Beschluss des Bundesrates - Europakammer -
Finanzhilfen zugunsten Zyperns

Der Bundesrat hat durch seine Europakammer am 17. April 2013 die aus der Anlage ersichtliche Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG beschlossen.

Der Beschluss ist gemäß § 45i der Geschäftsordnung des Bundesrates zustande gekommen.

Anlage
Finanzhilfen zugunsten Zyperns