Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Verlässliche, planungssichere und auskömmliche Planungsfinanzierung im Bundesfernstraßenbau"

Der Bundesrat hat in seiner 926. Sitzung am 10. Oktober 2014 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates "Verlässliche, planungssichere und auskömmliche Planungsfinanzierung im Bundesfernstraßenbau"

Begründung:

Die Bundesrepublik Deutschland ist als wichtiger Industrie- und Dienstleistungsstandort auf den Erhalt und die Funktionsfähigkeit ihrer hochwertigen Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Die Bundesregierung hat im März 2014 beschlossen, für die Verkehrsinfrastrukturfinanzierung bis 2017 insgesamt 5 Mrd. Euro zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, davon ca. 3,6 Mrd. für den Straßenbau.

Die sachgerechte Planung und Finanzierung des Ausbau- und Erhaltungsbedarfs der Bundesfernstraßen in den Ländern erfordert eine bedarfsgerechte Mittelausstattung, eine realistische Mittelfristige Finanzplanung und eine verlässliche und transparente Haushaltssteuerung. Dies ist unter den jetzigen Bedingungen zunehmend weniger gegeben. Die derzeitige Mittelfristige Finanzplanung beim Bundesfernstraßenbau sieht vielerorts ein deutliches Absinken der Haushaltsansätze für Aus- und Neubaumaßnahmen vor. Die Mittelansätze sind mit Blick auf den Finanzierungsbedarf selbst für die dringlichsten, mit dem Bund abgestimmten Vorhaben völlig unzureichend. Die zu geringen Haushaltsansätze der Mittelfristigen Finanzplanung zu Beginn eines Jahres und eine entsprechend restriktive Baufreigabe durch den Bund führen dazu, dass in den Ländern eine zuverlässige Planbarkeit der Investition in die Bundesfernstraßen nicht mehr gegeben ist.

Den praktizierten unterjährigen Mittelzuweisungen und insbesondere den unkalkulierbaren kurzfristigen Mittelausgleichen am Jahresende kommt zunehmend stärkere Bedeutung zu. Nicht bedarfsgerechte Ansätze in der Finanzplanung und die Spekulation auf Mittel im Verlauf eines Jahres machen eine sachgerechte Planung und Steuerung praktisch unmöglich. In den Auftragsverwaltungen der Länder fehlen vielerorts personelle Kapazitäten. Die Straßenbauverwaltungen in den Ländern können nicht so kurzfristig ihre Kapazitäten anpassen.

Durch die vorläufige Haushaltsführung des Bundes im Jahr 2014 treten zusätzlich erhebliche Verzögerungen bei der Mittelzuweisung an die Länder auf. Der neue Haushalt wird erst ab August 2014 zum Vollzug zur Verfügung stehen. Bis dahin werden Investitionsmittel in einem viel zu geringen Umfang zugewiesen. Baufreigaben für Neubeginne werden nicht erteilt. Die fristgerechte und vollständige Umsetzung der 2014 für Erhalt und Ausbau des Bundesfernstraßennetzes insgesamt zur Verfügung stehenden und teilweise erst sehr spät zugeteilten Mittel wird so erheblich erschwert.

Die Bundesregierung trägt die Verantwortung für eine Revision des gesamten Systems der Infrastrukturfinanzierung, so auch im Bundesfernstraßenbereich. Zwei von den Verkehrsministern der Länder eingesetzte Kommissionen haben hierzu konzeptionelle Vorarbeiten geleistet. Der Bund muss den Ländern mit einem bedarfsgerechten, überjährigen und flexiblen Finanzierungssystem eine verlässliche Planung und Abwicklung der baureifen Maßnahmen ermöglichen. Das Jahresbudget muss dabei über einen längeren Zeitraum zuverlässig planbar sein.

Ein Kernproblem der Investitionsmittelplanung ist das Jährlichkeitsprinzip. Denn der Einjahreszeitraum für die Mittelbereitstellung und -abrechnung ist mit den mehrjährigen Investitionszyklen großer Infrastrukturvorhaben nicht in Einklang zu bringen. Daher ist künftig eine überjährige Verwendung von Mitteln für langjährige Investitionsprojekte zwingend erforderlich. Für 2014 hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung bereits eine bessere Übertragbarkeit der Mittel angekündigt.

Seit Jahren fordern die Länder eine ausreichende Mittelausstattung beim Planungszuschuss. Die vom Bund gezahlte Zweckausgabenpauschale von 3 Prozent für Planung und Aufsicht bei Bundesfernstraßenprojekten steht in keinem Verhältnis mehr zu den tatsächlichen Kosten von 15 bis 20 Prozent. Hier ist eine ausreichende Mittelausstattung zwingend erforderlich.