichereren Welt Erweiterung

57. erwartet eine kontinuierliche und entschlossene Entwicklung der gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union zur Förderung der europäischen Werte auf der internationalen Bühne sowie zur Verteidigung der gemeinsamen Interessen der Europäischen Union in internationalen Angelegenheiten; betont nachdrücklich, dass rasch eine Einigung über die Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Auswärtigen Dienstes erzielt werden muss, und zwar so, dass die Vorrechte der Kommission und des Parlaments gewahrt werden, dass die nationalen diplomatischen Dienste einbezogen werden und dass dem Außenminister der Union die Mittel, Informationen und Instrumente zur Verfügung gestellt werden, die er benötigt, um sein Amt ordnungsgemäß auszuüben;

58. fordert, dass die Kommission das Parlament in den kommenden Monaten umfassend und detailliert über die Fortschritte unterrichtet, die bei der Vorbereitung der Erweiterungsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei erzielt werden;

59. ist der Auffassung, dass während des Eintritts in die aktive Verhandlungsphase mit Kroatien (auf der Grundlage des demnächst von der Kommission mitzuteilenden Mandats) der Stabilisierungs- und Assoziationsprozess als Eckstein der Politik für die Beziehungen zum westlichen Balkan weiterverfolgt und ausgebaut werden sollte;

Nachbarschaftspolitik

60. unterstreicht die hohe Priorität, die es der Umsetzung einer umfassenden Nachbarschaftspolitik beimisst, die darauf abzielt, in den südlich und östlich an die Union angrenzenden Ländern einen Raum der Demokratie, der Stabilität und des Wohlstands zu entwickeln; fordert die Kommission auf, ihr Konzept in enger Zusammenarbeit mit dem Parlament zu überprüfen, um eine weitere Differenzierung zwischen den einzelnen geografischen Regionen und Ländern zu ermöglichen;

61. hält es in diesem Zusammenhang für besonders wichtig, eine starke neue östliche Dimension der Nachbarschaftspolitik zu entwickeln und der Ukraine und anderen Staaten in einer Phase, in der sie stärkere, funktionsfähige Demokratien aufbauen, weiterhin positive Signale zu senden und den bestehenden Dialog Europa-Mittelmeerraum und die damit zusammenhängenden Politikbereiche zu stärken und zu vertiefen und insbesondere dem Prozess von Barcelona neue Impulse zu verleihen, zumal in diesem Jahr der 10. Jahrestag der Konferenz von Barcelona begangen wird, und deshalb eine Analyse und gegebenenfalls eine Revision dieses Prozesses vorzunehmen, um eine größere Effizienz des Systems zu gewährleisten;

62. fordert die Kommission insbesondere auf, den weiteren Ausbau der Beziehung der Europäischen Union zur Ukraine vorzuschlagen, indem sie andere Formen der Assoziation in Aussicht stellt, die dem Land eine eindeutige europäische Perspektive bieten und damit den während der friedlichen "Revolution in Orange" geweckten Erwartungen und Hoffnungen entsprechen, und fordert den Rat auf, einen solchen Schritt zu prüfen;

63. bekräftigt, dass die Europäische Union rasch ihre gemeinsame Nachbarschaftspolitik entwickeln muss, um ihre Nachbarn bei der Verwirklichung einer liberalen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte sowie eines größeren Maßes an sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Entwicklung zu unterstützen;

64. ist der Auffassung, dass alle denkbaren Anstrengungen für die Wiedervereinigung von Zypern unternommen werden sollten; fordert die Kommission auf, zwischen beiden zyprischen Gemeinschaften bestehende Projekte zu fördern und damit Impulse für die Wiederaufnahme der Verhandlungen zu setzen;

Bilaterale Beziehungen

65. misst der Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen der Europäischen Union, gegebenenfalls auf der Grundlage von Abkommen mit Drittstaaten, eine hohe Priorität bei; stellt fest, dass es wichtig ist, die Beziehungen zu den Staaten im Osten und im Mittelmeerraum entsprechend zu intensivieren, insbesondere durch einen verstärkten strukturierten Dialog im Rahmen der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer;

66. fordert erneut, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten dadurch zu intensivieren, dass die bestehende Neue Transatlantische Agenda aktualisiert und durch eine echte transatlantische Partnerschaft ersetzt wird, die durch eine Verpflichtung zur Beseitigung verbleibender Handels- und Investitionsschranken bis 2015 untermauert wird; verweist darauf, dass ein offener und kontinuierlicher Dialog die natürliche Grundlage ist, um die transatlantischen Beziehungen zu strukturieren, und dass der "Transatlantic Legislator's Dialogue" ein geeignetes Instrument für diesen Zweck darstellt; stellt fest, dass das transatlantische Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA als Beispiel für die Entwicklung einer echten auswärtigen Verkehrspolitik unbedingt zum Abschluss gebracht werden sollte;

67. nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, die Strategie in Bezug auf Lateinamerika einer erneuten Prüfung zu unterziehen und einen neuen Ansatz für bilaterale Beziehungen ins Leben zu rufen, und unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass das Konzept einer bikontinentalen Assoziation als Rahmen für die Beziehungen zwischen den beiden Kontinenten wiederbelebt werden muss;

68. hielte es für falsch, seitens der Europäischen Union eine Aufhebung ihres 1989 gegen China verhängten Waffenembargos ins Auge zu fassen, solange bei der Menschenrechtslage in China keine nennenswerte Verbesserung eintritt; fordert die Kommission auf, gegen einen solchen Schritt offiziell Widerspruch einzulegen, wenn er im Rat erörtert wird;

Regionale Fragen

69. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, die Gelegenheit zum Frieden, die sich durch die Waffenstillstandserklärung von Sharm el-Sheikh bietet, zu nutzen und im Rahmen des Quartetts ein eindeutigen und ausgewogenen Beitrag zur Erreichung eines dauerhaften Friedens zwischen Israel und einem lebensfähigen, demokratischen palästinensischen Staat zu leisten, so dass beide Länder in der Lage sind, im Rahmen einer umfassenden Beilegung des Nahostkonflikts Seite an Seite in Frieden und Sicherheit zu leben, wie es in der "Roadmap" dargelegt ist;

70. begrüßt die positive Rolle der Europäischen Union beim Wiederaufbau des Irak und bei den Bemühungen, den Iran am Erwerb atomarer Kapazitäten für einen militärischen Einsatz zu hindern;

Entwicklungspolitik

71. bekundet seine tiefe Besorgnis angesichts der Tatsache, dass die Länder Afrikas südlich der ' Sahara fünf Jahre nach Verabschiedung der Millenniums-Entwicklungsziele durch die Vereinten Nationen weder ein einziges der acht Ziele bis zum Enddatum 2015 erreichen werden noch auf dem Wege dahin sind; unterstreicht, dass die Millenniums-Entwicklungsziele für eine große Zahl der am wenigsten entwickelten Länder, insbesondere im Afrika südlich der Sahara, unerreichbar sein werden, wenn nicht die Völkergemeinschaft sowohl die Qualität als auch die Quantität ihrer Entwicklungshilfe drastisch steigert;

72. unterstützt die besondere Beachtung, die die Kommission Afrika zuteil werden lässt, und ihre Absicht, eine Strategie für Afrika zu entwickeln, die die besonderen Bedürfnisse des Kontinents und insbesondere diejenigen der südlich der Sahara gelegenen Teile Afrikas widerspiegelt, um dieser Region die Mittel an die Hand zu geben, die sie für Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele benötigt;

73. fordert die Organe der Europäischen Union auf, bei der raschen Umsetzung des UN-Millenniums-Projekt-Berichts "Investition in die Entwicklung: ein praktischer Plan zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele" die Federführung zu übernehmen;

74. begrüßt das Festhalten am Multilateralismus im Allgemeinen und an den Vereinten Nationen im Besonderen, warnt jedoch davor, zuzulassen, dass die langsamen Fortschritte bei der internationalen Zusammenarbeit das Tempo unserer eigenen Initiativen zur Bekämpfung von Erderwärmung, Armut und Krankheiten bestimmen könnten;

Internationales Vorgehen in den Bereichen Umwelt und nachhaltige Entwicklung

75. fordert die Kommission auf, praktische Schritte zur Schaffung einer "europäischen Diplomatie für Umwelt und nachhaltige Entwicklung" zu unternehmen und dringend eine konkrete Strategie in diesem Bereich vorzulegen;

76. unterstützt das Ziel der Kommission, beim Aufbau einer starken Koalition für weitere internationale Verpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll über 2012 hinaus weiterhin eine Führungsrolle zu spielen, nicht zuletzt weil ein Angehen des Klimawandels auch Chancen und Anreize für Innovationen im Sinne der durch die Lissabonner Agenda aufgestellten Ziele mit sich bringt; fordert nachdrücklich, Entscheidungsträgern aus der Wirtschaft Gelegenheit zu geben, bestimmte hinreichend fundierte Hinweise auf die absehbare Lage nach 2012 in ihre weitere Wirtschaftsplanung zu integrieren, und die Vereinigten Staaten anzuspornen, ihre eigenen Vorschläge zu unterbreiten;

Handelspolitik

77. hält die internationale Handelspolitik für ein Schlüsselelement bei der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum sowohl innerhalb der Union als auch in den Entwicklungsländern; unterstreicht die Bedeutung des multilateralen Ansatzes in der Handelspolitik und eines erfolgreichen Abschlusses der Entwicklungsagenda von Doha im Dezember 2005; hält bilaterale Handelsabkommen für ein nützliches Hilfsmittel zur Stärkung der Handelsbeziehungen zu bestimmten Partnern, sofern diese Abkommen nicht zu einer Verzerrung des WTO-Systems führen;

78. fordert die Kommission auf, die Leitlinien für die Verhandlungen über die Landwirtschaft innerhalb der WTO zu klären, um die Aussichten auf Erzielung einer Einigung im Dezember 2005 zu maximieren; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass die geografischen Bezeichnungen oder Herkunftsgarantien dringend sowohl den Bedürfnissen des Marktes als auch denen der Verbraucherinformation angepasst werden müssen; betont, wie wichtig es ist, Importschranken für Waren aus Entwicklungsländern und alle Formen von EU-Exportbeihilfen für Agrarerzeugnisse schrittweise zu beseitigen;

Ein besser funktionierendes Europa - mehr Bürgernähe Bessere Rechtsetzung

79. fordert die vollständige Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung "Bessere Rechtsetzung"' während des kommenden Jahres; begrüßt die grundsätzliche Zusage der Kommission, den in der Interinstitutionellen Vereinbarung für alle wichtigen Rechtsetzungsmaßnahmen vorgesehenen Folgenabschätzungsprozess effektiv anzuwenden; ist überzeugt, dass eine frühzeitige Einigung auf eine gemeinsame Methodik für die Folgenabschätzung zwischen den drei Organen einen erheblichen Schritt vorwärts bedeuten würde;

80. unterstützt die Bestrebungen, für unverzügliche und wirksame Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der EU-Richtlinien im einzelstaatlichen Recht zu sorgen; fordert die Kommission auf, ein ehrgeizigeres Konzept vorzulegen, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen innerhalb des in jedem Gesetzgebungsakt vorgesehenen Zeitrahmens nachkommen;

81. ist überzeugt, dass einer Vereinfachung der Rechtsvorschriften und einer qualitativen Verbesserung ihrer Formulierungen weiterhin enorme Bedeutung zukommt; ist besorgt über die anspruchslose Liste der Rechtsetzungsbereiche, die für die geplante Vereinfachung vorgesehen sind, und fordert die Kommission deshalb auf, ihre Programme zur Vereinfachung, Neufassung und Konsolidierung bestehender Rechtsvorschriften - die zuerst im Aktionsplan Bessere Rechtsetzung von 2003 vorgesehen waren - festzulegen und zu beschleunigen, um das EU-Recht schlüssiger zu machen und das Gesamtvolumen an Texten in ausgewählten Politikbereichen zu verringern;

82. hält es für wesentlich, dass Europa effizienter arbeitet und es den Bürgerinnen und Bürgern näher gebracht wird, indem eine offenere und demokratischere Union geschaffen wird, die stärker auf die Anliegen der Bürger eingeht; betont deshalb, dass eine gut koordinierte Kampagne des Europäischen Rates, des Parlaments und der Kommission erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass die Verfassung ratifiziert wird und zum l. November 2006 in Kraft tritt;

Petitionen

83. unterstreicht die Bedeutung des Petitionsprozesses als Quelle von Informationen über fehlerhafte Umsetzung und/oder Durchsetzung von EU-Recht; ist sehr enttäuscht darüber, wie wenige wirksame, zügige Folgemaßnahmen die Kommission bei der Behandlung von Petitionen ergreift, was eindeutig auf organisatorische Probleme innerhalb der Kommission und einen Mangel an Koordinierung mit den Mitgliedstaaten hindeutet;

Rechenschaftspflicht im Haushaltsbereich und Verwaltungsreform

84. begrüßt es, dass die Kommission in ihren Mitteilungen auf Effizienz und Rechenschaftspflicht Wert legt und auf die Notwendigkeit eines effektiven Plans hinweist, mit dem bei der Ausführung der jährlichen Haushaltspläne eine positive Zuverlässigkeitserklärung sichergestellt werden soll;

85. fordert die Kommission erneut auf, einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Haushaltsordnung der Europäischen Union und ihrer Durchführungsbestimmungen vorzulegen, um alle Hindernisse für die Umsetzung zu beseitigen, die der Entscheidungsfindung und einer reibungslosen Ausführung des Haushaltsplans im Wege stehen;

86. fordert, rasch ein sicheres und umfassendes Umfeld für die interne Kontrolle des EU-Haushaltsplans zu schaffen, indem unter anderem die Probleme der Rechenschaftspflicht angesprochen werden, die sich aus der geteilten Mittelverwaltung (einschließlich der Entwicklung des Modells der "Einzigen Prüfung") ergeben, und indem gegenüber dezentralen Zahlstellen ein viel härterer Ansatz verfolgt wird;

87. weist darauf hin, dass bestimmte Pilotprojekte und Vorbereitungsmaßnahmen ein Vorrecht des Parlaments sind, und fordert die Kommission auf, die entsprechenden Beschlüsse des Parlaments, wie sie im Haushaltsverfahren 2005 gefasst wurden, vollständig umzusetzen und angemessen zu berücksichtigen;

88. fordert die Kommission in diesem Zusammenhang eindringlich auf, die Haushaltslinie für besondere jährliche Veranstaltungen zu nutzen, um einen finanziellen Beitrag zur EU-Demokratiekampagne, zu den 15. Mittelmeerspielen, zum 25. Jahrestag des Entstehens der Bürgerrechtsbewegung Solidarność und einen Beitrag in Höhe von 1,5 Millionen Euro zum 20. Weltjugendtag 2005 zu leisten; fordert die Ausrichter des letztgenannten Ereignisses auf, bei der Planung ihrer Projekte und Veranstaltungen die Tsunami-Katastrophe zu berücksichtigen;

89. fordert die Kommission auf, wie bereits 2003 vorgesehen einen offiziellen Vorschlag einer Rechtsgrundlage für die so genannten Verbindungsstellen ("Info-Points/Carrefours") sowie für die neue Generation von Übereinkommen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten und Subventionsprogrammen nach 2006 vorzulegen;

90. fordert die Kommission auf, das Parlament möglichst bald über den Stand der Umsetzung ihres eigenen internen Reformprozesses, der von der vorherigen Kommission ins Leben gerufen worden war, sowie über ihre derzeitigen Pläne zur Durchführung und zum Abschluss dieser Reform zu unterrichten;

Betrugsbekämpfung

91. betont, dass in alle wichtigen Gesetzesakte Sicherungsmaßnahmen gegen Betrug einbezogen werden müssen, und erwartet in Anbetracht dessen, dass die Überarbeitung der OLAF-Verordnung so abgeschlossen wird, dass der unabhängige Status des OLAF gestärkt wird; fordert die Kommission eindringlich auf, einen vorgreifenden Ansatz zu verfolgen, um Mitarbeiter, die auf Missstände hinweisen, zu ermuntern, diese Missstände anzuzeigen;

92. fordert nachdrücklich, dass die vollständige und erfolgreiche Umsetzung des neuen Rechnungsführungssystems während des vor uns liegenden Jahres ein Schwerpunkt bleiben muss;

93. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


1 Angenommene Texte, P6_TA(2004)0109.
' ABI. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.