Antrag der Länder Thüringen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EGG

Freistaat Thüringen Erfurt, 12. Juni 2019 Der Ministerpräsident

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Thüringer Landesregierung und die Landesregierung von Rheinland-Pfalz haben beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EEG zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 979. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2019 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EGG

Der Bundesrat möge beschließen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Biomasseanlagen lieferten im Jahr 2017 23,6 Prozent des erneuerbaren Stroms in Deutschland entsprechend 8,5 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Im Jahr 2018 hatte die Biomasse einen Anteil von 53 Prozent an der gesamten Energiebereitstellung (Strom, Wärme und Verkehr) aus Erneuerbaren Energien in Deutschland. Diese Zahlen belegen die wichtige Funktion der Bioenergie im bestehenden Energiemix: Für das Gelingen der Energiewende im Stromsektor ist die Bioenergie als Flexibilitätsoption zum Ausgleich der fluktuierenden Wind- und Sonnenenergie notwendig. Im Wärmemarkt erfüllt die Bioenergie bis zum Erreichen eines weitestgehend sanierten Gebäudebestandes und den dann möglichen niederkalorischen Wärmeversorgungssystemen eine unverzichtbare Brückenfunktion. Sektorenübergreifend ist Biomasse der wichtigste erneuerbare Energieträger. Mittel- und langfristig hat die Bioenergie vor allem für den Verkehrssektor sowie für die Bereitstellung von Wärme für den schwer dämmbaren (Altbau) Gebäudebestand einzige Dekarbonisierungs-Möglichkeit eine große Relevanz. Auch für hochkalorische industrielle Prozesse ist sie von Bedeutung.

Zur Gewährleistung dieser wichtigen Funktionen gilt es die Vielfalt der bestehenden Biomasse-Anlagen und Akteure zu erhalten und einen im Hinblick auf das Erreichen der Klimaziele erforderlichen Neuanlagenzubau zu gewährleisten. Die geltende Fassung des Erneuerbare Energien-Gesetzes ist dazu nicht geeignet. Das zeigt sich unter anderem an den unterdurchschnittlichen Ausschreibungsergebnissen − nur rund 130 von 428 ausgeschriebenen Megawatt wurden in drei Ausschreibungsrunden bezuschlagt.

Die Regelungen zur Bioenergie im EEG sind daher zu korrigieren. Andernfalls droht neben dem Ausbleiben von jetzt notwendigen Investitionen in die Flexibilisierung des Anlagenbestands spätestens in den 2020iger Jahren eine Stilllegungswelle von Biomasseanlagen. Milliarden an Fördergeldern und Investitionen im ländlichen Raum würden zunichte gemacht, der Anstieg von Treibhausgasen in der Landwirtschaft und ein Ausbremsen der Energiewende wäre die Folge.

Zur Umsetzung von Klimaschutzzielen sind neben der Festlegung eines Stabilisierungspfades stärkere Anreize für eine flexible und netzdienliche Fahrweise von Bioenergieanlagen zu setzen. Parallel sind die Vergütungsbedingungen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern (Gülle und Mist) in allen Anlagensegmenten zu optimieren und die Rahmenbedingungen zur gleichwertigen Behandlung von Gärresten und Gülle anzupassen. Daneben gilt es mit Post-EEG-Konzepten wirtschaftliche Perspektiven für die Bioenergienutzung insbesondere zur Treibhausgasreduktion im Wärme- und Kraftstoffmarkt sowie in der Landwirtschaft aufzuzeigen.