Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Innovationspartnerschaft für Wasser - COM (2012) 216 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 616/10 (PDF) = AE-Nr. 100788,
Drucksache 035/11 (PDF) = AE-Nr. 110047,
Drucksache 590/11 (PDF) = AE-Nr. 110741,
Drucksache 832/11 (PDF) = AE-Nr. 111105 und AE-Nr. 110209

Europäische Kommission
Brüssel, den 10.5.2012
COM (2012) 216 final

1. Einleitung

Hochwasser, Wasserknappheit und Dürren haben enorme ökologische, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen. Unzulängliche Wasserqualität gefährdet die öffentliche Gesundheit und die Biodiversität, und Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung stellen sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas nach wie vor Probleme dar. Um die immer stärker beanspruchten Wasserressourcen nachhaltig zu bewirtschaften, sind neue und innovative Ansätze erforderlich.

Die Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP), wie sie in der Europa-2020-Leitinitiative "Innovationsunion"1 vorgeschlagen sind, bieten einen strategischen Ansatz und Rahmen, mit dem sich die Schwächen der europäischen Forschungs- und Innovationssysteme beheben und Innovationen vorantreiben lassen, die wesentlich zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. Europa würde dadurch wettbewerbsfähiger, was wiederum Arbeitplatzbeschaffung und Wirtschaftswachstum fördert. Europäische Innovationspartnerschaften sind ein Weg, um Knowhow und Ressourcen für wichtige politische Prioritäten durch die Mobilisierung und Vernetzung aller relevanten Interessengruppen in sämtlichen Politikbereichen und Sektoren, auch grenzüberschreitend, zu bündeln und die Vorteile von bahnbrechenden Neuerungen und Innovationen schneller an den Bürger zu bringen.

Die Mitgliedstaaten der EU sind sich der Bedeutung von Innovationen im Sektor Wasserwirtschaft durchaus bewusst. Am 21. Juni 2011 hat der Rat der Europäischen Union die Kommission beauftragt, "in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer Forschungspartnerschaft zum Thema Wasser im Hinblick auf die nachhaltige und effiziente Nutzung von Wasser auszuloten"2.

Wie wichtig es ist, dass sich Europa zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Schlüsselressource Wasser verpflichtet, wird in der Europa-2020-Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa"3 deutlich gemacht. Der "Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa"4 zeigt die möglichen Effizienzgewinne auf.

Die Kommission arbeitet zurzeit an einem Blueprint zum Schutz der europäischen Gewässer - dem Meilenstein für Wasser im Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa. Das Konzept wird vor Ende 2012 als politische Lösung für die Probleme der Durchführung und Schwächen der geltenden EU-Rahmenregelung für die Bewirtschaftung der Ressource Wasser vorgestellt. Die Entwicklung von Blueprint und EIP wird streng koordiniert, um sicherzustellen, dass innovative Ansätze und auf die Nachfrage nach Innovation gerichtete

Maßnahmen bei der Entwicklung und Durchführung der EU-Politik für die Bewirtschaftung der Ressource Wasser berücksichtigt werden. Die EIP werden außerdem auf dem "Aktionsplan für Öko-Innovationen"5 aufbauen, der darauf ausgerichtet ist, Innovationen zu fördern, die die Umweltbelastungen verringern oder darauf abzielen, und die Kluft zwischen Innovationen und Markt zu überbrücken.

2. Ausschöpfen der Innovationsmöglichkeiten

Bürger, Gesellschaft, Landwirtschaft und Industrie werden immer mehr auf innovative Lösungen zurückgreifen müssen, um Wasser effizienter und wirksamer nutzen zu können. Innovatives Denken und eine intelligentere Nutzung von Innovationen können schnell und wirksam neue Lösungen auf den Markt zu bringen und gleichzeitig den Bedürfnissen der Endnutzer in städtischen, ländlichen und gewerblichen Gebieten gerecht zu werden.

Ein Erschließen des Innovationspotenzials im Sektor Wasserwirtschaft kann

Arbeitsplatzbeschaffung, Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Europa wesentlich beeinflussen. Ein 1 %-iger Anstieg der Wachstumsrate der europäischen6 Wasserindustrie kann 10 000 bis 20 000 neue Arbeitsplätze bedeuten . Mit der Erschließung neuer und signifikanter Märkte kann sich Europa in den Bereichen wasserbezogene Innovation und Technologie zunehmend als globaler Marktführer behaupten.

Es existiert ein beträchtliches Potenzial zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum der europäischen Wasserwirtschaft, die 9 000 aktive KMU umfasst und allein im Bereich Wasserversorgung unmittelbar 600 000 Arbeitsplätze sichert 6 . Dasselbe Potenzial existiert in anderen wasserbezogenen Sektoren (wassernutzende Industrien, Wassertechnologieentwicklung usw.), in denen Innovationen die Betriebseffizienz steigern können. Der rasch wachsende Weltwassermarkt dürfte bis 2020 einen Wert von 1 Billion US-Dollar7 erreichen .

Die Wassersektoren Europas arbeiten bereits heute weltweit an der Entwicklung innovativer Lösungen für Wasserprobleme, ohne jedoch die damit einhergehenden Marktvorteile zu nutzen. Die Beseitigung der Hemmnisse für Marktneuerungen und die Förderung der komparativen Vorteile Europas in der Innovationswertschöpfungskette wird es europäischen Unternehmen leichter machen, Lösungen auf den Markt zu bringen und ihr wirtschaftliches Potenzial voll auszuschöpfen.

Innovative Lösungen für Wasserprobleme können unmittelbar zur Verwirklichung der allgemeinen Umweltziele (z.B. Schutz des Naturkapitals, der Ökosysteme und der ihnen zugrunde liegenden Biodiversität) beitragen. Lösungen für Probleme in den Bereichen Trinkwasser und Abwasserbehandlung kommen außerdem der öffentlichen Gesundheit zugute, wodurch sich wiederum beträchtliche Einsparungen erzielen lassen. Und Lösungen zur Verbesserung des Schutzes von (und in) Hochwassergebieten fördern zudem die Sicherheit der Bürger und helfen, potenzielle wirtschaftliche Verluste zu vermeiden.

3. Die gesellschaftlichen Herausforderungen

Ohne eine wirksame Innovationsförderungspolitik läuft Europa Gefahr, auf den globalen Märkten für wasserbezogene Innovationen sein Potenzial nicht nutzen zu können, und wird möglicherweise und gezwungenermaßen Technologien aus anderen Quellen erwerben müssen, um seine Wasserprobleme zu lösen. 8

Aktuelle Studien zeigen, dass die konkurrierende Nachfrage nach knappen Wasserressourcen dazu führen kann, dass die globalen Wasservorräte bis 2030 um schätzungsweise 40 % zurückgehen 9 ; davon wären auch große Teile Europas betroffen. Es ist absehbar, dass der Kampf um sauberes Wasser zunehmend soziale, wirtschaftliche, ökologische und globale geopolitische Folgen haben wird.

Die Erhaltung der Wasserqualität und der Wasservorräte stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Für einen Großteil der Süßwasserbestände Europas besteht die Gefahr, dass die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 nicht erreicht werden. Nach der vorläufigen Analyse von 2009 ist nicht auszuschließen, dass 30 % der Oberflächengewässer und 38 % der Grundwasserkörper keinen guten Zustand erreichen werden10. Dies hat negative Folgen für die Biodiversität und die öffentliche Gesundheit und beeinträchtigt die Bereitstellung von Ökosystemleistungen.

Was die Wasserquantität anbelangt, so ist schon heute ein Drittel des Gebietes der EU über mehrere Breitengrade hinweg von Wasserknappheit und Dürren betroffen. Ein Vergleich der Dürreauswirkungen in der EU in den Zeiträumen 1976-1990 und 1991-2006 zeigt eine Verdoppelung sowohl der Fläche als auch der betroffenen Bevölkerung.11 Außerdem erlebte Europa in den letzten zehn Jahren über 175 Hochwasserkatastrophen, die mit Todesfällen, Umsiedlungen der Bewohner und hohen wirtschaftlichen Verlusten einhergingen11.

Diese Probleme dürften sich im Zuge des Klimawandels, der sozioökonomischen Entwicklungen und der steigenden Wassernachfrage in der Landwirtschaft (zur Nahrungsmittel- und Biomasseerzeugung) noch verschärfen. Verstädterung und rapide Industrialisierung haben, kombiniert mit demographischen Entwicklungen, die Wasserprobleme beschleunigt, und alternde Wasserinfrastrukturen stellen weitere Herausforderungen dar. Auch Effizienzgewinne und Interaktionen im Bereich Wasserenergie werden für die nachhaltige Wasserbewirtschaftung eine immer wichtigere Rolle spielen.

Für Entwicklungsländer ist ausschlaggebend, dass die Millenium-Entwicklungsziele für Abwasserentsorgung und Trinkwasser erreicht werden, um die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und Millionen von Menschen aus der Armut herauszuführen.

4. Reaktion der EU

Der Schutz der Wasserressourcen und die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung gehen Hand in Hand und verlangen nach einem integrierten Ansatz. Die EIP wird die Suche nach innovativen Lösungen, die die europäische Wasserpolitik wirksam untermauern, und das Erschließen von Innovations- und Wettbewerbspotenzial für Wirtschaft und Industrie erleichtern. Neben neuen Ansätzen für Forschung und technologische Entwicklung werden auch neue Ansätze für Finanzierung, IKT, Governance, Raumplanung, Institutionen, Bewirtschaftung und andere Disziplinen oder für die Wechselwirkung zwischen diesen Disziplinen erforderlich sein.

4.1 Europäischer Mehrwert

Der europäische Wassersektor verfügt über eine exzellente, aber unregelmäßig verteilte Wissens- und Technologiegrundlage. Indem Ressourcen sektorübergreifend und grenzüberschreitend gepoolt werden, kann die EIP eine kritische Masse schaffen und den Wettbewerb sowie ausgewogene Wettbewerbsbedingungen fördern. Eine Aktion auf EU-Ebene kann die Koordinierung von Maßnahmen, die Vermeidung von Doppelarbeit, die Festlegung gemeinsamer Ziele und Expansionsinitiativen erleichtern und die Einführung innovativer Lösungen beschleunigen. Die EIP wird existierende Ressourcen optimal nutzen und Maßnahmen empfehlen, die weiter gefördert werden müssen. Ein Ansatz auf EU-Ebene wird außerdem die größenbedingten Kostenvorteile bringen, die erforderlich sind, um innovative Lösungen zu entwickeln und umzusetzen und ihre Verbreitung zu fördern.

Wasser macht nicht an Verwaltungsgrenzen halt. Grenzüberschreitende

Wasserbewirtschaftung erfordert einen ganzheitlichen und integrierten europäischen Ansatz auf Ebene des Einzugsgebiets, wie dies in der europäischen Wasserpolitik vorgesehen ist. Koordination auf regionaler und internationaler Ebene ist dabei unerlässlich.

Nachfrageseitige Maßnahmen (Auftragsvergabe, Rahmenregelungen, Normensetzung usw.) sind für die Entwicklung und Markteinführung wasserbezogener Innovationen von zentraler Bedeutung und sollten von der EIP aufgezeigt werden. Regulierung auf EU-Ebene ist ein wichtiger Motor für Innovation und Business. Die EIP kann dazu beitragen, innovative Lösungen angemessen in Politik umzusetzen. Die Bereitstellung von Wasserinfrastrukturen durch öffentliche Behörden und Versorgungsunternehmen kann ein wichtiger Motor für die Entwicklung und Markteinführung innovativer Lösungen sein. Andere Rahmenregelungen wie die Ökodesign-Richtlinie könnten dazu beitragen, die Markteinführung politische Ziele fördernder innovativer Konzepte zu verbessern. Diesbezügliche Normen müssten unter Umständen entwickelt oder aktualisiert werden.

EU-Instrumente, die auf die Angebotsseite (z.B. die Forschungs- und Entwicklungsfinanzierung) ausgerichtet sind, müssen angemessen mit den zur Innovationsförderung erforderlichen nachfrageseitigen Aktionen, Maßnahmen und Politiken verknüpft werden. Die EIP wird ihre ausgeprägte Forschungs- und Innovationsausrichtung mit nachfrageseitigen Maßnahmen in allen Politikbereichen kombinieren, um die Markteinführung von Innovationslösungen durch innovationsfördernde Maßnahmen auf EU-und nationaler Ebene (d.h. Überprüfung von Verordnungen und Vorschläge für neue Vorschriften, beschleunigte Produktzulassung und Normensetzung, Anwendung von Strategien für die öffentliche Auftragsvergabe usw.) zu beschleunigen. Und schließlich wird die EIP Industrien (vor allem KMU) die Chance geben, grenzüberschreitend Partner für die Entwicklung innovativer Lösungen in der gesamten EU zu finden.

4.2 Zielsetzungen und Einzelziele

Angesichts der genannten Herausforderungen und Möglichkeiten und der Relevanz einer Aktion auf EU-Ebene dürfte die EIP "Wasser" dazu beitragen, dass die Gesamtziele der EU-Wasserpolitik, wie sie in der Wasserrahmenrichtlinie und im Fahrplan für Ressourceneffizienz dargelegt sind, erreicht und Durchführungsschwierigkeiten behoben werden. Genauer gesagt bestehen die strategischen Ziele der EIP bis 2020 darin,

Quantitäts- und Nutzungsgesichtspunkten und angesichts der zunehmenden Knappheit der Wasserressourcen zu erhalten und weiter zu verbessern.

Um den Stand der Verwirklichung dieser strategischen Ziele zu messen und einen Anreiz für eine aktive Beteiligung von Interessenträgern zu schaffen, werden Einzelziele für die unterschiedlichen Aktionsbereiche festgelegt, die der strategischen Zielsetzung und der EIP als solcher entsprechen. Diese Einzelziele werden im strategischen Durchführungsplan, der im Herbst 2012 aufgestellt werden soll, weiter konkretisiert und eng mit dem für November 2012 vorgesehenen Blueprint für den Schutz der europäischen Gewässer verknüpft.

Vor diesem Hintergrund wird die EIP bis 2020 die folgenden Ziele verfolgen:

5. Schwerpunktbereiche für Innovationen

Um die Maßnahmen zur Beseitigung von Innovationshemmnissen und zur Entwicklung marktfähiger Lösungen und Verbreitungsstrategien zu optimieren, werden drei Arbeitsbereiche vorgeschlagen: kommunale Wasserwirtschaft, Wasserwirtschaft im ländlichen Raum und industrielle Wasserwirtschaft. Umfangreiche Konsultationen haben gezeigt, dass dieser Ansatz bei Interessenträgern breite Unterstützung findet. Die Arbeitsbereiche sind ein pragmatischer Ansatz zur Organisation der ergebnisorientierten EIP-Tätigkeiten im Rahmen einer kohärenten Gruppe von Interessenträgern, die mit mehr oder weniger ähnlichen Problemen konfrontiert sind. Die folgende vorläufige Beschreibung dient als Grundlage für die Festlegung der Arbeitsbereiche.

Es werden verschiedene Querschnittsthemen festgelegt, um bereichsübergreifende Fragen zu regeln, die für zwei oder alle drei Arbeitsbereiche relevant sind. Diese Themen könnten beispielsweise die folgenden Bereiche umfassen: Bewirtschaftung von Einzugsgebieten, Klimawandel und Wasser, Energie-Wasser-Verhältnis, Wasser-Governance, wasserbezogene Entwicklungszusammenarbeit, Finanzierungstechnik oder Normensetzung.

6. Durchführung der EIP

Ein strategischer Durchführungsplan wird die Grundlage für die Tätigkeit der EIP bilden. Mit einem Bottomup-Ansatz werden im strategischen Durchführungsplan prioritäre Maßnahmen für die einzelnen Arbeitsbereiche definiert und die Querschnittsfragen festgelegt, die geregelt werden sollten. Der strategische Durchführungsplan wird maßgeblichen Förderprogrammen 14 und Initiativen der EU in vollem Umfang Rechnung tragen, um die Finanzierungsauswirkungen zu optimieren und zu den EIP-Zielen beizutragen. Unter

Berücksichtigung des Blueprints zum Schutz der Gewässer Europas wird der strategische Durchführungsplan auch die Einzelziele der EIP prüfen.

6.1 Ergebnisse

Mit der Durchführung der EIP werden folgende Ergebnisse erzielt: 0 Innovationsstandorte

Bis 2013 sollen erste Innovationsstandorte geschaffen werden, um Innovationshemmnisse zu identifizieren und im Einklang mit dem strategischen Durchführungsplan konkrete Maßnahmen, Aktionen, Prototypen und Lösungen für ein bestimmtes Wasserproblem zu entwickeln, zu erproben und zu demonstrieren. Dabei kann es sich um physische Demonstrationsstandorte oder um Kooperationsprojekte oder Netzwerkentwicklungen handeln. Die Innovationsstandorte werden für die Durchführung der EIP eine wichtige Rolle spielen.

6.2 Finanzierung

Die EIP bestimmt, wie die unterschiedlichen Finanzierungsprogramme auf EU-, nationaler und regionaler Ebene sowie private Finanzierungsquellen am besten kombiniert werden können, um die Entwicklung innovativer Lösungen voranzutreiben, indem beispielsweise das im Rahmen des Aktionsplans für Öko-Innovationen errichtete Netzwerk der Geldgeber für Öko-Innovationen in Anspruch genommen wird. Die Europäische Kommission wird die Möglichkeit der Förderung von Aktivitäten der EIP über das Siebte Rahmenprogramm prüfen. Die Mitgliedstaaten werden angehalten, relevante Investitionen in die künftigen Programme im Rahmen der Strukturfonds 2014-2020 einzubeziehen.

7. Governance

Die EIP setzt die Teilnahme und das Engagement aller relevanten Interessengruppen entlang der gesamten Innovationswertschöpfungskette voraus.

Die EIP wird die Maßnahmen und Ergebnisse im Rahmen existierender europäischer, nationaler und regionaler Initiativen (darunter relevante Initiativen für gemeinsame Programmplanung, nationale und regionale Forschungs- und Innovationsprogramme, europäische Technologieplattformen, Finanzierungsmechanismen, andere EIP und andere Innovationsinitiativen) nutzen und streng koordinieren, um Doppelarbeit zu vermeiden und Synergien zu fördern.

Das Governance-Modell sieht einen Bottomup-Ansatz vor, um Bereiche priorisieren zu können, in denen Innovationen möglich sind und durchgesetzt werden sollten. Auf diese Weise wird auch das Engagement aller beteiligten Interessenträger auf höchster Entscheidungsebene gewährleistet.

Abbildung 1: Visuelle Darstellung des Governance-Modells

Nach Aufforderung durch die Europäische Kommission wird eine Hochrangige Lenkungsgruppe (HLG) gebildet, in der der Umweltkommissar den Vorsitz führt und die sich aus anderen EU-Kommissaren, Vertretern der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und einer Vielzahl von Interessengruppen zusammensetzt. Die Mitglieder werden aufgrund ihrer persönlichen Kompetenzen berufen und vertreten die gesamte Innovationswertschöpfungskette. Die HLG legt das Mandat der EIP fest, verabschiedet den strategischen Durchführungsplan und stellt einen Mehrjahresfahrplan für den Zeitraum 2012-2020 auf. Die Rolle der HLG während der Durchführungsphase wird nach Verabschiedung des strategischen Durchführungsplans überprüft.

Als Verbindungsglied zwischen operationeller Ebene und Entscheidungsebene wird eine Task Force ernannt, die in ihrer Zusammensetzung die HLG widerspiegelt und dafür zuständig sein wird, nach dem Bottomup-Ansatz einen Entwurf des strategischen Durchführungsplans zu erarbeiten. Nach Verabschiedung des strategischen Durchführungsplans kann die Zusammensetzung der Task Force überprüft werden, wobei die Möglichkeit besteht, die Zahl der Interessengruppen, die in der Durchführungsphase vertreten sein sollten, zu erhöhen und gleichzeitig die Beschlussfassungskapazität zu erhalten. Während der Durchführungsphase der EIP ist die Arbeit der Task Force ausschlaggebend für die Überwachung des Stands der Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen jedes Einzelziels. Die Task Force wird die Tätigkeiten der EIP außerdem koordinieren und einen fruchtbaren Austausch sowie die Entwicklung von Verbreitungsstrategien fördern.

Für jeden Arbeitsbereich werden Arbeitskreise eingerichtet, in denen alle für den jeweiligen Arbeitsbereich relevanten Interessengruppen sowie die Akteure vertreten sind, die an den Innovationsstandorten teilnehmen. Um einen optimalen Wissens- und Erfahrungsaustausch zu gewährleisten und die Ausweitung der Tätigkeiten der EIP zu fördern, werden die Arbeitskreise auch für andere wasserbezogene Innovationstätigkeiten in Europa zugänglich sein. Alle Mitglieder der Arbeitskreise müssen eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Die Arbeitskreise werden dafür zuständig sein, die Arbeiten innerhalb der einzelnen Arbeitsbereiche zu koordinieren, die Verbindung zu den Innovationsstandorten zu sichern und die ergebnisorientierten Maßnahmen der EIP zu erleichtern (Markterschließung, Beseitigung der verschiedenen Innovationshemmnisse, Identifizierung von Finanzierungsmöglichkeiten und Entwicklung von Verbreitungsstrategien). Die Tätigkeiten der Arbeitskreise werden von der Task Force koordiniert und überwacht.

Es wird eine Jahreskonferenz der EIP "Wasser" stattfinden, um alle Akteure zusammenzuführen und die ergebnisorientierten Maßnahmen der EIP zu erörtern. Im Rahmen dieser Konferenz treffen auch die Arbeitskreise zusammen, um über Aktivitäten zu berichten, Entwicklungen zu überwachen und die Fortschritte der Innovationsstandorte zu bewerten. Im Anschluss an die Sitzung der Arbeitskreise der verschiedenen Arbeitsbereiche findet eine Sitzung für die Querschnittsthemen statt, auf der die bisherigen Fortschritte und die Bereiche erörtert werden, in denen künftig gehandelt werden muss. Anschließend wird eine Sitzung der Task Force stattfinden, in der die Arbeitskreise und die Gruppe für Querschnittsthemen Bericht erstatten und strategische Anleitungen erhalten. Auf diesen Sitzungen wird der Stand der Zielverwirklichung ermittelt.

Die Europäische Kommission wird im EIP-Prozess die Rolle des Motors und Vermittlers übernehmen. Sie wird ein EIP-Sekretariat einrichten, das die Task Force bei der Entwicklung des strategischen Durchführungsplans und während der Durchführungsphase der EIP unterstützt. Nach Verabschiedung des strategischen Durchführungsplans wird die Europäische Kommission den Plan prüfen und vorschlagen, wie er zur Verwirklichung der Ziele der EIP beitragen kann.

8. Nächste Schritte

Die Europäische Kommission will die folgenden Meilensteine setzen: