Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge - COM (2019) 208 final

Der Bundesrat hat in seiner 980. Sitzung am 20. September 2019 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Begründung:

Dem Rat und Europäischen Parlament ist die Aufgabe übertragen, wesentliche, europaweit wirkende gesetzliche Regelungen aufzustellen und einzuführen (Maastricht-Verträge). Innerhalb der Regelungen obliegt es dem Rat und Europäischen Parlament, wesentliche Regelungen und Parameter im regulären Verfahren zu beschließen. Dazu gehören bei den Abgasen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen im Rahmen ihrer Typgenehmigung zweifelsfrei die Grenzwerte, insbesondere die Partikelemissionen. Analoges trifft zum Beispiel für Immissionsgrenzwerte zu.

Unabhängig von dieser Aufgabe von Rat und Europäischem Parlament müssten die nationalen Parlamente nicht mehr beteiligt werden, wenn die Kommission formal alleinig für die Grenzwertsetzung zuständig wäre.

In Bezug auf die Verlängerung der Dauer der Befugnisübertragung zu allen anderen Regelungen sollten Rat und Europäisches Parlament ihre Verantwortung insbesondere der Kontrolle der Kommission, der sie Aufgaben übertragen, wahrnehmen. Auch aus Gründen der Evaluierung der Arbeit der Kommission sollte stets eine aktive Zustimmung von Rat und Europäischem Parlament erfolgen. Ansonsten könnte die Befugnis letztlich jetzt schon auf Dauer abgegeben werden, was Rat und Europäisches Parlament im vorliegenden Verordnungsvorschlag offensichtlich nicht beabsichtigen.