Unterrichtung durch die Bundesregierung
Eckpunkte zur freiwilligen Gutscheinlösung und zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für die Pauschalreisebranche

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Berlin, 20. Mai 2020

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
anliegend übersende ich die vom Bundeskabinett heute beschlossenen Eckpunkte zur freiwilligen Gutscheinlösung und zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für die Pauschalreisebranche. * Die Eckpunkte enthalten insgesamt sieben Vorschläge.

Existenzbedrohende Folgen für Pauschalreiseveranstalter sollen dadurch vermieden werden, dass die Reiseveranstalter den Kunden anstelle der unverzüglichen Erstattung der Vorauszahlungen Gutscheine für spätere Pauschalreisen anbieten, die durch eine zusätzliche staatliche Insolvenzabsicherung so attraktiv sind, dass die Kunden sie annehmen. Demnach sollen mit einer gesetzlichen Regelung die Anforderungen an abgesicherte Gutscheine bestimmt werden. Ferner soll klargestellt werden, dass diese Gutscheine dem bestehenden gesetzlichen Insolvenzabsicherungssystem unterliegen und vorgesehen werden, dass diese Gutscheine bis zur vollen Höhe des Erstattungsbetrags ergänzend staatlich abgesichert sind.

Die konkrete Gestaltung und Umsetzung der ergänzenden staatlichen Absicherung sind noch zwischen dem BMJV und dem BMF sowie in Abstimmung mit dem BMWi zu klären.

Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen streben bis Juni 2020 eine Lösung dafür an, wie die bestehenden und ggf. zu modifizierenden Hilfsprogramme genutzt werden können, um eine spezifische Lösung für die Pauschalreisebranche unter Berücksichtigung auch zum Beispiel bereits gezahlter Provisionen zu ermöglichen, die deren besondere Bedürfnisse und Notwendigkeiten abdeckt.

Den Präsidenten des Deutschen Bundestages habe ich entsprechend unterrichtet.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Christine Lambrecht

* wird als Bundestags-Drucksache 19/19415 verteilt