Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2011: Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2011; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, den 7. Mai 2012
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2011.

Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2011

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Einzelplan/ Kapitel/ TitelEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushalts-
plan 2011
T€
bewilligte
über-/außer-
planmäßige
Ausgabe
TE
1234
05Auswärtiges Amt
0502Allgemeine Bewilligungen
68760Beitrag an die Vereinten Nationen611.54113.000
Wechselkursbedingter Bedarf beim Beitrag an Vereinten Nationen. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf völkerrechtlichem Vertrag.
06Bundesministerium des Innern
0602Allgemeine Bewilligungen
68720Beiträge an verschiedene Organisationen25175
Zahlungsverpflichtung gegenüber der Internationalen Kommission für das
Zivilstandswesen (CIEC). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Zusatzprotokoll des als Anlage beigefügten Protokolls über die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen.
0629Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
681 01Schadenersatzleistungen an Dritte bei Ausbildung, Einsatz, Sprengversuchen, Erprobungen und sonstigem Dienstbetrieb423100
Höhere Schadenersatzleistungen auf Grund gestiegener Unfallzahlen mit
Dienstfahrzeugen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtung beruht auf den Normen der Gefährdungshaftung aus dem StVG (§§ 7 ff. StVG), der unerlaubten Handlung (§§ 823 ff. BGB) sowie insbesondere zur Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG).
07Bundesministerium der Justiz
0701Bundesministerium
681 01Entschädigungsleistungen aus Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte8030
Mehrausgaben für Entschädigungsleistungen aus Verurteilungen der
Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Urteilen des EGMR vom 22. September 2011.
0702Allgemeine Bewilligungen
68506Besondere Finanzbeiträge und Erstattung von steuerlichen Anpassungsbeträgen an die Europäische Patentorganisation in München09
Mehrbedarf auf Grund einer Nachforderung des Europäischen Patentamts (EPA) zur Zahlung von Steueranpassungsbeträgen an ehemalige Angehörige des EPA. Die Mehrgausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Artikel 42 der Versorgungsordnung für das Europäische Patentamt in Verbindung mit Regel 42/6 der Durchführungsvorschriften zur Versorgungsordnung.
0704Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
63201Verwaltungskostenerstattung an Länder4.100700
Mehraufwand im Rahmen des Kostenausgleichs in Staatsschutz-Strafsachen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 120 Absatz 7 Gerichtsverfassungsgesetz sowie der Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen.
09Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
0902Allgemeine Bewilligungen
68292Zuwendungen an die Wismut GmbH - Betrieb131.0002.300
Erhöhter Zuschussbedarf der Wismut GmbH infolge gestiegener Energiepreise und behördlicher Auflagen zur Absicherung des Arbeitsprogramms 2011.
11Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1102Allgemeine Bewilligungen
68261Erstattung von Fahrgeldausfällen231.0003.200
Anstieg der Erstattung von Fahrgeldausfällen auf Grund von Preissteigerungen und höherem Fahrgastaufkommen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 145 ff. SGB IX.
68701Beiträge an internationale Organisationen22.600750
Erhöhte Euro-Zahlung an die International Labour Organization (ILO/Internationale Arbeitsorganisation) in Genf auf Grund veränderter Wechselkurse. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf völkerrechtlichem Vertrag.
1110Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen
63201Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz aufgrund des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten39.5004.000
Höhere Zahl von Leistungsempfängern. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 1 ff. Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz.
63251Kriegsopferfürsorgeleistungen und gleichartige Leistungen296.0007.000
Höhere Kosten für altersbedingte Leistungen auf Grund erhöhten Pflegeaufwands. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 25 ff. des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Dezember 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
681 07Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz aufgrund des Gesetzes über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer2.500700
Verspätete Abrechnung der Länder aus 2010 in 2011. Die Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 47 und 48 Zivildienstgesetz (ZDG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
1112Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen
63211Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung3.600.000585.000
Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung um 11,3 Prozentpunkte auf bundesdurchschnittlich 36,4 Prozent als Ergebnis des Vermittlungsverfahrens vom Februar 2011 zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 46 Abs. 5, 6 und 8 SGB II. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Oktober 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
1113Sozialversicherung
63612Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse156.0001.100
Höherer Anteil des Bundeszuschusses auf Grund gestiegener
Berechnungsgrundlage für die Beitragsbemessung (Einkommen). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 34 Absatz 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).
63622Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV2.700.000440.000
Höhere Erstattung des Bundes insbesondere auf Grund der Behebung eines Programmfehlers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Zeitraum Ende 2008 bis Ende 2010 (Nachzahlungen) und daraus folgend zu gering veranschlagten Leistungen im laufenden Haushaltsjahr. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (AAÜG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. September 2011 dem Deutschen Bundestag und mit Schreiben vom 14. September 2011 dem Bundesrat mitgeteilt worden.
63685Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen1.075.000551.747
Erstattung des Bundes für seit 2008 bzw. 2009 durch die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung geleistete Rentenversicherungsbeiträge für im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich von Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 179 Abs. 1 Satz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Dezember 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
12Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1210Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen)
68532Bundesanteil an den Verwaltungskosten der DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH
9.0001.000
Erhöhter Mittelbedarf auf Grund der Korrektur eines Buchungsfehlers sowie eines Mehraufwandes durch die beschleunigte Teilabrechnung von VDE-Projekten und Übergabe dieser Teilstrecken an die Länder. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 4 Absatz 2 des Konsortialvertrages vom 7. Oktober 1991.
1216Luftfahrt-Bundesamt
67141Ausgaben im Zusammenhang mit der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen10125
Erhöhter Bedarf bei der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 3 Absatz 1 i. V. m. § 24 Absatz 1 Flugunfalluntersuchungsgesetz.
1225Wohnungswesen und Städtebau
63201Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz679.00080.000
Höhere Wohngeldleistungen im Wesentlichen auf Grund des späteren
Inkrafttretens von Neuregelungen im SGB II zur Verringerung der Fallzahlen im
Wohngeld, einer verstärkten Inanspruchnahme des Wohngeldes wegen
Einbeziehung von Wohngeldempfängerhaushalten in das Bildungs- und
Teilhabepaket sowie Mietsteigerungen in einer Vielzahl von Regionen,
insbesondere in Ballungsgebieten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der
Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem
Wohngeldgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Oktober 2011 dem Deutschen Bundestag und mit Schreiben vom 20. Oktober 2011 dem Bundesrat mitgeteilt worden.
14Bundesministerium der Verteidigung
1403Kommandobehörden, Truppen, Sozialversicherungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen und Soldaten
54781Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben230.00030.000
Ausgaben für bestehende Einsatzverpflichtungen der Bundeswehr in Afghanistan auf Basis der jeweiligen Einsatzmandate des Deutschen Bundestages. Die Ausgaben dienen der Umsetzung des "Partnering-Konzepts" und dem Schutz von Leib und Leben der Soldaten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
55481Militärische Beschaffungen61.00060.000
Ausgaben für bestehende Einsatzverpflichtungen der Bundeswehr in Afghanistan auf Basis der jeweiligen Einsatzmandate des Deutschen Bundestages. Die Ausgaben dienen der Umsetzung des "Partnering-Konzepts" und dem Schutz von Leib und Leben der Soldaten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1702Allgemeine Bewilligungen
63201Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft34.0005.961
Mehrausgaben auf Grund einer erheblichen Anzahl von Neuanträgen auf Ruherechtsentschädigung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen auf Grund des Ruherechtsentschädigungsgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. November 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
68471Freiwilligendienste48.6259.837
Mehrbedarf bei den Jugendfreiwilligendiensten auf Grund der Auswirkungen des Bundesfreiwilligengesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Oktober 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
1710Gesetzliche Leistungen für die Familie
681 02Elterngeld4.385.000365.000
Höherer Bedarf insbesondere auf Grund eines höheren Elterngeldes pro Kopf und höherer Fallzahlen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
681 18Kindergeld für Anspruchsberechtigte nach § 1 BKGG100.0004.000
Erweiterung des Personenkreises in Umsetzung eines EuGH-Urteiles. Die
überplanmäßige Ausgabe dient zur Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 1 BKGG.
23Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
2302Allgemeine Bewilligungen
83604Beteiligung am Kapital der Afrikanischen Entwicklungsbank und am Afrikanischen Entwicklungsfonds155.5124.990
Wechselkursbedingt höhere Ausgaben für die Beteiligung am Kapital und am Entwicklungsfonds der Afrikanischen Entwicklungsbank. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf vertraglichen Verpflichtungen (Kapitalzeichnungsurkunde).
83608Beteiligung am Kapital und am Sonderfonds der Karibischen Entwicklungsbank5.537180
Wechselkursbedingte höhere Ausgaben für Beteiligung am Kapital und am Sonderfonds der Karibischen Entwicklungsbank. Die Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf vertraglichen Verpflichtungen (Kapitalzeichnungsurkunde).
89609Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur
Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz
223.1831.726
Wechselkursbedingt höhere Ausgabe zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf vertraglichen Zahlungsverpflichtungen (Beitragsurkunden) an die Forest Partnership Facility (FCPF).
30Bundesministerium für Bildung und Forschung
3002Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung
63250BAföG - Schülerinnen und Schüler599.00026.000
Unterbringungskosten behinderter Schüler sind nach Bundesverwaltungsgericht ausbildungsbedingt. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. November 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
661 50BAföG - Zinszuschüsse und Erstattung von Darlehensausfällen an die
Kreditanstalt für Wiederaufbau
165.20041.100
Höhere Erstattungspflichten gegenüber der KfW auf Grund erhöhter vorzeitiger Darlehensrückzahlungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung resultiert aus der Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sowie aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der KfW. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. November 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
60Allgemeine Finanzverwaltung
6002Allgemeine Bewilligungen
697 03 aplBeitrag zur Kapitalausstattung bei der Bundesdruckerei GmbH260.000
Der Beitrag zur Kapitalausstattung bei der Bundesdruckerei GmbH dient insbesondere der Ablösung von Altverbindlichkeiten und damit der Neustrukturierung der Bilanz der Bundesdruckerei GmbH. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. November 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
83622Beteiligung am Grundkapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und ihrer Sonderfonds5001.000
Deutscher Beitrag zugunsten des bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) neu angesiedelten multilateralen "SEMED Multi-Geber-Fonds" als Sofortmaßnahme zur Unterstützung der arabischen Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraumes (SEMED = Southern and Eastern Mediterranean).
86301Darlehen an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zur Finanzierung von Teilansprüchen im Entschädigungsfall "Phoenix"
Vorziehen der Zahlung eines Teilbetrages der Darlehensrate 2012 an die
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), damit
diese ihre gesetzlichen Pflichten nach dem Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetz sowie der einschlägigen EU-
Anlegerentschädigungs-Richtlinie 97/7/EG in dem Entschädigungsfall "Phoenix"
erfüllen kann. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Oktober 2011 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
25.60015.000
6003Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit
671 02Erstattung von Aufwendungen der KfW Bankengruppe bei der
Geschäftsbesorgung für den Ausgleichsfonds Währungsumstellung und für den Erblastentilgungsfonds
21064
Erstattung zusätzlicher Aufwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen der Geschäftsbesorgung für den Ausgleichsfonds Währungsumstellung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Gesetz über die Errichtung des Ausgleichsfonds Währungsumstellung in Verbindung mit der Vereinbarung zum Einigungsvertrag.
6067Sonstige Versorgungsausgaben
63642Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee und ihre Hinterbliebenen547.03814.440
Höhere Erstattungen des Bundes insbesondere auf Grund der Behebung eines Programmfehlers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Zeitraum Ende 2008 bis Ende 2010 (Nachzahlungen) und daraus folgend zu gering veranschlagte Leistungen im laufenden Haushaltsjahr. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG). Die Erweiterung gegenüber dem mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Oktober 2011 mitgeteilten Umfang ist mit dem nachträglichen Wegfall von bedarfsreduzierten Deckungsmöglichkeiten im Kapitel 6067 begründet. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
63643Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs und ihre Hinterbliebenen758.92255.000
Höhere Erstattungen des Bundes insbesondere auf Grund der Behebung eines Programmfehlers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Zeitraum Ende 2008 bis Ende 2010 (Nachzahlungen) und daraus folgend zu gering veranschlagte Leistungen im laufenden Haushaltsjahr. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittgebiets (AAÜG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Oktober 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
63645Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige des aufgelösten MfS/AfNS und ihre Hinterbliebenen251.4853.560
Höhere Erstattungen des Bundes insbesondere auf Grund der Behebung eines Programmfehlers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Zeitraum Ende 2008 bis Ende 2010 (Nachzahlungen) und daraus folgend zu gering veranschlagte Leistungen im laufenden Haushaltsjahr. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG). Die Erweiterung gegenüber dem mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Oktober 2011 mitgeteilten Umfang ist mit dem nachträglichen Wegfall von bedarfsreduzierten Deckungsmöglichkeiten im Kapitel 6067 begründet. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Einzel plan/ Kapitel/ Titel/ VEEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushalts
plan 2011
T€
bewilligte
über-/außer
planmäßige
VE
TE
1234
12Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1202Allgemeine Bewilligungen
683 06 aplEntwicklung des Erdbeobachtungsinstrumentes "METimage "87.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:

Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 1. 750 TE

Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 4.450 TE


Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 3.000 TE
Im Haushaltsjahr 2016 bis zu: 25.000 TE
Im Haushaltsjahr 2017 bis zu: 22.000 TE
Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 15.000 TE
Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 5.000 TE
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 4.000 TE
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 1.600 TE
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 1.000 TE
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 1.000 TE
Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 800 TE
Im Haushaltsjahr 2025 bis zu: 800 TE
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 300 TE
Im Haushaltsjahr 202 7 bis zu: 100 TE
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 100 TE
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 100 TE
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 100 TE
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 100 TE
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 800 TE
Abgabe einer verbindlichen Zusage gegenüber EUMETSAT zur Beistellung und Finanzierung des Erdbeobachtungsinstruments METimage als Kerninstrument des operationellen, meteorologischen Satellitensystems EPS-SG, das ein Pflichtprogramm von EUMETSAT ist. Die außerplanmäßige Verpflichtung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben (ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen)

Einzel plan/ Kapitel/ TitelEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushalts
plan 2011
TE
über-/außer
planmäßige
Ausgabe
TE
1234
04Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
0405Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
68591Zuschuss an die Rundfunkanstalt "Deutsche Welle"259.938199
Die Mittel wurden irrtümlicherweise auf das Selbstbewirtschaftungskonto
ausgezahlt. In 2012 werden die Mittel im Bundeshaushalt vereinnahmt.
60Allgemeine Finanzverwaltung
6003Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit
671 02Erstattung von Aufwendungen der KfW Bankengruppe bei der
Geschäftsbesorgung für den Ausgleichsfonds Währungsumstellung und für den Erblastentilgungsfonds
2101
Erstattung zusätzlicher Aufwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen der Geschäftsbesorgung für den Ausgleichsfonds Währungsumstellung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Gesetz über die Errichtung des Ausgleichsfonds Währungsumstellung in Verbindung mit der Vereinbarung zum Einigungsvertrag. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte.