Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 33. Sitzung am 7. April 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/1161 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung - Drucksachen 16/240 mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

Zu Artikel 1 (Flugsicherungsgesetz)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

Zu Artikel 2 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes)

Zu Artikel 7 (Änderung des Flugunfalluntersuchungsgesetzes) Nummer 2 (§ 14 Abs. 5) wird wie folgt gefasst:

,In § 14 Abs. 5 wird das Komma nach dem Wort "Qualifikation" durch einen Punkt ersetzt und der nachfolgende Satzteil gestrichen."

Zu Artikel 9 (Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung)

Nummer 1 (§ 1) Buchstabe b wird wie folgt gefasst: ,b) Folgender Absatz 3 wird angefügt:

(3) Beamten und Arbeitnehmern des Luftfahrt-Bundesamts, die der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zugewiesen oder im Luftfahrt-Bundesamt tätig sind und bisher Zulagen und Entschädigungen nach Absatz 2 erhalten haben, erhalten diese bei einer Verwendung im Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung weitergewährt, soweit die in Absatz 2 bestimmten Voraussetzungen weiter bestehen.""

Zu Artikel 10a

Nach Artikel 10 wird folgender Artikel 10a eingefügt:

"Artikel 10a
Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

§ 6 Abs. 3 des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst vom 10. September 1998 (BGBl I 1998 S. 2871), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 03. Mai 2005 (BGBl I 2005 S. 1224), wird aufgehoben."

Zu Artikel 12 (Bekanntmachungserlaubnis)

In Artikel 12 werden die Wörter "Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter "Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

Zu Artikel 13 (Inkrafttreten)

Artikel 13 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 19.05.06
Erster Durchgang: Drucksache. 622/05 (PDF)