Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein
Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik
(Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG)

Punkt 70 der 869. Sitzung des Bundesrates am 7. Mai 2010

Der Bundesrat möge beschließen:

In der aktuellen Krise geht es um Bestand und Zukunft der Europäischen Union - nicht nur um Griechenland. Der Bundesrat befasst sich in europäischer und gesamtstaatlicher Verantwortung mit dem Gesetz zum Erhalt der Stabilität der Währungsunion. Er erachtet die von Internationalem Währungsfonds, Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank sowie den Euro-Staaten beschlossenen Maßnahmen für Griechenland als unabdingbar. Eine stabile Wirtschafts- und Währungspolitik benötigt ein klares Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft und dem damit verbundenen notwendigen Prinzip des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs. Deutschland braucht den Euro - ebenso wie Europa. Ohne gemeinsame Währung hätte die Wirtschafts- und Finanzkrise unseren Kontinent noch härter getroffen.

Griechenland zu helfen ist notwendig, um eine Zahlungsunfähigkeit des Landes zu verhindern und die Eurozone vor unkalkulierbaren Erschütterungen zu bewahren.

Die Unterstützung ist ein Ausnahmefall, der nicht in einen Mechanismus für weitere notleidende Staaten führt. Die Währungsunion darf sich nicht sukzessive in eine Transferunion wandeln. Grundlage ist die Stärkung und Verschärfung des bestehenden Stabilitäts- und Wachstumspaktes.

Die international vereinbarten Maßnahmen sehen in den nächsten Jahren einen strikten Sparkurs und strukturelle Reformen für Griechenland vor, mit denen das Land schrittweise seine öffentlichen Finanzen wieder stabilisieren und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft verbessern soll. Die von Griechenland zu treffenden Entscheidungen zur Einhaltung des Sparkurses und der strukturellen Reformen sind streng zu überwachen. Grundlage bilden die zwischen dem Internationalen Währungsfonds, der Europäischen Kommission im Auftrag der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und von Griechenland unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank vereinbarten Maßnahmen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, über die diesbezüglichen Fortschritte bzw. über die Einhaltung dieser Vereinbarungen regelmäßig zu berichten.

Die Krise in Griechenland hat aber auch strukturelle Schwächen der europäischen Währungsunion offen gelegt. Der Bundesrat begrüßt daher, dass der Europäische Rat seinen Präsidenten Herman van Rompuy damit beauftragt hat, eine Task Force einzurichten um Vorschläge für eine bessere Prävention und Krisenbewältigung in der Eurozone zu erarbeiten.

Das aufwändige Maßnahmenpaket kann nur effektiv und nachhaltig sein, wenn es dazu beiträgt, verlorenes Vertrauen zurück zu gewinnen und Lasten gerecht zu verteilen.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen dass:

Die aktuelle Krise um Griechenland hat auch verdeutlicht, dass im Finanzmarktsystem Änderungen dringend erforderlich sind, um dessen Krisenresistenz zu stärken. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf: