Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für einen zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien und einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die Post-EEG-Phase - Antrag des Landes Niedersachsen -

992. Sitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020

A

1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:

Zu den Nummern 5 bis 9

Die Nummern 5 bis 9 sind wie folgt zu fassen:

Folgeänderung:

Die Begründung ist wie folgt zu ändern:

Nach Absatz 3 Satz 4 ist die restliche Begründung durch folgende Sätze zu ersetzen:

"Daher gilt es geeignete Bedingungen für wirtschaftliche Alternativkonzepte zu schaffen, die einen Weiterbetrieb dieser Anlagen ermöglichen. Hierzu sollten zum einen die Rahmenbedingungen für regionale Grünstromvermarktung und PPA verbessert werden, um die Voraussetzung für einen wettbewerblichen Grünstrommarkt zu schaffen, auf dem neue Finanzierungs- und Erlösstrategien entwickelt werden können. Zum anderen sollte im Sinne des Erhalts bestehender Standorte das Repowering genehmigungsrechtlich vereinfacht werden und Voraussetzungen für ein Repowering auch mit Anlagen der 2-MW-Klasse geschaffen werden."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Es ist festzustellen, dass das Ende der EEG-Förderung für einige Windenergieanlagen an Land eine Herausforderung darstellen kann. Hier gilt es einen geeigneten Rahmen für wirtschaftliche Alternativkonzepte zu schaffen, der einen Weiterbetrieb dieser Anlagen ermöglicht.

Das im niedersächsischen Entschließungsantrag vorgeschlagene Instrument einer EEG-Anschlussförderung für ausgeförderte Altanlagen stellt allerdings keine adäquate Lösung für die Post-EEG-Phase von Windenergieanlagen an Land dar.

Ziel muss es in Zukunft sein, zunehmend Anlagen aus dem EEG herauszuführen, um Kostensenkungspotentiale zu heben. Eine weitere Förderung von Altanlagen über die 20-jährige Förderdauer hinaus erscheint daher nicht zielführend. Durch das im niedersächsischen Entschließungsantrag vorgeschlagene Förderinstrument erfolgt eine weitere Belastung der nichtprivilegierten Letztverbraucher. Es ist davon auszugehen, dass der Börsenstrompreis nicht dauerhaft über dem für mehrere Jahre festgelegten Fixpreis liegt und somit die EEG-Umlage durch die Anschlussförderung belastet wird. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise und den aktuellen Diskussionen über eine spürbare Senkung der Strompreise setzt eine weitere Belastung der EEG-Umlage ein falsches Signal.

Das Ausscheiden aus der strikten Regulatorik des EEG-Regimes sollte als Chance für ausgeförderte Altanlagen angesehen werden. In einer Post-EEG-Vermarktung können sich neue Geschäftsmodelle im Bereich PPA und regionale Grünstromvermarktung entwickeln, bei denen das EEG beispielsweise aufgrund des bestehenden Doppelvermarktungsverbotes bislang eher hinderlich war. Am Markt haben sich bereits professionelle Anbieter für Wind-PPA etabliert, die ausgeförderten Altanlagen neue Perspektiven durch innovative Stromprodukte eröffnen können. Aufgrund der höheren Zahlungsbereitschaft für regionalen Grünstrom kann ein gewinnbringender Vorteil für die Anlagenbetreiber entstehen, so dass sich Geschäftsmodelle mit Altanlagen als rentabel erweisen können. Durch steigende Anforderungen an Ökostandards und CO₂-Reduzierung bzw. Einhaltung von Vorgaben bestimmter grüner Label ist zudem von einer steigenden Nachfrage nach grünem Strom insbesondere bei gewerblichen Stromverbrauchern auszugehen.

Insgesamt müssen jedoch die Rahmenbedingungen für regionale Grünstromvermarktung und PPA verbessert werden, um die Voraussetzungen für einen wettbewerblichen Grünstrommarkt zu schaffen, auf dem neue Finanzierungs- und Erlösstrategien außerhalb des EEG entwickelt werden können.

Zweifelsohne wird nicht jede ausgeförderte Windenergieanlage außerhalb des EEG weiterbetrieben werden können. Mit Blick auf die gegenwärtige Diskussion zur Senkung der EEG-Umlage stellt sich die Frage, inwieweit die nichtprivilegierten Letztverbraucher ausgeförderte Windenergieanlagen weiter fördern sollten. Das Repowering sollte genehmigungsrechtlich vereinfacht werden um bestehende und in der Regel akzeptierte Standorte zu erhalten, wenn keine Probleme mit den bestehenden Anlagen bekannt sind. Damit verringern sich die Kosten der Projekte und sie werden wirtschaftlicher. Für die Standorte, an denen unter den derzeitigen Voraussetzungen aus immissionsschutzrechtlichen Gründen und aufgrund der Förderbedingungen kein Repowering mit der neuesten Anlagengeneration möglich ist, sollten andere Perspektiven als eine Anschlussförderung eröffnet werden. Aufgrund des Ausschreibungsregimes sind z.B. Schwachwindanlagen der 2-MW-Klasse gegenwärtig nicht wettbewerbsfähig. Die adressierten Standorte bzw. Teile davon könnten dennoch genehmigungsfähig für diese Anlagentypen sein, die eine deutlich niedrigere Nabenhöhe als moderne Anlagen besitzen und somit die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zumindest an einigen Standorten erfüllen könnten. Durch geringere Planungskosten hätten auch solche Anlagen eine größere Chance im Ausschreibungsverfahren.

B

2. Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.