Empfehlungen der Ausschüsse
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

979. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2019 der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel zu verlangen, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten.

Begründung:

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes begegnet erheblichen, auch verfassungsrechtlichen Bedenken. Insbesondere folgende Aspekte des Gesetzes sind abzulehnen:

Anders als im SGB II hat das Asylbewerberleistungsgesetz ebenso wie das SGB XII nicht das "Fördern und Fordern" der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zum Ziel, sondern die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums in einer Lebenssituation, in der die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes nur bedingt möglich ist. Ein geringerer Bedarf kann in dieser Lebensphase genau so wenig unterstellt werden wie bei jungen volljährigen Leistungsberechtigten im SGB XII.