Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 - Mehr Raum für die Natur in unserem Leben - COM (2020) 380 final

992. Sitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020

A

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zu Ziffern 2, 5, 6, 9, 10 und 11 (nur gegenüber dem Plenum):

Die Vorlage einer neuen EU-Biodiversitätsstrategie durch die Kommission und die darin enthaltenen Ziele und Vorhaben sind grundsätzlich zu begrüßen.

Die Defizite der EU-Biodiversitätsstrategie liegen in erster Linie darin, dass völlig unklar bleibt, wie und wann die rechtlichen und budgetären Voraussetzungen für die Umsetzung der geforderten Maßnahmen erfolgen sollen. Die Kommissionsmitteilung beschränkt sich auf die Aussage, ihre Umsetzung erfordere die Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel auf nationaler und europäischer Ebene.

Begründung zu Ziffer 24 (nur gegenüber dem Plenum):

Die Biodiversitätsstrategie widmet dem europäischen Bodenschutz unter der Überschrift "2.2.3. Eindämmung des Flächenverbrauchs und Wiederherstellung von Bodenökosystemen" ein eigenes Kapitel. Darin kündigt die Kommission an, die thematische Strategie für den Bodenschutz der EU im Jahr 2021 zu aktualisieren.

Mit der Ankündigung greift die Kommission die thematische Strategie für den Bodenschutz der EU aus dem Jahr 2006 auf, nach der der Bodenschutz in Europa auf vier Säulen beruhen soll:

Während in den vergangenen Jahren bezüglich der ersten drei Säulen Fortschritte zu beobachten sind, hat der letzte Punkt trotz mehrfacher Anläufe bis zum Jahr 2013 keine qualifizierte Mehrheit im Rat der EU gefunden und wurde im Jahr 2014 zurückgezogen. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gebeten, "sich bei der Prüfung der Rücknahme des Vorschlags für eine Bodenrahmenrichtlinie durch die Kommission eindringlich für die Wiederaufnahme der Beratungen zum Richtlinienvorschlag einzusetzen" (vergleiche BR-Drucksache 718/13(B) HTML PDF ).

Die Kommission ihrerseits hatte im Zuge der Rücknahme des Richtlinienvorschlags angekündigt, dem europäischen Bodenschutz weiter verpflichtet zu bleiben und einen entsprechenden Paragraphen in das 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) aufgenommen. Danach sollten die "Union und ihre Mitgliedstaaten [...] sobald wie möglich darüber nachdenken, wie sich Bodenqualitätsfragen mithilfe eines zielorientierten und verhältnismäßigen risikobasierten Ansatzes innerhalb eines verbindlichen Rechtsrahmens regeln lassen ...". Dieser Verpflichtung aus dem 7. UAP ist die Kommission im Jahr 2015 durch die Einrichtung einer Expertengruppe nachgekommen.

Allerdings ist die Kommission gemeinsam mit der Expertengruppe bislang nicht zu einem abschließenden Ergebnis gekommen. Insofern sollten die Beratungen zu einem Richtlinienvorschlag zum Schutz der Böden weitergeführt werden.

B